„Hey, das geht ab“ –  Die Atzen gehen rechtlich gegen AfD vor

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Nachdem bei einer Wahlparty der AfD in Potsdam ein Song der Band „Die Atzen“ umgedichtet gesungen wurde, geht die Band jetzt rechtlich gegen die Partei vor.

Mehrere junge AfD-Anhänger hatten nach der Landtagswahl in Brandenburg den Songs „Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)“ zu einem geschmacklosen Abschiebe-Song umgedichtet. Auf der Wahlparty wurde das Lied lautstark minutenlang gegrölt. Zur Melodie des Songs hieß es unter anderem: „Hey das geht ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab“. Dazu sei auch ein Plakat mit der Aufschrift „Millionenfach abschieben“ hochgehalten worden.

Nur Hertha BSC und Spongebob dürfen den Song verwenden

Das liesen Die Atzen der AfD jetzt rechtlich untersagen. Die Musiker schrieben dazu auf Instagram: „Die Einzigen, die unseren Song umdichten dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und Spongebob.“

Der Brandenburger AfD-Vorsitzende René Springer bestätigte, dass die AfD eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben habe. Der AfD sei die Verwendung des Songs auf Veranstaltungen und in den sozialen Medien untersagt. Im Falle eines Verstoßes drohe der Partei eine empfindliche Vertragsstrafe.

Der Atzen-Song war jedoch nicht die einzige geschmacklose Entgleisung der AfD-Anhänger. Außerdem wurde der Song „Ost, Ost, Ostdeutschland“ gesungen. Darin heißt es: „Im Osten heißt Familie Mutter, Vater, Kind, dem Westen ist das scheißegal, weil die so offen sind. Hier schaut man nach dem Rechten, hier passt man auf sich auf. Im Westen spielt der Ali mit den Bullen Katz und Maus. Im Osten hat man Kühe und einen Hühnerstall, im Westen LGTBQ und einen Knall. Ost, Ost, Ostdeutschland.“

Wahlkamof: Partyhits mit rechten Texten umdichten

Das Umdichten älterer Partysongs gehört seit einiger Zeit zu einer beliebten Werbestrategie der AfD in den sozialen Medien. So beispielsweise auch Gigi D’Agostinos Partyhit „L’Amour tourjours“. Verschiedene AfD-Mandatsträger äußerten sich inzwischen zu dem Vorfall und verharmlosten das Geschehen als unproblematisch. An die strafbewehrte Unterlassungserklärung wolle man sich allerdings halten.

Die Polizei Brandenburg ermittelt inzwischen wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB gegen die Teilnehmenden der Wahlveranstaltung. Eine entsprechende Strafanzeige hatte unter anderem der ehemalige Grünen-Politiker Volker Beck gestellt.


Fundstelle: https://www.t-online.de/

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