Rechtsreferendariat: 5 Fragen, um die richtige Wahlstation zu finden

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Das Rechtsreferendariat gliedert sich in die Zivilstation, Strafstation, Anwaltsstation, Verwaltungsstation und Wahlstation. Wie der Name schon verrät, ist in der Wahlstation dabei (fast) alles möglich. Das bedeutet aber auch: Du hast die Qual der Wahl. Wie du die richtige Wahlstation findest, die bestmöglich zu dir passt, erklären wir dir hier. Folgende fünf Fragen solltest du dir dazu stellen.

Willst du ins Ausland?

Eine ganz entscheidende Frage ist die nach deinem Arbeitsort. Wenn du aufgrund von Familie oder Partnerschaft räumlich eng gebunden bist, kommt eine Wahlstation in einem anderen Bundesland oder gar im Ausland für dich von Anfang an nicht in Betracht. Umgekehrt gibt es aber auch viele Referendar:innen, die es bereuen, während es Studiums nicht ins Ausland gegangen zu sein. Für diese könnte die Wahlstation die letzte Möglichkeit sein, um vor dem Jobeinstieg den Traum vom Arbeiten im Ausland doch noch zu erfüllen. Oder du gehörst sowieso zu den Menschen, die allgemein gerne reisen oder sogar bereits eine Karriere im Ausland anstreben. Dann ab in den Flieger!

Die Wahlstation ist der perfekte Zeitpunkt, um eine neue Kultur kennenzulernen, deine Sprachkenntnisse aufzubessern, die Welt zu bereisen oder einfach mal „frische Luft zu schnuppern“. Stationen sind bei vielen Kanzleien mit internationalen Bezügen möglich. Am leichtesten ist das natürlich in einem Land, dessen Sprache du bereits beherrschst, weswegen Großbritannien und die USA bei vielen Referendar:innen ganz oben auf der Liste stehen.

Alternativ kannst du deine Wahlstation auch bei einer der EU-Organisation verbringen. Beispielsweise beim Europäischen Parlament, der EU-Kommission, dem EuGH oder der EZB. Aber auch bei Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International kannst du dich bewerben.

Bist du dir schon absolut sicher, was du werden willst?

Besonders fleißige und zielstrebige Rechtsreferendar:innen nutzen die Wahlstation für eine Art verlängerten Berufseinstieg. Du willst später mal ins Steuerrecht? Dann kann die Wahlstation der Zeitpunkt sein, um dich auf dein Steuerberater-Examen vorzubereiten. Du weißt schon sicher, dass du unbedingt mal Strafverteidiger:in werden willst? Dann fang doch jetzt schon mal in einer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei an. Unter Umständen bekommst du nach der Wahlstation dann direkt ein Übernahmeangebot. Oder du kannst die Berufserfahrung nutzen, um dich direkt nach dem zweiten Staatsexamen selbstständig zu machen.

Willst du vor dem Berufsleben noch mal was ganz Neues ausprobieren?

Viele Rechtsreferendar:innen wissen gegen Ende des Referendariats schon ganz genau, was sie einmal werden wollen. Dann kann es sinnvoll sein, die Wahlstation auch in diesem Bereich zu verbringen. Umgekehrt ist die Wahlstation aber auch deine letzte Möglichkeit, nochmal etwas ganz Neues auszuprobieren. Etwas, an das du bisher nicht gedacht oder das du dir bisher nie getraut hast. Oder sogar etwas, von dem du weißt, das du später nie dauerhaft beruflich machen möchtest. So verbringen fast alle Referendar:innen zumindest eine Station in einer Großkanzlei. Einfach, um auszuprobiere, ob der Kanzleialltag wirklich so glamourös ist wie in der Serie „Suits“ (Spoiler: nein!)  oder ob die Arbeitszeiten wirklich so schrecklich sind wie alle sagen (Spoiler: ja!).

Die Wahlstation kann aber auch dazu da sein, um deine kreative Seite zu entdecken. Beispielsweise, indem du als Journalist:in arbeitest oder mit einer Band auf Tour gehst. Hier sind die verrücktesten Sachen plötzlich möglich. So arbeiten einige Referendarinnen z.B. zeitweise als Justiziar:in für ihren Lieblings-Fußballverein oder verbringen ihre Station zwischen mittelalterlichen Folterinstrumenten am „Mittelalterlichen Kriminalmuseum“. Und wieso auch nicht?

Kommt es dir auf die Note an?

Du willst unbedingt eine gute Note im Stationszeugnis? Dann bewirb dich dort, wo du dir sicher sein kannst, eine gute Note zu erhalten. Das kann in der Kanzlei deines besten Freundes sein oder auch in einer Branche, die mit Jura überhaupt nichts am Hut hat und wo die Notenanforderungen deswegen nicht ganz so krass sind wie bei Jurist:innen. Dabei sollte dir aber auch klar sein, dass es auf die Noten in den Stationszeugnissen später nur zu Teilen ankommt. Wirklich entscheidend sind die Noten deiner beiden Staatsexamina. Ob du darüber hinaus in einem Stationszeugnis 16 Punkte bekommen hast, interessiert nur am Rande.

Wichtig kann aber durchaus sein, wo du die Station verbracht hast. Wer später einmal im Arbeitsrecht Karriere machen will, tut gut daran, wenn auch in der Wahlstation irgendetwas mit „Arbeitsrecht“ auf dem Zeugnis steht etc.

Hauptsache Erholung nach dem ganzen Stress?

Mit der Wahlstation stehst du kurz vor dem Ende deiner juristischen Ausbildung. Und seien wir mal ehrlich: das, was du dir jetzt verdient hast, ist Erholung! Niemand wird es dir Übel nehmen, wenn du für mehrere Monate an einen weißen Traumstrand verschwindest und dort mehr „travel“ als „work“ machst. Es gibt aber auch hier in Deutschland Stationen, bei denen es eher entspannt zugeht. Beispielsweise in den meisten Verwaltungen oder auch in der Kanzlei von Onkel Herbert. Aber auch viele Kanzleien zeigen Verständnis und lassen sich auf informelle Absprachen ein. Schwänzt man ganz, wird das als „Tauchen“ bezeichnet. Häufiger sind aber Absprachen, dass der oder die Referendar:in nur an ein oder zwei Tagen in der Woche im Büro erscheinen muss. Das hört sich doch auch ganz entspannt an.

Welche Wahlstation zu dir passt, ist also eine ganz individuelle Entscheidung. Und endlich eine Entscheidung, die du mal so richtig frei treffen darfst. Wir wünschen dir viel Spaß! Denn den wirst du in dieser zeit auf jeden Fall haben!

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