Ein Gärtner aus Hamburg hatte die Absicht, den Kindern einer Kita eine Freude zu bereiten, indem er dort einen Weihnachtsbaum aufstellte. Doch die Einrichtung wollte keinen solchen Baum und zeigte den Mann an. Die Folge: Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs.
Der 53-jährige Geschäftsführer eines Gartenpflanzenhändlers wurde für das heimliche Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf dem Gelände einer Kindertagesstätte in Hamburg-Lokstedt wegen Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB verurteilt. Er muss eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich zahlen. Ausschlaggebend war für die Strafrichterin, dass das Gelände der Kita mit einem Zaun und einem Tor geschützt gewesen sei. Es sei klar, dass so das unzulässige Betreten des Geländes verhindert werden sollte.
Der Gärtner hatte im Dezember 2023 sogar Geschenke unter dem von ihm aufgestellten Weihnachtsbaum plaziert. Das Problem: Die Eltern der Kita hatten sich explizit für andere Bräuche entschieden und auf einen Baum verzichtet. Dies wusste der Gärtner auch.
“Kein Baum ist illegal”
Der Mann hatte im August 2024 einen Strafbefehl erhalten. Der Fall sollte gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt werden. Doch damit war der selbsternannte Weihnachtsmann nicht einverstanden, weshalb das Verfahren vor Gericht landete. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt des Gärtners äußerte Unverständnis darüber, dass eine „gute Tat“ bestraft werde. Außerdem sei das Tor nicht verschlossen gewesen und es habe kein entsprechendes Schild gegeben, dass das Gelände nicht betreten werden darf. Die Kita hätte gegenüber dem Gärtner auch nur erklärt, dass die Mittel für einen Weihnachtsbaum fehlten.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass das Urteil wegen Hausfriedensbruchs lediglich das unbefugte Betreten des Kita-Geländes betreffe. Wäre der Baum auf der anderen Seite des Zaunes außerhalb des Kita-Geländes aufgestellt worden, hätte es keinen Anlass für ein Verfahren gegeben.
Der Gärtner erschien in seiner Gärtnerkleidung zum Gerichtstermin, begleitet von Personen, die T-Shirts mit der Aufschrift „Kein Baum ist illegal“ trugen. Vor dem Gericht war auch jemand in einem Tannenbaumkostüm zu sehen. Ein Urteil, dass eigentlich Ende Dezember hätte verkündet werden müssen.
Entscheidung: AG Hamburg, Urt. v. 19.11.2024, Az. 247 Cs 92/23).