Das Justizprüfungsamt Hessen klagt über eine zu hohe Arbeitsbelastung – verursacht durch die Examenskandidat:innen. Die Lösung: Das Verfahren für die Anmeldung zum Staatsexamen soll verschärft werden.
Vergegenwärtigt man sich die Anzahl der „Examenspanne“ in der Vorbereitung und Durchführung der juristischen Staatsexamina in den letzten Jahren, könnte man auf die Idee kommen, die Landesjustizprüfungsämter würden mutwillig ihre Arbeit verweigern. Stattdessen stellt sich das JPA Hessen jetzt auf den Standpunkt, man habe einfach zu viel zu tun. Und Schuld daran seien nicht etwa die altbackenen Strukturen, die kafkaeske Bürokratie oder die irren Vorschriften. Nein, Schuld daran sind (natürlich) mal wieder die Examenskandidat:innen selbst.
Das Landesjustizministerium Hessen möchte dem jetzt (wie immer) kreativ und zu Lasten der Betroffenen abhelfen. So legte man den Landesfachschaften einen Verordnungsentwurf zur Stellungnahme vor, der eine Verschärfung der Anmeldemodalitäten zum Staatexamen enthält.
Anmeldefrist bisher unverbindlich
Bisher sieht § 2 Abs. 1 S. 1 Juristische Ausbildungsordnung (JAO) Hessen eine unverbindliche Anmeldefrist vor. Wer sich zum Examen anmeldet, kann sich nach aktueller Rechtslage auch wieder abmelden. Das führt laut JPA Hessen dazu, dass sich Kandidat:innen anmelden, es sich dann anders überlegen und durch ihre Abmeldung dem Prüfungsamt zusätzliche Arbeit verursachen. Buhu!
30 Prozent der in den vergangenen drei Jahren gestellten Anmeldungen zum Examen seien wieder zurückgenommen worden, so das JPA. Deswegen wolle man die Rechtslage (mal wieder) verschärfen. Natürlich zulasten der Examenskandidat:innen. Sonst macht es ja keinen Spaß.
Im Entwurf sind zwei Änderungen vorgesehen: Die Meldefrist soll erstens verbindlich werden. Jurastudierende sollen ihre Anmeldungen zum Examen also nach verstrichener Meldefrist, aber vor der Zulassung zum Examen nicht mehr zurückziehen können. Sollten bei der Anmeldung Unterlagen fehlen, soll zweitens die Anmeldung künftig ohne Nachfrist zurückgewiesen werden – es sei denn, die betroffene Person hat die Unvollständigkeit der Unterlagen nicht zu vertreten.
Fachschaften sehen Vorschlag kritisch
Die Fachschaften sehen diese Verschärfung kritisch. Es gebe ein “Recht auf Flexibilität und Prüfungsfreiheit”. Insbesondere bei einem so belastenden Studiengang wie Jura, bei dem es viele verschiedene Gründe gebe, die Prüfung doch noch einmal zu verschieben. Beispielsweise Krankheit oder Trauerfälle. Die Fachschaften sehen den Vorschlag deswegen kritisch.
“Die bisherige Rücknahmemöglichkeit gewährt den Prüflingen eine wertvolle Option, sich nachträglich zu entscheiden, ob sie zum angemeldeten Termin tatsächlich antreten wollen”, heißt es in der Stellungnahme von der Fachschaft Jura der Justus-Liebig-Universität in Kooperation mit der Fachschaft Jura der Universität Marburg, die JURios vorliegt. Das sei gerade in einem anspruchsvollen Studium wie dem der Rechtswissenschaften, bei dem das Staatsexamen entscheidend über die Berufsperspektiven entscheidet, zwingend notwendig.
Und weiter: “Die psychischen und physischen Belastungen, die mit der Vorbereitung auf das Staatsexamen verbunden sind, rechtfertigen es, den STudierenden ausreichend Raum für eine selbstbestimmte Entscheidung über den Prüfungszeitpunkt zu gewähren.” Das Interesse des Justizprüfungsamtes an weniger Arbeit müsse dahinter zurücktreten.