Am 9. Oktober 2024 verabschiedete der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit großer Mehrheit das Gesetz zur Einführung eines landesweiten integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium. Ab April 2025 können Studierende, die die Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung sowie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfüllen, den akademischen Grad des „Bachelor of Laws“ (LL.B.) beantragen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für Studierende, die einen Teil der Voraussetzungen erstmalig nach dem 31. März 2017 erfüllt haben.
Damit reagiert das Land auf den Wunsch vieler Studierender, ihre bisherigen Leistungen während des Jurastudiums anzuerkennen und denjenigen, die das erste Staatsexamen nicht bestehen sollten, zusätzliche Berufsperspektiven zu eröffnen. Der integrierte Bachelor wird somit an folgenden Universitäten eingeführt:
- Universität Bonn
- Universität Düsseldorf
- Universität Köln
- Ruhr-Universität Bochum
- Universität Münster
- Universität Bielefeld
- FernUni Hagen
Beim integrierten Bachelor handelt es sich um einen zusätzlichen akademischen Abschluss, der in das klassische Jurastudium integriert wird. Denn wer das erste Staatsexamen nicht besteht, hat auch nach einem fünfjährigen Jurastudium und vielen bestandenen Prüfungen momentan überhaupt keinen Abschluss in der Tasche. Der integrierte Bachelor of Laws soll dies ändern, indem er die Studienleistungen bis zur staatlichen Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung honoriert. Das Besondere daran: Studierende müssen keinen zusätzlichen Prüfungsaufwand leisten, da der Abschluss auf bereits erbrachten Leistungen basiert. Sie müssen also in den meisten Fällen insbesondere keine Bachelorarbeit verfassen (diese wird je nach Prüfungsordnung z.B. durch die Schwerpunkthausarbeit ersetzt).
Weniger Druck, mehr Berufsperspektiven
Die Einführung des integrierten Bachelors stellt einen wichtigen Schritt dar, um das Jurastudium attraktiver zu gestalten und den Stress, dem sich viele Jurastudierende ausgesetzt fühlen, zu verringern. Frederik Janhsen, Vorsitzender der Landesfachschaft Jura NRW lobte die Einführung als „große Bereicherung für die juristische Ausbildung“ und betonte, dass der Abschluss den „psychischen Druck“ der Studierenden senken könne. „[Der integrierte Bachelor] erkennt die Leistungen der Studierenden bis zur staatlichen Pflichtfachprüfung an und ergänzt dadurch das Ausbildungssystem durch die Möglichkeit eines weiteren Abschlusses.“
Der Bachelorabschluss bietet den Studierenden zusätzliche berufliche Optionen, insbesondere außerhalb des klassischen juristischen Berufsbilds als Anwältin oder Richter. So können Absolventen beispielsweise in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst tätig werden. Zudem könne der Bachelor die Grundlage für einen Master of Laws (LL.M.) darstellen. Beide Abschlüsse sind im internationalen Vergleich anerkannt und bieten zudem die Chance, im Ausland zu arbeiten. Laut Nell Röntgen, Vorständin für Öffentlichkeitsarbeit der LFS NRW, schaffe der integrierte Bachelor zudem die Chance, „dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“.
Das könnte Dich auch interessieren: Interview mit dem NRW-Justizminister Benjamin Limbach
Herausforderungen und Ausblick
Trotz der positiven Reaktionen gibt es auch Kritik. Die Landesfachschaft Jura NRW hatte im Vorfeld gefordert, dass die Bachelornote landeseinheitlich berechnet wird – diese Forderung wurde jedoch nicht umgesetzt.
Die Fachschaft betont außerdem, dass die Einführung des Bachelorabschlusses zwar ein wichtiger Schritt ist, aber noch weiterer Reformbedarf im Jurastudium besteht. „[Der Gesetzesentwurf zeigt, dass] weitreichendere Reformen der juristischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen notwendig sind, um eine zukunftsfähige Ausbildung sicherzustellen. Die im nächsten Jahr anstehende Evaluation des Juristenausbil-dungsgesetzes muss hierfür zum Anlass genommen werden“, so Röntgen.
Zusammengefasst stellt die Einführung des integrierten Bachelors in NRW einen bedeutenden Meilenstein dar, der nicht nur die Anerkennung der Studienleistungen stärkt, sondern auch den Zugang zu einem breiteren beruflichen Feld ermöglicht. Mit der Möglichkeit, den Bachelorabschluss zu erwerben, erhalten Studierende eine zusätzliche Absicherung und Flexibilität.
Pressemitteilung der Fachschaft: https://www.lfsnrw.de/