Kommt der integrierte Bachelor auch nach Baden-Württemberg?

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Die beiden südlichsten Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg werden im Ringen um den juristischen Nachwuchs abgehängt. Während in den meisten anderen Bundesländern die Einführung eines landesübergreifenden integrierten Bachelors entweder bereits beschlossen oder an vielen Universitäten auf eigene Initiative umgesetzt wurde, tun sich Bayern und Baden-Württemberg weiterhin schwer.

Am 6. November wurde aber auf Antrag der grün-schwarzen Koalition zumindest in Baden-Württemberg eine Neuregelung des Landeshochschulgesetzes (LHG) beschlossen, die die Einführung eines integrierten Bachelors an den Jurafakultäten im „Ländle“ ermöglicht.

„Wir beenden die Ungerechtigkeit, dass Studierende trotz jahrelanger Leistungen ohne Abschluss dastehen“, sagt der Grünenpolitiker Michael Joukov (Sprecher für Wissenschafts- und Hochschulpolitik). „Unser Jura-Bachelor würdigt erbrachte Leistungen und öffnet neue Perspektiven.“

Integrierter Bachelor nicht verpflichtend

Das Problem: Die Einführung des integrierten Bachelors ist nicht verpflichtend. Die Fakultäten können sich also dafür oder (weiterhin) dagegen entscheiden.

Die gute Nachricht: An der Universität Konstanz wird die Einführung des integrierten Bachelors auf dieser Grundlage bereits vorbereitet. An der Universität Mannheim gibt es den integrierten Bachelor „Unternehmensjurist“ schon seit 2008. Mannheim war die erste deutsche Universität mit einem integrierten Jurabachelor und gilt als Erfolgsmodell.

Die schlechte Nachricht: Die Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg sehen zum jetzigen Zeitpunkt von einer Einführung ab. Eventuell werden die Jurastudierenden in Zukunft deswegen von einer Immatrikulation absehen. Die Universität Tübingen – die sich selbst gerne als Eliteuniversität feiert – hatte unter den Studierenden in den letzten Jahren bereits mit einem schlechten Ruf zu kämpfen.

Nur Konstanz will den integrierten LL.B. einführen

Das Landesgesetz sieht die Einführung des integrierten Bachelors außerdem „nur“ als „Modellversuch“ für einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Nach diesem Zeitraum soll die Einführung evaluiert werden. Die genaue Ausgestaltung des Studiengangs bleibt den Universitäten überlassen – also insbesondere auch die Regelungen zu einer möglichen Rückwirkung.

Die Landesfachschaft Jura Baden-Württemberg bedauert, dass durch die Neuregelung „weder Anreize noch Verpflichtungen“ geschaffen würden, um einen integrierten Bachelor tatsächlich einzuführen. Die im Gesetz vorgesehene „Erfordernis der Modularisierung und Akkreditierung“ bedeute für die Jurafakultäten mit „Scheinsystem“ außerdem einen hohen Aufwand. „Tatsächlich wird es einen integrierten Bachelor wohl ausschließlich in Konstanz geben“, so die Fachschaft.

In Baden-Württemberg haben 2021 insgesamt 392 Studierende das erste Staatsexamen nicht bestanden. Diese Jurist:innen fehlen dann auf dem Arbeitsmarkt.

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