Nein, das ist kein Zungenbrecher, sondern der Plan des JPA Hessen für die Prüflinge der aktuellen Kampagne im zweiten Staatsexamen
In Hessen musste eine Klausur im zweiten Staatsexamen abgebrochen werden, nachdem in den Klausursachverhalten mehrere Seiten mit Lösungshinweisen abgedruckt waren (JURios berichtete als erstes). Seit dem Klausurabbruch fragen sich die Betroffenen, wie es jetzt weitergeht.
Inzwischen wurde der Vorfall vom JPA Hessen offiziell bestätigt. Und auch ein Nachschreibetermin ist schon bekannt. Zu diesem wurden die Kandidat:innen am Freitagnachmittag per Mail geladen. Demnach findet die fünfstündige Klausur im Arbeits- und Wirtschaftsrecht bereits am kommenden Mittwoch statt.
Klausur statt Ruhetag!
Das Problem: In der nächsten Woche schreiben die Referendar:innen bereits planmäßig vier fünfstündige Klausuren an vier Tagen. Der Mittwoch war bisher als sogenannter “Ruhetag” frei. Diesen benötigen die Examenskandidat:innen auch dringend, um sich körperlich wie mental von den Klausuren zu erholen. Daraus wird jetzt aber nichts. Das JPA Hessen entscheidet einmal mehr entgegen den Interessen der Prüflinge. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass ansonsten eine rechtzeitige Korrektur der Klausuren nicht mehr gewährleistet werden könne.
Neben der Frustration über die absolut vermeidbare “Panne” selbst, sorgt vor allem die fehlende Kommunikation für zusätzlichen Unmut. Laut LTO “bedauert” das JPA Hessen den “Vorfall außerordentlich”. Eine Entschuldigung gegenüber den Kandidat:innen blieb jedoch auch im Infoschreiben und der Ladung aus. Ob ein “Bedauern” ausschließlich gegenüber der Presse zur Schadensbekämpfung bei den Kandidat:innen so gut ankommen wird?
“Das lässt einen einfach nur sprachlos zurück”, schreibt ein Betroffener an JURios. “Das Wort Entschuldigung taucht im Schreiben natürlich auch nicht auf.” Ein anderer Kandidat ergänzt: “Hätte nicht gedacht, dass das alles jetzt so schlimm wird. Jetzt müssen wir am Mittwoch nachschreiben und haben keinen Tag zur Erholung.”
Prüfer liest den Playboy!
Hinzu kommen weitere kuriose Vorfälle im aktuellen Durchgang. Im Zuge der Kritik am JPA Hessen beschwerten sich einige Kandidat:innen im Internet, dass am Prüfungsstandort Wiesbaden die einzige Aufsicht bei einem Termin den Playboy dabeihatte und dieser für die Prüflinge gut sichtbar gewesen sei.
Am Prüfungsstandort Frankfurt fielen die Aufsichten hingegen mit unqualifizierten Kommentaren negativ auf. Nachdem ein Prüfling gefragt hatte, was mit seinem Urlaubnach den Prüfungen wäre, wurde er von einer Aufsicht ausgelacht und mit der spöttischen Antwort „Sie können ja mal versuchen ihren Urlaub in Wiesbaden einzureichen, hahaha“ bedacht.
Anekdotisch und zur Auflockerung der Lage sei an dieser Stelle noch vom Präsidenten eines Prüfungsamtes erzählt, der einen Klausurenkurs am Landgericht Darmstadt anbietet, in dem er sich “Captain Jack” nennt und den Betroffenen nahelegt, dass man jetzt auf der “Pearl” dem “Examen entgegensegelt”. Im Staatsexamen und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
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