Der Tag der Deutschen Einheit und der Einigungsvertrag

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Am 3. Oktober feiern wir den Tag der Deutschen Einheit.  Im Jahr 1990 trat an diesem Tag der sog. Einigungsvertrag in Kraft, mit dem die DDR Teil der Bundesrepublik wurde. Damit war die Teilung Deutschlands nach 45 Jahren überwunden. Der Tag der Deutschen Einheit ist in ganz Deutschland ein Feiertag.

Zunächst hatte man sich überlegt, den Tag des Mauerfalls, also den 9. November zum Feiertag zu machen. Allerdings fand an diesem Tag im Jahr 1938 die Reichsprogromnacht statt. Deswegen wurde de 9. November verworfen und man einigte sich auf den 3. Oktober, an dem die deutsche Einheit vollzogen wurde.

Am 31. August 1990 unterzeichneten der westdeutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der DDR-Staatssekretär Günther Krause den „Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands“.

Dieser Einigungsvertrag bildet die Rechtsgrundlage für die Wiedervereinigung. In der DDR-Volkskammer stimmten 299 Abgeordnete für (und 80 gegen) eine Ratifizierung. Im Bundestag waren 440 Abgeordnete für die Wiedervereinigung (47 lehnten den Einigungsvertrag ab). Zuvor hatte man acht Wochen über den Vertrag verhandelt.

1.000 Seiten Vertragstext

In Artikel 2 des Einigungsvertrags heißt es:

(1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden.

(2) Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.

In insgesamt neun Kapiteln und 45 Artikeln regelt der Vertrag auf rund 1.000 Seiten die Bedingungen für die Wiedervereinigung. Höchst umstritten war, dass die  Bundesrepublik das DDR-Vermögen übernimmt und für die Staatsschulden der DDR haftet.

Bereits das Grundgesetz von 1949 enthielt ein sog. „Wiedervereinigungsgebot“ als Verfassungsauftrag. Das GG sah dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Wiedervereinigung vor: Entweder durch den Beitritt der neuen Länder zum damaligen Bundesgebiet (damals Art. 23 GG) oder durch die Verabschiedung einer neuen Verfassung für das gesamte Staatsgebiet (damals Art. 146 GG).

Die Deutsche Einheit konnte allerdings nur mit Zustimmung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs vollzogen werden. Erst der am 12. September 1990 unterzeichnete “Zwei-plus-Vier-Vertrag” über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland” machte den Weg frei für die Deutsche Einheit. Mit dem Vertrag beendeten die ehemaligen Alliierten – USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien – “ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes”.

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