Ein angehender Anwalt in Großbritannien wurde zu einer Geldbuße von 500 £ verurteilt, weil er während einer Online-Ethikprüfung wiederholt geflucht und sogar den Mittelfinger gezeigt hatte.
Der angehende Barrister hatte im Sommer 2023 im Rahmen seiner Pflichtausbildung eine berufsethische Prüfung ablegte, die online abgehalten und deswegen aufgezeichnet wurde. Das Bar Standards Board (BSB) erklärte, dass der Kandidat in der Online-Prüfung “in einer Weise gehandelt hat, die geeignet war, das Vertrauen, das die Öffentlichkeit in ihn setzt, zu schmälern”.
Während der Prüfung machte der Kandidat Aussagen wie: “Ich bin so verdammt gelangweilt”, “Das ist nervig, oh mein Gott, das wird mich wirklich ankotzen”, und “Verdammt, endlich eine strafrechtliche Frage… Dieser zivilrechtliche Scheiß… Wie kann man irgendeine Ethik haben, wenn man ein Zivilrechtler ist, ganz ehrlich.”
Prüfungsamt not amused
Böse Zungen mögen behaupten, dass der Kandidat zumindest mit seiner letzten Aussage voll ins Schwarze getroffen hat. Das Board war jedoch „not amused“. Insbesondere, da am Ende der aufgezeichneten Prüfung zu sehen war, wie der Prüfling seinen Mittelfinger in die Kamera hielt.
Mit dem Vorwurf konfrontiert, erklärte der Prüfling, er habe nicht gewusst, dass seine Worte und Handlungen gehört und aufgezeichnet wurden. Nichts, was er gesagt oder getan habe, sei gegen irgendeine Person gerichtet gewesen, insbesondere nicht gegen die Prüfungsleiter:innen.
Die Geldbuße von 500 £ muss er trotzdem bezahlen. Gegenüber seinen zukünftigen Mandant:innen und im Gerichtssaal sollte sich der Barrister in Zukunft wohl mehr zusammenreißen – egal wie genervt er vom Zivilrecht ist.
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