Ein wunderbares Werkzeug für Hausarbeiten
Im April 2024 erschien “Strafrecht BT I – Vermögensdelikte” von Prof. Dr. Rudolf Rengier in der 26. Auflage im Verlag C.H. Beck.
Das Lehrbuch wirkt auf den ersten Blick etwas sperrig und für juristische Einsteiger:innen zunächst vielleicht etwas überwältigend. Wer nach einer kompakten Übersicht zu den Vermögensdelikten sucht, um sich “last minute” auf seine Klausur vorzubereiten, wird mit Strafrecht BT I von Rengier wohl nicht glücklich. Es wäre hilfreich, wenn Rengier an einigen Stellen stärker zwischen grundlegenden und vertiefenden Informationen differenzieren würde. Das Lehrbuch hat allerdings auch nicht den Anspruch, prokrastinierenden Studierenden in drei Tagen die Vermögensdelikte näherzubringen. Es ist eben ein Lehrbuch und kein Skript.
Meinungsstreitigkeiten, Fallbeispiele, Aufbauschemata
Die durchaus komplexe Materie der Vermögensdelikte wird im Werk detailliert erläutert und verständlich aufbereitet. Dass Rengier sein Lehrbuch systematisch aufbaut, hilft beim Verständnis ungemein. Hilfreich zur Vorbereitung auf Semesterabschlussklausuren sind die Schemata, die in verschiedenen Ausführungen präsentiert werden.
Die Fallbeispiele und Ausführungen zu Meinungsstreits bieten die Möglichkeit, die eigenen Karteikarten mit Extrawissen auszustatten. Das gibt in der Klausur viele Punkte, setzt aber ein Basiswissen voraus. Zur Vorbereitung auf Klausuren kann man Strafrecht BT I ergänzend heranziehen; ein Bereich, in dem er für mich aber unverzichtbar wurde: In meinen juristischen Hausarbeiten im Strafrecht.
Hier ist es entscheidend, nicht nur oberflächlich, sondern auch tiefgründig argumentieren zu können. Rengier liefert hierfür das notwendige Rüstzeug, indem die einzelnen Straftatbestände detailliert dargestellt werden und die neueste Rechtsprechung und aktuelle wissenschaftliche Literatur einbezogen wird.
Eignung für die juristische Hausarbeit im Strafrecht
Man sollte aber immer im Hinterkopf behalten, dass Rengier letztlich auch ein Rechtswissenschaftler mit eigener Meinung zu Streitständen ist: Diese lässt sich vereinzelt heraushören: (“Man fragt sich, was denn noch für Ansicht XY sprechen soll”). Davon darf man sich nicht beirren lassen; sollte man in einer Hausarbeit auch eigene Argumente anführen und dadurch zu einem (anderen) Ergebnis kommen.
Kann man eine Hausarbeit zum Strafrecht BT I nur mit einem Rengier schreiben? Ja, er hilft dabei, komplexe Sachverhalte fundiert zu analysieren und zu diskutieren. Sollte man es tun? Natürlich nicht.
Mein Fazit: Zur Vorbereitung auf Klausuren und zur knappen Wiederholung in der Examensvorbereitung eignen sich andere, kompaktere Werke besser. Für Hausarbeiten ist Strafrecht BT I von Rengier unverzichtbar. Ein Kauf für diesen Zweck lohnt sich allemal.
Klappentext:
Dieser verständlich geschriebene Grundriss behandelt die Vermögensdelikte fallorientiert und klar strukturiert. Er konzentriert sich auf das, was Sie in Prüfung und Examen wissen müssen.
Die Vorteile des Buches:
- Tipps zu Aufbaufragen und Fallbearbeitung
- zahlreiche Schemata
- alle relevanten Definitionen
- über 60 auf das konkrete Problem zugeschnittene Einstiegsfälle
- Literaturtipps für Haus- und Seminararbeiten.
Das Buch ist Ihr idealer Begleiter im Studium.