Rezension: Klausuren schreiben leicht gemacht (Bringewat)

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Klein, aber oho!

Fast wichtiger als das materielle Fachwissen ist im Jurastudium die Kompetenz, das Gelernte auf unbekannte Fälle anzuwenden und gutachterlich darzustellen. Denn sowohl das Staatsexamen als auch die Zwischen- und Semesterabschlussprüfungen bestehen aus Klausuren. Hierbei will das Buch „Klausuren schreiben leicht gemacht“ helfen.

Das Büchlein erschien 2024 in der 20. Auflage im Verlag Edition Wissenschaft & Praxis. Es ist Teil der „leicht gemacht“ Serie, deren Werke sich dadurch auszeichnen, dass Vorkenntnisse nicht erforderlich sind und nach dem Durcharbeiten des Textes die wichtigen Grundlagen vermittelt wurde. Das Buch richtet sich also an Personen, die das Jurastudium gerade erst angefangen haben. Der Autor, Dr. Jörn Bringewat, ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter.

Rezensionen

Sechs Kapitel mit dem wichtigsten Grundlagenwissen

Das im handlichen A5-Taschenbuch veröffentlichte Buch umfasst 150 Seiten und gliedert sich in sechs Kapitel.

I. Allgemeine Grundsätze
II. Das Gutachten
III. Die zivilrechtliche Fallklausur
IV. Die strafrechtliche Fallklausur
V. Die verfassungsrechtliche Fallklausur
VI. Die verwaltungsrechtliche Fallklausur

Die ersten beiden Kapitel beschäftigen sich mit allgemeinen Fragestellungen, die für alle Klausuren gelten. Zu den „allgemeinen Grundsätzen“ gehört die Erstellung eines Zeitplans für die Klausur, der richtige Umgang mit dem Sachverhalt sowie die Erstellung und Gliederung der Lösungsskizze. Im Kapitel „Gutachten“ erläutert der Autor in gut verständlicher Art und Weise wie der Gutachtenstil funktioniert und worauf man bei Obersatz, Definition, Subsumtion und Konklusion achten muss. Hier werden auch wichtige Fachbegriffe wie „Analogie“ und „teleologische Reduktion“ erklärt. Außerdem geht Bringewat in einer eigenen Lektion auf die Darstellung von Meinungsstreitigkeiten ein.

Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete werden berücksichtigt

Kapitel drei bis sechs drehen sich dann um die einzelnen Rechtsgebiete und stellen die jeweils für die Klausur geltenden Besonderheiten dar. Für die Zivilrechtliche Klausur beispielsweise den Grundsatz „wer will was von wem woraus“ und die Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich, vertragsähnlich usw.).

Im strafrechtlichen Abschnitt werden strafrechtliche Besonderheiten erörtert. Beispielsweise das strenge Analogieverbot, der in dubio pro reo-Grundsatz oder die Gliederung der Klausur in sog. „Tatkomplexe“.

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In der verfassungsrechtlichen Klausur dreht sich alles um „Zulässigkeit“ und „Begründetheit“. Es werden Aufbaufragen erklärt und der Autor stellt die Grundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung anschaulich vor. Außerdem geht es um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit von Gesetzen. Im letzten Kapitel wird zunächst dargestellt, was „Verwaltung“ überhaupt ist und was es mit dem äußert wichtigen Begriff des „Verwaltungsaktes“ auf sich hat. Sodann geht Bringewat auf den Verwaltungsrechtsweg und die verschiedenen Klagewarten im Verwaltungsrecht ein.

Nur für Anfänger:innen geeignet

Das Büchlein besticht durch seine knappe aber übersichtliche Darstellung der Materie. „Klein, aber oho!“ lautete hier das Motto. Das Buch ist geradezu „winzig“ und eignet sich damit vor allem zum Lernen unterwegs – beispielsweise im Zug auf dem Weg zur Uni. Positiv fällt die grafische Gestaltung im Inneren auf. So stecken in dem Büchlein 13 Prüfschemata, 14 Übersichten und 19 Leitsätze. Die Grafiken sind farblich hervorgehoben und sehr übersichtlich gestaltet. Insgesamt ist das Buch aufgrund seines Formats zwar sehr klein gedruckt, doch das tut der Verständlichkeit und Lesbarkeit keinen Abbruch. Denn der Text ist großzügig formatiert und wird immer wieder durch Kästchen mit besonders wichtigem Inhalt sowie den erwähnten Grafiken durchbrochen.

Damit ist das Buch ein guter Begleiter für die aller ersten Wochen im Jurastudium. Es werden genau die Fragen beantwortet, die man als Ersti vor der aller ersten Juraklausur hat. Für Fortgeschrittene ist das Buch allerdings nicht geeignet. Denn die Materie ist sehr allgemein und verkürzt dargestellt. Spätestens nach dem ersten Semester wird man die im Buch dargestellten Probleme bereits alle verinnerlicht haben. Dann macht es Sinn, auf andere Bücher zurückzugreifen. Einerseits Lehrbücher, die einem das materielle Recht erklären, andererseits aber auch dickerer Bücher zur Methodik, die beispielsweise den Gutachtenstil ausführlich auf mehreren hundert (statt nur ca. zehn) Seiten erklären.

Für Anfänger:innen ist „Klausuren schreiben leicht gemacht“ aber ein toller Begleiter in den ersten Monaten des Jurastudiums.

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