Die monatliche Kolumne über das Durchfallen im Staatsexamen von Frida Fortun.
Ich bin durchgefallen. Dieser Satz dominierte den Montag, an dem die Nichtbestehensliste für meinen Klausurdurchgang hochgeladen wurde, und er sollte auch noch den Dienstag und den Mittwoch dominieren. Nicht bestanden. Ich habe es geahnt, ich kann nicht behaupten, es wäre überraschend gewesen. Ich wartete ungeduldig auf die Veröffentlichung und aktualisierte die Seite etwa einmal pro Minute. Meine Kennziffer kannte ich auswendig. Ich musste sie gar nicht suchen, denn sie sprang mir direkt ins Auge. Die ersten Minuten konnte ich nicht mal weinen.
Diejenigen, deren Kennziffer auf der Liste steht, sollen sich schnellstmöglich mit ihrem OLG in Verbindung setzen. Ich nutzte die Minuten, bevor die Tränen kamen, und rief sofort bei der Referendarabteilung des OLG und dann bei meiner Stammdienststelle an. Ein freundlicher Mitarbeiter erklärte mir gelassen die nächsten Abläufe: ich werde in den Ergänzungsvorbereitungsdienst versetzt und ab dem 1. November in einer Repetenten-Arbeitsgemeinschaft sein. Meine Stammdienststelle wird mir eine:n neue:n Ausbilder:in zuweisen. Und meine Unterhaltsbeihilfe wird um 7,5 Peozent gekürzt. Es wurde mir außerdem empfohlen, sofort Einsicht in meine Klausuren zu beantragen – das tat ich noch am selben Tag.
Es war so knapp!
Einen Tag später war auch schon der Bescheid im Briefkasten. Ich bin durch viele Klausuren durchgefallen. Überwiegend mit 3 Punkten. Hätten es nicht auch 4 sein können? Mir fehlten 3 Punkte für eine Ladung zur Mündlichen: Man darf in NRW maximal durch 4 von 8 Klausuren durchfallen und muss im Durchschnitt mindestens 3,5 Punkte erreichen. Das entspricht einer Gesamtpunktzahl von 28 Punkten. Und da saß ich, Tränen getrocknet, und jetzt ungläubig, dass es gefühlt so knapp war.
Die drei fehlenden Punkte wirkten so mickrig, dabei waren sie es nicht. Quasi sofort stellte sich dann die Frage nach einer Prüfungsanfechtung. Lieber ein schlechtes zweites Staatsexamen in der Tasche, als gar keins, so dachte ich. Wie eine Prüfungsanfechtung genau abläuft, mit was für Kosten zu rechnen ist und wie die Erfolgschancen stehen, könnt ihr demnächst hier nachlesen. Ich habe mich dagegen entschieden.
Eine neue Chance
Für mich war das Durchfallen ein weicher Fall: die Unterhaltsbeihilfe wird zwar gekürzt, ich kann mir meine Lebensführung aber immer noch leisten. Ich habe ein erstes Staatsexamen, auf das ich zurückfalle, mit dem ich in Form eines LL.M. weitermachen und/oder quasi sofort einen Job finden könnte. Hinzu kommt, dass man beim Durchfallen durch das zweite Staatsexamen nicht alleingelassen wird: neben der Repetenten-AG wird man auf Wunsch einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin oder einem Richter bzw. einer Richterin zugewiesen. Die Person ist dazu da, so sagte man mir, Übungsklausuren zu schreiben und zu besprechen. Man bekommt die Chance, sich vier Monate noch mal voll auf Jura zu fokussieren, ehe man im fünften Monat des EDV wieder Staatsexamen schreibt.
Klar ist aber: so, wie ich für den ersten Versuch gelernt habe, kann ich nicht weiter machen. Meine Herangehensweise, mein Lernplan, meine Strukturierung, scheinen nur bedingt erfolgreich gewesen zu sein; nicht erfolgreich genug. Woran hat es gelegen? Eine grobe Vermutung hatte ich schon die letzten Monate – die Details gilt es jetzt herauszuarbeiten. Und dabei nicht nur körperlich, sondern vor allem mental gesund zu bleiben. Ich kann kein positives Ende für diese Kolumne versprechen, nur zu gerne hätte ich selbst eine Garantie. Aber ich würde mich freuen, wenn ihr mich auf meinem Weg begleitet. Wie auch immer der verlaufen wird.