Abtasten vor Examensklausur – Jurastudent klagt gegen Vorgehen des LJPA Bayern

-Werbung-spot_imgspot_img

Mit der Kontrolle der Gesetzestexte im Staatsexamen haben sich die meisten Jurastudierenden inzwischen abgefunden. In einigen Bundesländern – darunter Bayern – gibt es jedoch auch Kontrollen mit Metalldetektoren. Gegen eine besonders unangenehme Kontrolle mittels Abtastens vor 300 Studierenden geht ein Jurastudent aus Bayern jetzt gerichtlich vor.

Benjamin Stibi schrieb im September 2024 in München den Verbesserungsversuch für das erste Staatsexamen. Dabei musste er miterlebe, wie direkt vor Beginn der Bearbeitungszeit acht Prüflinge vor rund 300 Leuten aufgereiht wurden, um diese nach verbotenen Hilfsmitteln zu durchsuchen. Die Kontrollen beschränkten sich dabei nicht nur auf das „übliche“ Scannen mit Metalldetektoren, sondern es fand auch ein körperliches Abtasten statt. Einer der Prüfling musste laut Stibi sogar seinen Gürtel vor allen Anwesenden öffnen. All das geschah ohne einen konkreten Anlass. Es gab also keinerlei Verdacht gegen die „rausgezogenen“ Prüflinge.

Abschrecken von Betrügern

„Mir scheint, das Prüfungsamt wollte potenzielle Betrüger damit einfach abschrecken. Mehr Gedanken oder gar eine Grundrechtsabwägung, was diese unerwarteten Kontrollen bei den Prüflingen auslösen, die sich ohnehin in einer psychischen Ausnahme-/Stresssituation befinden, scheint man sich nicht gemacht zu haben“, schreibt Stibi auf LinkedIn.

Strenggenommen handelt es sich bei der Kontrolle der Prüflinge um einen Grundrechtseingriff. Überall sonst benötigt der Staat hierfür eine Ermächtigungsgrundlage. Für juristische Prüfungsämter scheint das (mal wieder) nicht zu gelten. In Bayern sei lediglich ein Merkblatt verschickt worden, in dem auf etwaige Metalldetektor-Kontrollen hingewiesen worden sei.

„Ich halte diese Kontrollen für rechtswidrig, da es schon keine taugliche Rechtsgrundlage dafür gibt, und auch für nicht erforderlich, da man sie weniger exponiert und stigmatisierend z.B. in einem Nebenraum durchführen könnte.“

Stigmatisierend und demütigend

Obwohl Stibi nicht persönlich von den Kontrollen betroffen war, empfand der die Kontrollen als stigmatisierend und demütigend. Er legte deswegen spontan noch vor Beginn der Klausur eine Beschwerde bei der Aufsicht ein. Außerdem beantragte er direkt nach der Klausur eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht München.

Dieses lehnte sein Anliegen jedoch bereits am nächsten Tag ab. Stibi fehle das Rechtsschutzbedürfnis. Es sei ihm insbesondere zuzumuten, zunächst einmal zu allen Klausuren anzutreten und – falls er kontrolliert werden würde – im Nachhinein gegen eine Entscheidung des Prüfungsamts vorzugehen. Auch eine Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof München hatte mangels qualifizierten Rechtschutzbedürfnisses keinen Erfolg.

Kontrollen seit 2013

Bisher sind keine anderen Fälle bekannt, in denen sich Prüflinge gegen die Kontrollen wehrten oder sie sogar komplett verweigerten. Das dürfte daran liegen, dass an den Klausuren des Staatsexamens die komplette berufliche Zukunft der Kandidat:innen hängt. Viele haben vermutlich Angst, prüfungsrechtlich belangt zu werden. Das bayerische Justizministerium bestätigte gegenüber beck-aktuell, dass solche Kontrollen im Staatsexamen seit 2013 regelmäßig durchgeführt würden.

Stibi hatte Glück – er wurde in den restlichen Klausuren nicht kontrolliert. Seine Kolleg:innen mussten sich jedoch auch weiterhin der demütigenden Kontrolle unterziehen. Genauso wie es auch zukünftigen Examensdurchgängen ergehen wird.


Fundstelle: https://rsw.beck.de/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel