Arizona schafft Auffangoption für Jurist:innen, die das Bar Exam knapp nicht bestanden haben

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Um in den USA als Anwältin oder Anwalt praktizieren zu dürfen, müssen die Kandidat:innen vorab das Bar Exam bestehen. Für angehende Anwält:innen, die diese Anwaltsprüfung im Bundesstaat Arizona knapp nicht bestehen, gibt es jetzt eine Alternative.

Beim Bar Exam handelt es sich um eine Abschlussprüfung, die unserem zweiten Staatsexamen nahekommt (aber inhaltlich natürlich komplett andere Anforderungen hat). Das Examen gilt – genauso wie bei uns – als eine der schwersten Abschlussprüfungen. Entsprechend hoch sind die Durchfallquoten. In den Vereinigten Staaten gibt es deswegen momentan etwa 150.000 Jura-Absolvent:innen, die die Anwaltsprüfung abgelegt, aber nie bestanden haben. Zwar stehen diesen Kandidat:innen noch andere Berufsmöglichkeiten offen, doch auch in den USA macht sich in manchen Gegenden der Fachkräftemangel bemerkbar. So auch in den ländlichen Gegenden von Arizona.

Der Bundesstaat hat deswegen ein neues Programm gestartet, mit dem sie einige der Talente auffangen wollen, die das Examen nur knapp verfehlt haben. Das Programm sieht vor, dass diejenigen Absolventen eines Jurastudiums, die die Anwaltsprüfung in Arizona nicht bestanden haben, trotzdem die Möglichkeit haben, als Anwält:innen zugelassen zu werden. Nämlich, nachdem sie zwei Jahre lang unter der Aufsicht erfahrener Anwält:innen in einem ländlichen Gebiet oder in einer staatlichen oder gemeinnützigen Einrichtung gearbeitet haben.

Voraussetzung: Praktizieren im ländlichen Raum

Der Oberste Gerichtshof von Arizona hat das „Lawyer Apprentice Program“ ins Leben gerufen, um die Zahl der in den „Rechtswüsten“ des Staates praktizierenden Anwält:innen zu erhöhen und Staatsanwälten, Pflichtverteidigerinnen und Rechtshilfebüros dabei zu unterstützen, Anwält:innen anzuwerben und zu halten.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Bar Exam tatsächlich nur sehr knapp nicht bestanden wurde. Das neue Programm steht lediglich denjenigen Jura-Absolvent:innen offen, die nach Juli 2023 im Bar Exam in Arizona zwischen 260 und 269 Punkte erzielt haben. Zum Bestehen sind eigentlich 270 Punkte erforderlich. Das Programm wird so rund 60-80 Kandidat:innen pro Jahr betreffen.

Weiter müssen die angehenden AnwältInnen nachweisen, dass sie mindestens 24 Monate lang für wenigsten 30 Stunden pro Woche unter einem Anwalt oder einer Anwältin in einem ländlichen Bezirk mit weniger als 600.000 Einwohnern oder in einer staatlichen oder öffentlichen Anwaltskanzlei gearbeitet haben. Das Programm soll damit indirekt auch denjenigen Menschen in Arizona helfen, die sonst keinen Zugang zur Justiz haben, indem gerade diese Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge (z.B. Pflichtverteidiger:innen) ausgebaut werden.

Bei den Mediziner:innen gibt es auch in Deutschland ähnliche Überlegungen. Beispielsweise könnten die begehrten Plätze für ein Medizinstudium nicht mehr nur nach Bestnoten, sondern nach der Verpflichtung vergeben werden, in einer ländlichen Region eine Hausarztpraxis zu eröffnen. Im juristischen Bereich gibt es derartige Überlegungen aber noch lange nicht. Auch wenn sich der Fachkräftemangel inzwischen in Justiz und Anwaltschaft deutlich spürbar macht, halten die Verantwortlichen stur an den beiden juristischen Staatsexamina in ihrer jetzigen Form fest. Das ist zu kurz gedacht und wird sich in Zukunft vermutlich rächen.


Fundstelle: https://www.reuters.com/

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