Quellenkritik und -interpretation für Klausuren und Seminararbeiten in der Rechtsgeschichte

-Werbung-spot_imgspot_img

An den meisten juristischen Fakultäten ist das Angebot zum Thema „Rechtsgeschichte“ äußerst gut ausgebaut. Von Verfassungsgeschichte der Neuzeit, über (allgemeine) deutsche Rechtsgeschichte bis hin zum antiken römischen Recht: die Auswahl für den geneigten, geschichtsliebenden Jurastudierenden ist nicht gerade klein. Daher verwundert es auch nicht, dass neben der Wahl, Rechtsgeschichte als verpflichtende Zwischenprüfung zu wählen, auch des Öfteren die Wahl getroffen wird, dieses Gebiet für die Pro- oder Hauptseminararbeit im Schwerpunktbereich zu belegen.

Ein Tipp vorneweg: Nehmt dieses Gebiet nicht, nur weil Ihr denkt, dass es einfacher wird, als eine Arbeit über aktuelle Thematiken zu verfassen. Eine solche Denkweise kann bei Geschichte recht schnell nach hinten losgehen. Ein gewisses Interesse muss vorhanden sein!

Aber egal, ob es nun die Seminararbeit oder ein vorbereitendes Exegesen-Seminar ist, im Zweifel kommt Ihr an einer Quellenkritik und anschließenden Quelleninterpretation nicht vorbei, wenn Eure Abschlussnote gut bis sehr gut werden soll. Insbesondere wenn Ihr Eure Seminararbeit, die einen Teil Eurer Examensnote ausmacht, in Rechtsgeschichte schreiben möchtet, muss Euer erster Blick zunächst zu den Grundlagen der Quellenarbeit wandern, damit bereits von Anfang an die Weichen für ein korrektes rechtsgeschichtliches Arbeiten gestellt werden.

Was sind Quellen und welche sind für uns relevant?

Zuvorderst stellt sich die Frage, was unter Quellen überhaupt zu verstehen ist. In der Schule wurde nicht immer sauber zwischen verschiedenen Arten von Quellen getrennt, was im Studium – je nach Fachrichtung – erst einmal zu Problemen führen kann. Eine Definition für den Begriff „Quelle“ beschreibt solche in etwa als jedwede Objekte, Verschriftlichungen oder Tatsachen, die dazu geeignet sind, dass aus jenen Kenntnisse vergangener Zeiten gewonnen werden können. Für unsere Zwecke in der Rechtsgeschichte sind insbesondere Verschriftlichungen, sprich Textquellen, eine wichtige Fundgrube, da die Juristerei seit jeher als „hermeneutische Wissenschaft“ verstanden werden kann.

Dies soll aber nicht bedeuten, dass für die Rechtsgeschichte nicht auch manchmal Objekte, wie die berühmte Stele, auf der der Codex Hammurapi – eine der ältesten Rechtsquellen überhaupt – eingemeiselt ist, für quellenkritische Analysen interessant sein können.

Merken solltet Ihr Euch aber, dass Quellen in der Geschichtswissenschaft als eine Art originaler Einblick in die direkte Vergangenheit gesehen werden, der im Falle der Rechtsgeschichte die damalige Rechtslage oder verschiedene Rechtsansichten „offenbart“. Diese Definition unterscheidet Quellen wiederum von der Sekundärliteratur (oder auch nur Literatur genannt). Die Sekundärliteratur arbeitet mit Quellen, indem sie jene mit Hilfe wissenschaftlicher Methodik erarbeitet (z.B. Fachbücher über die Digesten, etc.). Diese Unterscheidung ist für Eure Seminararbeit unabdinglich, da bereits in der Bibliographie gehörige Fehler gemacht werden, wenn nicht zwischen Quellen (z.B. das Enchiridion des Sextus Pomponius, 2 Jh. n. Chr.) und Eurer (Sekundär-)Literatur (z.B. ein Beitrag von Dieter Nörr zu Sextus Pomponius) separiert wird.

Eine weitere Unterscheidung, die bereits am Anfang von solchen Analysen implementiert wird, ist die Differenzierung, ob es sich um eine Tradition oder einen Überrest handelt. Grob unterschieden, ist eine Tradition eine Quelle, die mit dem Ziel, als geschichtliche Überlieferung zu überdauern, geschaffen wurde. Ein Überrest ist eine Quelle, die unwillkürlich als Zeugnis von vergangenen Geschehnissen übrigblieb bzw. überdauerte. In beiden Kategorien wird nochmals zwischen verschiedenen Quellen unterschieden, wobei dies, angesichts der Tatsache, dass es sich um einen groben Leitfaden zur Quellenanalyse handelt, an dieser Stelle zu weit führt. Unser Fokus in der Rechtsgeschichte liegt auf den schriftlichen Quellen, die als Tradition z.B. Chroniken sein können und als Überrest z.B. als Gesetzessammlungen oder Urkunden vorliegen. An dieser Stelle ist auch Vorsicht geboten. Derartige Einteilungen von Quellen können auch Verzerrungen hervorrufen, die möglicherweise zu vorschnellen und daraus resultierenden falschen Annahmen führen. Überlegt Euch daher vorher, ob Euch eine Unterscheidung für Eure konkrete Aufgabe oder Fragestellung nützlich sein kann. Für Eure Seminararbeiten kann es durchaus hilfreich sein, darüber nachzudenken, ob Eure Quelle möglicherweise gezielt für die Nachwelt geschrieben wurde (Tradition) oder ob Ihr einen direkten, nicht beabsichtigten Einblick in die damalige Welt erhascht (Überrest). Bei einem Überrest kann es nämlich sein, dass die eigene Zeit weniger verzerrt dargestellt wurde als bei einer Tradition. Für die Rechtsgeschichte gilt außerdem, dass wir eher mit Überresten als mit Traditionen arbeiten.

Wie sieht nun eine Quellenkritik konkret aus?

Ein weiterer Hinweis vorneweg: Dies ist eine mögliche Herangehensweise von vielen. Wir geben hier keine Gewähr auf Vollständigkeit, sondern verweisen Euch jeweils zu den Grundlagenskripten Eurer Dozierenden und Eurer jeweiligen Fakultät. Diese Arbeit dient lediglich als Erklärungsansatz, um Euch die Konzeption dieser Grundlagen näher zu bringen.

Doch gehen wir nun in medias res. Ist die Quellenkritik nicht als Hauptaufgabe konzipiert (bspw. in einer Klausur), sondern dient als ein Bestandteil (bspw. in einer Seminararbeit), bietet es sich an, bereits in der Einleitung oder jedenfalls im ersten Drittel Eurer Arbeit beschreibend (ohne Analyse!) auf die Quelle(n) einzugehen, die Ihr zur Beantwortung Eurer Forschungsfrage heranzieht. Hinweise, wo die Quelle konkret gefunden wurde, wie der jeweilige Erhaltungszustand ist und – wie bereits oben angesprochen – welche Quellenart/-gattung einschlägig ist, können u.a. als adäquate Hinleitung in der Einleitung dienen. Diese vorherige Einbettung gibt Eurer Arbeit eine erste Kontextualisierung und ebnet einen Startpunkt. Wichtig ist es aber, dass Ihr mit solchen Hinweisen nicht allzu viel Platz verschwendet, da die Hauptaufgabe die analytische Arbeit (Quellenkritik/-interpretation) sein wird.

Die Quellenkritik als zweiter großer Punkt – nach der nichtanalytischen Quellenbeschreibung – wird klassischerweise auf zwei Ebenen besprochen: Einerseits gibt es die sog. formale Kritik und andererseits die inhaltliche Kritik.

In der formalen Kritik wird die Frage gestellt: Kann man dem Text äußerlich trauen? Hierbei steht an erster Stelle die Kritik der Provenienz, bei der der Entstehungsort, die Entstehungszeit, die Ersteller:innen und deren Adressatenstamm genauer überprüft werden. Hier wird also bei jedem einzelnen Schritt geschaut, ob die Schriftquelle selbst glaubwürdig ist. Wenn also bspw. eine Quelle Jahrzehnte lang in ein bestimmtes Jahrhundert eingeordnet wurde, es sich aber dann herausstellt, dass einige der Hinweise innerhalb des Textest auf ein ganz anderes Jahrhundert hindeuten (Geburtsjahr des Verfassenden passt nicht, Entstehungsort existierte noch nicht, usw.), muss die Quelle möglicherweise völlig neu bewertet werden. Innerhalb der formalen Kritik kommen wir dann noch dazu, die Echtheit und Originalität der Quelle kritisch zu hinterfragen. Beim Thema Echtheit kann uns die Frage interessieren, ob der Text z.B. – wie es in der Antike üblich war – eine Epitome, sprich eine verkürzte Abschrift aus späteren Zeiten ist, oder ob es sich gar um eine Fälschung aus der Moderne handelt.

Insbesondere der Begriff „Interpolation“ wird Euch in den Fachbüchern bei antiken Schriften, aber auch bei Texten anderer Epochen begegnen. Dieser Begriff umfasst nämlich den Umstand, dass manche Texte von anderen Autor:innen als dem ursprünglichen Verfassenden erweitert und verändert wurden. Dann liegt es u.a. bei Euch, diese Stellen – wenn es die Fragestellung notwendig macht – genauer zu untersuchen.  

Für die Originalität kann es sinnvoll sein, nachzuforschen, ob es sich um eine Primär- oder Sekundärquelle handelt, sprich, ob der Verfassende sich lediglich auf eine andere Quelle stützt, die für uns nicht mehr zugänglich ist (Sekundärquelle).

Für die juristische Seminararbeit im Bereich der Rechtsgeschichte wird von Euch in der Regel aber keine umfassende formale Kritik verlangt, die Ausflüge nach Italien oder stundenlange Analysen im Archiv voraussetzen. Grundsätzlich könnt Ihr für diesen Abschnitt auf kritische Editionen zurückgreifen oder in die jeweiligen Fachzeitschriften und Monographien zu diesem Thema fachkundige Meinungen zusammentragen. Sollte es bspw. strittig sein, ob es nun zwei römische Juristen mit dem gleichen Namen gibt, was zu einer unklaren Autor:innenschaft des Textes führt, wäre dies im Abschnitt der formalen Quellenkritik gut aufgehoben. Wichtig ist, dass Ihr diese historischen Meinungsstreitigkeiten nicht nur deswegen erwähnt, um „akademisch“ zu wirken oder um Seiten zu füllen. Denkt Euch bei jedem Absatz, ob Euch jener näher zur Beantwortung der Fragestellung bringt. Alles andere wäre „Wissensprostitution“ oder – wie wir es freundlicher sagen – ein additamentum non neccesarium!

Die innere Kritik wirft die Frage auf: Ist die Quellenaussage glaubwürdig? Hier steigen wir tiefer in die (mögliche) Gedankenwelt des Verfassenden ein. Einerseits stellen wir uns die Frage, was jene Person wissen konnte (Horizont) und andererseits, was jene Person auch gewillt war, in die Nachwelt zu tragen (Tendenz). Für den Horizont kann es hilfreich sein, die soziale Stellung, den Bildungsstand, aber auch den Austausch mit anderen (z.B. mit anderen Jurist:innen?) genauer unter die Lupe zu nehmen.

Für die Tendenz muss teils auch „zwischen den Zeilen“ gelesen werden. Gibt es versteckte Hinweise, dass der Verfassende nur für eine Seite argumentiert oder idealisiert er gewisse (rechtliche) Situationen? Werden womöglich bewusst Kenntnisse nicht in den Text eingebracht? Ist jene:r aufgrund ihrer/seiner religiösen, politischen oder sozialen Position voreingenommen?

Für beide Punkte (Horizont und Tendenz des Verfassenden) wird auch eine sprachliche wie auch sachliche Aufschlüsselung vonnöten sein. Kann vom Sprachduktus auf die soziale Stellung geschlossen werden? Sind gewisse Topoi genutzt worden, um eine Seite zu diffamieren oder die eigene Seite gezielt zu stärken? Gibt es spezielle Wörter oder Orte, die einer weiteren Erklärung bedürfen (möglicherweise auch als Hinweis in einer Fußnote)? Weicht der Verfassende von einem etablierten Gattungsstil ab?

Die letzte Frage z.B. könnt Ihr bei römischen Juristentexten nach folgendem Schema bewerten: Juristische Texte aus römischer Zeit weisen zwei wichtige Attribute auf: 1) sind jene oft auf einen konkreten Fall bezogen (Kasuistik, Fallrecht) und 2) sind diese oft sprachlich „neutraler“ verfasst, sprich ohne blumige Sprache untermauert. Eure Aufgabe kann es dann sein, konkret in der Quelle nach Abweichungen zu suchen.

Und wie läuft die Quelleninterpretation ab?

Die anschließende Quelleninterpretation ist oftmals die Kür Eurer Arbeit. Problematisch ist hier, dass die Übergänge zwischen der inneren Quellenkritik und der Quelleninterpretation fließend sein können. Daher ist es ratsam, dass Ihr Euch wirklich frühzeitig mit Eurem Dozierenden auseinandersetzt, um zu erfahren, welche Struktur vorausgesetzt wird. Sollte jene:r keine Präferenz haben, sollte eine stumpfe und unreflektierte Abarbeitung der einzelnen Punkte (Quellenbeschreibung, Quellenkritik und Quelleninterpretation) ebenfalls vermieden werden. Es kann nämlich sein, dass Zwischeninterpretationen bereits in der formalen und äußerst häufig in der inneren Quellenkritik notwendig sind. Seht also diese Struktur nicht als feststehenden Kokon, sondern baut Eure jeweilige Struktur im Sinne Eurer Fragestellung auf.

Für die Interpretation selbst ist zunächst Eure Fragestellung wichtig. Entweder ist jene durch eine Aufgabe in der Klausur gestellt oder Ihr findet selbst eine für Eure Seminararbeit. Die Idee ist, den eigentlichen Wert der Quelle für Eure Fragestellung herauszuarbeiten und für Eure Leser:innenschaft gut verständlich darzustellen. Für die Darstellung kann daher – je nach Epoche – eine Übersetzung von Euch verlangt werden. Da Ihr in der Regel keine geschichtswissenschaftliche, sondern rechtsgeschichtliche Arbeit schreibt, wird von Euch grundsätzlich keine reine Auseinandersetzung mit der Ausgangssprache (z.B. Altgriechisch oder Latein) verlangt. Ihr könnt also auf Übersetzungswerke zurückgreifen oder eben die Quelle selbst übersetzen.

Die Aufteilung kann daher so sein, dass Ihr bspw. in römischer Rechtsgeschichte erst Euren lateinischen Abschnitt präsentiert, danach eine Übersetzung anhängt und anschließend in die (innere) Quellenkritik und/oder Quelleninterpretation geht. Die Punkte Quellenbeschreibung und äußere Quellenkritik können bereits (vor die Klammer gezogen) vor diesem Abschnitt abgearbeitet werden. Bei größeren Quellenabschnitten (z.B. in den Digesten) kann es auch sinnvoll sein, den Quellentext aufzuteilen und einzeln zu analysieren. Dabei sollte zunächst der Inhalt Eurer (Rechts-)Texte auf deren Kernaussage paraphrasiert werden, sprich textimmanent (Erklärung lediglich anhand des Textes) vorgegangen werden. Erst danach könnt Ihr die einzelnen Ergebnisse aus den oberen Punkten (Tendenz, Horizont, sprachliche Analysen etc.) Stück für Stück mitaufnehmen und in einen historischen Kontext einordnen. Der Blick in die Sekundärliteratur ist auch hier vonnöten, da viele Einzelprobleme, die in Eurer Fragestellung stecken können, womöglich schon in großen Rechtshistoriker:innen-Disputen besprochen wurden. Vielleicht könnt Ihr hier sogar eine Neubewertung anstreben.  Für die Quelleninterpretation bietet es sich auch an, andere Quellen heranzuziehen, um bspw. Anomalien oder Ähnlichkeiten herauszuarbeiten. So kann bspw. für die Analyse des Geschichtstraktats des Sextus Pomponius aus dem 2. Jh. n. Chr. eine Stelle aus Tacitus‘ Annalen herangezogen werden, in der dieser ebenfalls die Geschichte des römischen Rechts darstellt.

Weitere spezielle Hinweise

  1. Für die Rechtsgeschichte oder generell für das Fach Geschichte ist es ratsam, nicht auf Zwang eine Systematik zu suchen bzw. zu konstruieren, wo es keine geben kann. Dies wird Euch vor allem in römischer, aber auch in mittelalterlicher Rechtsgeschichte auffallen. Teils sind manche Lehrmeinungen in Ihrem Kern sehr abweichend von anderen Lehrmeinungen, was bereits in der Antike zu hitzigen Meinungsstreitigkeiten führte. Bewertet daher jede Quelle erst einmal für sich und sucht nicht krampfhaft nach einem System, dem alle aus jener Zeit wohl folgten.
  • Außerdem ist es wichtig, dass Ihr Euch im Klaren seid, was Geschichte eigentlich ist. Geschichte ist nie die absolute Wahrheit. Ja, man ist auf der Suche nach der Wahrheit, doch ist jene Suche nicht vollumfänglich ertragreich. Das liegt daran, dass Geschichte immer als Konstruktion verstanden werden muss.

Der einzelne antike Jurist versuchte zwar – teilweise besser als andere Schreiber aus jener Zeit – einen sprachlich-stillosen Text zu schreiben, ohne auf größere Heroisierung etc. zurückzugreifen, doch ist auch bei jenen eine subjektive Komponente (innere Quellenkritik: Tendenzen) und Lückenhaftigkeit (innere Quellenkritik: Horizont und Tendenz) in Ihrer Erzählstruktur zu finden. In Seminararbeiten entschlüsselt man daher gezielt Narrative von Menschen, die Ihre eigenen Perspektiven auf die Welt hatten. Eine absolute Wahrheit oder eine vollkommene Richtigkeit gibt es daher schlichtweg nicht. Dies muss Euch während Eurer Arbeit immer bewusst sein!

  • Zu guter Letzt kommt der wichtigste Aspekt, der für alle Seminararbeiten und Klausuren gilt: Habt eine eigene Meinung und vertretet diese auch. Insbesondere in rechtshistorischen Arbeiten kommt es oft vor, dass zwar viele Meinungen von verschiedenen Fachbüchern kundgegeben werden, eine kritische Auseinandersetzung mit jenen und eine wirkliche Entscheidung, welcher Meinung nun gefolgt wird, sind aber oft nicht zu erkennen. Dies sollte vermieden werden. Ihr schreibt kein Lehrbuch, sondern eine Seminararbeit, die von Eurer eigenen (angelesenen und dadurch nun fachkundigen) Meinung lebt.  

Alexander Vogel schrieb jeweils seine juristische Seminararbeit und seine Zulassungsarbeit für das Lehramt im Fach Geschichte im Bereich der „römischen Rechtsgeschichte“.

Kevin Frank implementiert als wissenschaftlicher Mitarbeiter gezielt rechtsgeschichtliche Betrachtungen in seine Publikationen.

PS: Vielen Dank für das Durchsehen dieses Kurzguides an Susanne Zintl (wiss. Mit. und Doktorandin am Lehrstuhl Spengler in Erlangen).

Affiliate Links
-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel