Das Recht in den Harry Potter Büchern hat in Deutschland in diesem Jahr einen unerwarteten Aufschwung erhalten. Im Sommer 2024 erschienen überraschend gleich zwei wissenschaftliche Werke, die sich aus juristischer Perspektive mit den Harry Potter Büchern auseinandersetzen. Die Dissertation „Harry Potter und die Gesetze der Macht“ von Dr. Jannina Schäffer und das Buch „An International Law Perspective on Harry Potter” von Frauke Heidemann. ELSA Bonn veranstaltet im Dezember jetzt einen Moot Court, der ganz unter dem Stern des beliebten Zauberlehrlings steht.
Der deutschlandweit erste „Harry Potter Moot Court“ findet am 17. Dezember um 18 Uhr in Hörsaal D des Juridicums der Universität Bonn statt. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, der Verhandlung als Zuschauer:innen beizuwohnen. Noch bis zum 17. November können sich Jurastudierende der Universität Bonn aber auch noch für eine Teilnahme bewerben. Die Teilnehmerinnen schlüpfen in die Rolle als Anwältin oder Anwalt im Harry Potter Universum und nehmen an einem fiktiven magischen Strafprozess teil.
Verteidige Harry Potter oder Barty Crouch Jr.
Dabei haben die Studierenden die Wahl zwischen zwei Mandanten. Sie können entweder Harry Potter in seiner disziplinarischen Anhörung in Band fünf vertreten oder sich als Strafverteidiger:in für Barty Crouch Jr. einsetzen, der in den sog. „Todesserprozessen“ angeklagt war, Alice und Frank Longbottom mit dem Cruciatus Fluch gefoltert zu haben. Fans der Harry Potter Bücher wissen, dass Harry in seinem Prozess vom Zaubergamot freigesprochen wurde. Barty Crouch Jr. wurde jedoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe im Zauberergefängnis Askaban verurteilt.
In der fiktiven Verhandlung an der Uni Bonn werden unter anderem verschiedene Juraprofessor:innen in die Rollen der Charaktere aus der Harry Potter Welt schlüpfen.
Mit beiden Strafprozessen beschäftigt sich Schäffer auch ausführlich in ihrer Dissertation. In dieser erläutert sie, welche Strafgesetze in der magischen Welt gelten und wie ein magischer Strafprozess abläuft. Dabei geht sie unter anderem darauf ein, dass das Recht in den Harry Potter Büchern den Mindestanforderungen unseres demokratischen Rechtsstaates nicht genügt. So existiert weder der Zweifelsgrundsatz noch der Fair-trial-Grundsatz. Die Angeklagten in der Zaubererwelt haben kaum Rechte und ihnen werden – außerhalb des Bonner Moot Courts – auch keine Strafverteidiger:innen zur Seite gestellt. Die Dissertation wird der Forschungsdisziplin “Law and Literature” zugerechnet, die aus den USA stammt.
Harry Potter bei Jurist:innen immer beliebter
Schäffer präsentierte Teile der Ergebnisse ihrer Arbeit zuletzt bei der Veranstaltung „Harry Potter und das Grundgesetz“ der Bayreuther Zeitschrift für Rechtswissenschaft (BayZR) in Bayreuth. Bereits im Jahr 2022 bot die Juraprofessorin Anne Schneider an der Universität Düsseldorf das Seminar “Strafrecht und Harry Potter” an.
Die European Law Students’ Association (ELSA) veranstaltet schon seit einigen Jahren „Märchen Moot Courts“ an wechselnden Standorten. Normalerweise werden dabei klassische Märchen wie Schneewittchen oder Rumpelstilzchen vor Gericht nachgespielt. Auch die Panzerknacker und Captain Hook mussten als fiktive Angeklagte schon herhalten. Wieso also nicht auch Charaktere aus der Harry Potter Welt?
Anmeldungen zum „Harry Potter Moot Court“ sind bis zum 17. November bei der ELSA Bonn möglich: https://elsa-bonn.de/event/harry-potter-moot-court/