Interview: Frag die …. Markenrechtlerin

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Juristische Berufserfahrung aus erster Hand: Im Interview mit der auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwältin Alexandra Lederer

RAin Alexandra Lederer studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und wurde nach dem Abschluss des 2.Staatsexamens als Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskammer München zugelassen. Sie verfügt über den Master „International Law“ an der University of Miami (LL.M.) mit einer Spezialisierung auf den Gebieten des Marken-, Medien- und Urheberrecht und ist heute als selbstständige Rechtsanwältin im Markenrecht tätig.

Berufsspecial

Sehr geehrte Frau RAin Lederer, herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, Wissenswertes über sich und Ihren Beruf als Markenrechtlerin mit unseren JURios-Leser:innen zu teilen! Wie kam es dazu, dass Sie sich für eine Tätigkeit im Bereich Marken-, Medien- und Urheberrecht entschieden haben?

Antwort: In den ersten Semestern meines Studiums fand ich „Jura“ noch recht langweilig und konnte mich mit keinem der Rechtsgebiete so richtig anfreunden. Als wir dann im 5. Semester unseren Schwerpunkt wählen konnten, habe ich mir alle verschiedenen Bereiche intensiv angeschaut und mich direkt im sogenannten „grünen“ Bereich wiedergesehen. Das Gebiet des „Geistigen Eigentums“ (Marken, Patente, Designs) hat mich fasziniert und alle damit einhergehenden Rechtsgebiete wie beispielsweise das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Endlich hatte ich ein Rechtsgebiet mit Fragen wie, „Wie kann ich meinen Firmennamen rechtlich absichern?“, „Darf ich Videos und Fotos von Dritten auf meinem Social Media Account nutzen?“ oder „Wie gestalte ich Werbung rechtssicher im Internet? mit dem ich mich gut identifizieren konnte, gefunden.

Für mich stand daher schon recht früh fest, dass ich auch später in diesem Bereich arbeiten möchte.

Sie spielen eine Runde Tabu und müssen als Erklärerin Ihren Mitspieler:innen den Begriff „Marke“ umschreiben. Welche fünf Tabu-Begriffe, die dabei nicht genannt werden dürfen, stehen auf Ihrer Karte, um Ihren Suchbegriff nicht direkt zu entlarven?

Antwort: Geistiges Eigentum / Registerrecht / Kennzeichen / Monopol / Marketing

Nehmen Sie uns an die Hand und führen Sie uns durch einen typischen Arbeitstag als selbstständige Markenrechtlerin. Was unterscheidet Ihre Tätigkeit von anderen Bereichen des Zivilrechts?

Antwort: Im Markenrecht und allgemein im gewerblichen Rechtsschutz gibt es oft „Eilverfahren“. D.h. verletzt ein anderer Marktteilnehmer eingetragene Markenrechte, muss oft schnell gehandelt werden, damit die aktuell bestehende Rechtsverletzung aus der Welt geschaffen wird. Das bedeutet für uns Markenrechtler, dass wir oftmals kurzfristig größere Fälle vor den Gerichten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchsetzen müssen und z.B. auch sogenannte „Schutzschriften“ vorbeugend bei Gericht hinterlegen.

Dazu kommt, dass wir in Markenrechtsverfahren häufig mit sehr hohen Streitwerten zu tun haben und es sich daher oft um recht umfassende Tätigkeiten handelt.

Auf der anderen Seite ist aber gerade im gewerblichen Rechtsschutz die außergerichtliche Beratung und die Vertretung vor den Patent- und Markenämtern neben den gerichtlichen Verfahren sehr wichtig. Hier geht es z.B. um Markenanmeldungen oder Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern.

Eine weitere Besonderheit im Markenrecht ist auch, dass viele Verfahren auf Englisch zu führen sind, da sie europäische oder internationale Marken betreffen und man daher mit sehr vielen Kollegen weltweit in Kontakt kommt. Ein großer Pluspunkt für mich ist daher, dass die Arbeit überwiegend digital stattfindet; so finden die Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern z.B. lediglich im schriftlichen Verfahren statt und die Kommunikation mit anderen Markeninhabern auf der ganzen Welt erfolgt meistens unkompliziert per E-Mail.

Apropos „typischer Tag“: Was sind typische Probleme, die Ihnen tagtäglich bei Ihrer Arbeit begegnen – was war im Gegenteil dazu der kurioseste Fall, der Ihnen im Markenrecht widerfahren ist?

Antwort: Fragen, mit denen ich mich täglich beschäftige, sind z.B. „Verletzt das Design der Handtasche XY das Design einer anderen Konkurrenzhandtasche?“ oder „Können Markenrechte im Metaverse verletzt werden?“ Das bedeutet aber auch, dass es sich hier um sehr einzelfallbezogene Fälle bzw. aktuelle / neue Rechtsfragen handelt, bei welchen man sich oft auf wenig Literatur stützen kann; dafür kann man hier als Rechtsanwältin sehr kreativ werden 😉

Ein höchst spannender Fall war z.B. als ein sehr prominenter Fußballspieler einem meiner Mandanten gegenüber, eine Rechtsverletzung begangen hat, indem er dessen Inhalte rechtswidrig auf seinem Social Media Account geteilt hat – nicht unbedingt kurios, aber wie man sieht, sehr praxisnah!

Sie haben sich mit unter 30 Jahren selbstständig gemacht. Wie kam es dazu, die Festanstellung in einer Großkanzlei zu verlassen? Welche Herausforderungen begegnen einem als junge Frau in der Selbstständigkeit und allgemein im Markenrecht? Gibt es Vorbehalte der (männlichen) Mandanten?

Antwort: Ich habe in der Festanstellung gemerkt, dass ich manche Dinge einfach gerne anders anpacken würde und meinen eigenen Weg gehen möchte. Daher habe ich mich kurzfristig dazu entschlossen, meinen sicheren Job an den Nagel zu hängen und meine eigene Kanzlei zu gründen. Mir war es insbesondere wichtig ein lockeres Verhältnis zu meinen Mandanten zu pflegen und die Kommunikation einfach, unkompliziert und digital zu gestalten.

Ich bin bisher nur wenig Vorbehalten bei meinen Mandanten begegnet – nachdem ich aber viele Mandanten aus der StartUp-Szene berate und diese selbst überwiegend jung sind, erübrigt sich das von selbst. Oftmals ist es aber so, dass z.B. ältere (männliche) Kollegen auf der Gegenseite gerne ein gewisses Bild einer jungen, selbständigen Anwältin vor sich haben – hier macht es dann umso mehr Spaß dieses Klischee zu widerlegen 😉

Sie sind auf den Sozialen Netzwerken (u.a. Instagram) aktiv. Wie wichtig ist die Mandantenakquise über das Internet heute für selbstständige Rechtsanwält:innen? Gewinnen Sie ihre Mandantschaft größtenteils online – und hat das etwas mit Ihrem Rechtsgebiet zu tun?

Antwort: Ich selbst bin mit meiner Kanzlei LedererLegal sehr aktiv auf Social Media und habe auch viele Mandate insbesondere über LinkedIN gewonnen. Ich finde es gerade als selbstständige Rechtsanwältin eine großartige Möglichkeit über Social Media Kontakte zu knüpfen, sich zu vernetzen und sich selbst „nahbarer“ zu zeigen. Noch dazu finde ich es auch über den beruflichen Austausch hinaus super mit vielen Leuten ortsunabhängig in Kontakt treten zu können und sich so ein länderübergreifendes Netzwerk aufzubauen.

Digital zu sein ist gerade in meinem Rechtsgebiet, in welchem sich viele Rechtsfälle global und im Internet abspielen unerlässlich bzw. von großem Vorteil.

Jetzt haben Sie uns schon sehr von Ihrem Beruf überzeugen können. Was muss man tun, um eine gute Markenrechtlerin zu werden und welche Voraussetzungen sollte man dabei unbedingt mitbringen?

Antwort: Markenrecht ist für mich ein vielseitiges und internationales Rechtsgebiet, welches sehr praxisnah ist und wenig mit dem klassischen „Jura“, wie man es im Studium kennenlernt, zu tun hat. Es ist daher besonders wichtig kommunikativ und eigenständig zu sein. Man sollte unbedingt ein gewisses Interesse an neuen Trends & Rechtsentwicklungen, sowie Flexibilität und Verhandlungsgeschick mitbringen. Und wichtig: Selbstbewusst auch auf Englisch verhandeln können!

Zu guter Letzt: Versetzen Sie sich in Ihr Erstsemester-Ich zurück. Was würde es heute von Ihrem Werdegang halten?

Antwort: Ich weiß noch genau, wie ich damals in der Vorlesung im Markenrecht davon gehört habe, dass man z.B. im europäischen Patent- und Markenamt in Alicante als deutsche Rechtsanwältin arbeiten kann und daher freue ich mich umso mehr heute zwar nicht für das Markenamt, aber dafür vor dem Markenamt zahlreiche internationale Verfahren geführt zu haben und von überall aus der Welt Arbeiten zu können – im Studium hätte ich mir nicht vorstellen können, dass die Arbeit als Rechtsanwältin komplett digital möglich ist 😊

Sehr geehrter Frau RAin Lederer, vielen Dank für Ihre spannenden Einblicke!

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