Studienübersichten Jura – kunterbunt!

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Oft können wir uns Dinge besser einprägen, wenn wir sie visualisieren. Sie also beispielsweise mit Hilfe von Diagrammen, Grafiken und Schemata darstellen oder farbig markieren. Jurastudierende kennen das insbesondere aus der Vorlesung Bereicherungsrecht. Je mehr Personen an einem Fall beteiligt sind, desto eher verliert man den Überblick. Und desto hilfreicher ist eine grafische Darstellung.

Prof. Dr. Tobias Lutzi LL.M., der seit 2022 die Juniorprofessur für Privatrecht an der Universität Augsburg innehat, stellt seinen Studierenden deswegen kunterbunte Übersichten zum Lernen zur Verfügung. Diese können – auch von Jurastudierenden anderer Fakultäten – auf seiner Lehrstuhlwebsite abgerufen und heruntergeladen werden.

Übersichten für das Zivilrecht

Zum jetzigen Zeitpunkt sind knapp 30 Übersichten zu verschiedenen zivilrechtlichen Gebieten online. Im Bereich BGB AT beispielsweise Grafiken zu Vertragsschluss, Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit und Anfechtung. Aber auch für das berüchtigte Bereicherungsrecht gibt es bereits drei Übersichten.

Die Übersichten zeichnen sich nicht nur durch ihre farbenfrohe Gestaltung aus, sondern vor allem dadurch, dass auf einer einzigen A4-Seite die wichtigsten Probleme des Themas dargestellt werden. So finden sich auf der Übersicht zum Vertragsrecht beispielsweise die Definitionen für Angebot und Annahme. Der Tatbestand der Willenserklärung (inkl. Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille) sowie Abgabe und Zugang werden dargestellt. Dieses Wissen wird angereichert durch Verweise auf wichtige Gerichtsentscheidungen und Querverweise auf andere Übersichten/Unterrichtseinheiten.

Damit eignen sich die Übersichten zum schnellen Wiederholen der wichtigsten Probleme sowie als Checkliste für den Stoff, der noch gelernt werden muss.

Arbeitsblätter für das Strafrecht

Einen ähnlichen Ansatz verfolgte in der Vergangenheit bereits Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Heinrich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht an der Universität Tübingen. Er stellt seinen Studierenden Arbeitsblätter zu Strafrecht AT, Strafrecht BT, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht zur Verfügung. Auch diese sind für alle Jurastudierenden frei auf der Website seines Lehrstuhls abrufbar. Insgesamt sind bereits über 200 Arbeitsblätter online einsehbar.

Im Gegensatz zu den Übersichten von Prof. Lutzi sind die Arbeitsblätter von Prof. Heinrich zwar lediglich schwarz-weiß. Es wird jedoch das gleiche Konzept verfolgt. Die Arbeitsblätter behandeln jeweils ein Thema (z.B. „Anstiftung“ oder „Betrug“) und fassen die wichtigsten Definitionen, Schemata, Streitstände und Gerichtsentscheidungen übersichtlich zusammen.

Es bleibt zu hoffen, dass Prof. Lutzi noch viele weitere Übersichten für das Zivilrecht erstellen wird. Und wer weiß: Vielleicht findet sich ja eines Tages eine Professorin oder ein Professor, der oder die auch Arbeitsblätter für das öffentliche Recht erstellt. Für die Jurastudierenden wäre das auf jeden Fall eine große Bereicherung.

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