Nachdem es bei der Einführung des E-Examens in Bayern zu erheblichen technischen Problemen gekommen ist, meldet sich überraschend das Landesjustizprüfungsamt Bayern zu Wort. Man halte die eigene Schreibzeitverlängerung für nicht ausreichend und biete deswegen optional eine Nachschreibeklausur an.
Diese Woche fand das zweite Staatsexamen in Bayern erstmals wahlweise am Laptop statt. Doch bereits bei der ersten Zivilrechtsklausur kam es zu so vielen technischen Problemen, dass das LJPA unter anderem in München eine pauschale Schreibzeitverlängerung von 15 Minuten anordnete (JURios berichtet). An anderen Prüfungsstandorten fiel diese Schreibzeitverlängerung teilweise kürzer aus.
Qual der Wahl in München und Augsburg
Die Prüflinge bekamen deswegen jetzt Post vom Prüfungsamt. Wer die Klausuren in einem der betroffenen Prüfungsräume abgelegt hat, darf sich jetzt zwischen drei Optionen entscheiden:
- Die Klausur so wie geschrieben gelten lassen
- Die Klausur ohne Ersatz streichen
- Die Klausur am 9. Dezember erneut schreiben
Die betroffenen Kandidat:innen (bisher sind uns die Prüfungsstandorte München und Augsburg bekannt) haben bis zum 2. Dezember Zeit, um sich zu entscheiden. Die Nachschreibeklausur soll jedoch nur in München stattfinden.
Das Justizprüfungsamt bedauert die technischen Probleme in dem Schreiben, das JURios vorliegt: „Aufgrund der hohen Anzahl und Frequenz der gegen Ende der Bearbeitungszeit über einen längeren Zeitraum kurz hintereinander bzw. teilweise sogar gleichzeitig notwendigen Laptop-Auswechslungen ist leider zeitweise eine erhebliche Unruhe im Prüfungsraum entstanden.“
Chancengleichheit beeinträchtigt
Die technischen Probleme hätten sich für die Teilnehmer:innen in erheblichem Maße störend ausgewirkt. Man könne nicht ausschließen, dass die Störung Einzelne so stark beeinträchtigt haben, dass dies „auch durch die noch am Prüfungstag kurzfristig angeordnete Schreibzeitverlängerung nicht vollständig ausgeglichen werden konnte, zumal sich zusätzlich auch der Beginn der Arbeitszeit wegen technischer Störungen verzögert“ habe.
Die drei angebotenen Optionen sollen sicherstellen, dass die Chancengleichheit aller Prüflinge gewahrt werde und ihnen aus den Beeinträchtigungen möglichst kein Nachteil entstünden.
Eine Teilnehmerin aus Augsburg nennt die ganze erste Klausuenwoche dieser Kampagne “verstörend”. Sie sei “schockiert” über das “organisatorische Versagen” des LJPA und die schlechte Absprache bei der Schreibzeitverlängerung. Gleichzeitig lobte eine andere Teilnehmerin aus Augsburg gegenüber JURios aber auch die Mitarbeitenden des Service-Teams. Die Techniker hätten sich um schnelle Lösungen bemühnt. Sie seien “nett, humorvoll und menschlich” gewesen. Überfordert seien lediglich die Klausuraufsichten gewesen. Ein Kandidat aus München fragt sich hingegen, welche Auswirkungen die Regelung auf § 64 Abs. 3 JAPO hat, der vorsieht, dass insgesamt mindestens vier der neun Klausuren bestanden sein müssen.