“Tauchverbot” in Bayern – wie geht es im Ref jetzt weiter?

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Im Juli hatte das Bayerische Staatsministerium der Justiz Maßnahmen ergriffen, um das sog. „Tauchen“ in der Anwaltsstation im Rechtsreferendariat in Bayern zu verbieten. Unter den Referendaren (aber auch bei den Ausbilderinnen) herrscht seitdem Unsicherheit. Wie geht es weiter mit dem Tauchen im Ref?

In einzelnen Abschnitten des Referendariats lassen sich viele angehende Jurist:innen inoffiziell freistellen, um für das Staatsexamen zu lernen. Meistens passiert das für mehrere Wochen oder Monate in der Anwaltsstation. Viele Kanzleien akzeptieren das Tauchen und bieten sogar von sich aus verschiedene Modelle dazu an. So ist es in Großkanzleien beispielsweise üblich, dass die Referendar:innen sich im ersten Abschnitt der Anwaltsstation so richtig reinhängen und „durchpowern“, um im letzten Abschnitt der Station dann nur noch an einem Tag der Woche zu arbeiten oder komplett frei zu haben.

Das geschieht jedoch nicht aus Faulheit oder Desinteresse, sondern schlicht, um sich besser auf das anstehende Staatsexamen vorzubereiten. Denn im Gegensatz zur Zeit an der Uni sieht das Rechtsreferendariat keine separate Lernzeit für die Abschlussprüfungen vor. Die Anwaltsstation geht z.B. in Bayern und Baden-Württemberg nahtlos in das Examen über. Den meisten Referendar:innen ist dann die Endnote im Zweiten Examen wichtiger als das Engagement in der Anwaltsstation.

Verpflichtung, “sich mit ihrer vollen Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen”

Offiziell ist das Tauchen dabei nicht erlaubt. In Bayern (und allen anderen Bundesländern) sind Rechtsreferendar:innen laut den ausbildungsrechtlichen Vorschriften verpflichtet, sich mit ihrer vollen Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen (§ 47 JAPO i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 SiGjurVD). Die Prüfungsämter verschlossen in der Vergangenheit jedoch großzügig die Augen und taten einfach so, als sei ihnen die Praxis des Tauchens schlicht nicht bekannt. Es lag dann bei den einzelnen Referendar:innen, sich eine Kanzlei zu suchen, die das Tauchen erlaubt (oder eben nicht).

In Bayern wurde das Tauchen im Sommer 2024 aber wieder verstärkt diskutiert. Das Tauchen sei verboten, erklärte das Landesjustizministerium gegenüber LTO. Und verschickte ein aktualisiertes Formular an die Ausbilder:innen, das mindestens einen Präsenztag pro Woche für die Station vorsieht (Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern sowie der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare). Eine weitere Verschärfung der juristischen Ausbildung, die bei den angehenden Jurist:innen auf Ablehnung stieß.

Wo kein Kläger, da kein Richter

Doch es sieht so aus, als würde es in Bayern eine Kehrtwende geben. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz änderte das „Formular zur Erstellung der Zeugnisse für die praktische Stationsausbildung der Rechtsreferendare in der Rechtsanwaltspflichtstation“ jetzt erneut. Im Begleitschreiben heißt es dazu: “Der Passus, wonach der Ausbilder die zumindest wöchentliche Anwesenheit des Rechtsreferendars bestätigt, entfällt ersatzlos.”

Damit ist das Tauchen in Bayern zwar nach wie vor nicht offiziell erlaubt, die Situation wurde allerdings seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entschärft. Es scheint so, als würde man wieder zur Taktik der fest verschlossenen Augen zurückkehren. Für die Referendar:innen in der Anwaltsstation bedeutet das: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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