Fredi Bobic, der ehemalige Geschäftsführer “Sport” hat am Dienstagmorgen den Rechtsstreit in Millionenhöhe gegen den Zweitligisten Hertha BSC Berlin für sich entscheiden können. Seiner Klage gegen eine außerordentliche Kündigung des Clubs hat das Landgericht Berlin II stattgegeben.
Bobic wechselte in der Saison 2021/22 als Sport-Geschäftsführer zum Hertha BSC. Nachdem Hertha BSC im Stadtderby am 28. Januar 2023 dem 1. FC Union Berlin unterlag, wurde Bobic zunächst ordentlich gekündigt.
Am 10. Februar folgte die außerordentliche Kündigung. Bobic hatte in einem Interview auf die Frage eines Reporters mit der Aussage „Wenn du nochmal fragst, kriegst du eine gescheuert“ geantwortet. Er hatte sich für diesen Vorfall unmittelbar danach entschuldigt und seinen Fehler eingeräumt (FAZ berichtet).
Als weiteren Grund für die außerordentliche Kündigung nannte der Verein den Verdacht auf Weitergabe vertraulicher Dokumente an Dritte. Bobic habe laut einer eidesstattlichen Erklärung des ehemaligen Präsidenten Herthas einen Beleg über die Zusammenarbeit mit einem neuen Investor an Axel Hellmann, den damaligen Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball-Liga weitergegeben. Hellmann und Bobic bestritten diese Vorwürfe in der mündlichen Verhandlung (LTO berichtet). Der Präsident Kay Bernstein verstarb Anfang des Jahres und konnte nicht mehr befragt werden.
Bobic erhob gegen beide Kündigungen Klage vor dem LG Berlin II. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung wurde im Februar dieses Jahres in einem Teilurteil abgewiesen, die Kündigung somit für rechtmäßig erklärt.
Abseits des Rasens bleibt es spannend
Nun hat das Gericht der Klage gegen die außerordentliche Kündigung in einem Schlussurteil stattgegeben (Urt. v. 28.05.2024, Az. 101 O 28/23). Begründet wurde dies damit, dass entgegen der Auffassung des Klägers kein wichtiger Grund gem. § 626 I BGB vorlag und stattdessen eine Verdachtskündigung vollzogen wurde. Zwar ist für eine solche nicht nötig, dass der jeweilige Verdacht bewiesen werden muss, aber er muss zumindest glaubhaft erscheinen. Der Verdacht auf Weitergabe vertraulicher Informationen erschien durch die Aussagen Hellmanns und Bobic’ für das Gericht jedoch nicht glaubhaft.
Die Rechtsfolge ist daher, dass der Dienstvertrag zwischen Bobic und Hertha BSC nicht zum 10. Februar beendet wurde, sondern erst zum 30. April 2023 durch die ordentliche Kündigung.
Bobic hat nun Anspruch auf die Gehälter in diesem Zeitraum. Außerdem steht ihm eine vertraglich festgelegte Abfindung von rund drei Millionen Euro zu. Das dürfte den Club nicht erfreuen – Hertha BSC ist seit geraumer Zeit hochverschuldet. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und der Verein hat angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen.
Der finale Ausgang des Rechtsstreits und die finanzielle Zukunft des Zweitligisten bleiben somit offen. Einen Vorteil hat das Ganze: Es bleibt auch nach Ende der Bundesligasaison spannend. Zumindest abseits des Rasens.