Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle: Rechtliche Konsequenzen

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Der Internationale Strafgerichtshoff (IStGH) erließ am 21. November Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu sowie den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Gallant, wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg. Auch gegen einen Anführer der Terrororganisation Hamas, Mohammad Diab Ibrahim al Masri, erließen sie einen Haftbefehl, auf Grund des Vorwurfs einer Beteiligung an dem Massaker, bei dem vor über einem Jahr in Israel etwa 1.200 Menschen ums Leben kamen. Die Entscheidung erfolgte, nachdem der Chefankläger Karim Khan am im Juni die Haftbefehle beantragt hatte.

Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshof

Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ergibt sich aus dem Römischen Statut, als rechtliche Grundlage des Gerichtshofs. Die Jurisdiktion über Staaten besteht hierbei in den Fällen, in denen das Verbreche auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Römischen Status begangen wurde oder der mutmaßliche Täter Staatsangehöriger eines Vertragsstaates ist oder ein Nichtvertragsstaat die Gerichtsbarkeit des IStGH ausdrücklich akzeptiert hat. Hierbei beschränkt sich ihre Zuständigkeit auf solche Verbrechen, die im Römischen Statut definiert sind, wozu auch die Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 7 – IStGH-Statut) und Kriegsverbrechen (Artikel 8 – IStGH-Statut) gehören. Von besonderer Erheblichkeit ist der Grundsatz der Komplementarität, der besagt, dass der IStGH nur dann tätig wird, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, schwere Verbrechen selbst zu verfolgen.

Die Zuständigkeit des IStGH ergibt sich im konkreten Fall aus mehreren rechtlichen Grundlagen; 2015 ratifizierte Palästina das Römische Statut und ist seither ein Vertragsstaat des IStGH. Dies bedeutet, dass der Gerichtshof für Verbrechen, die auf dem von Palästina beanspruchten Territorium begangen werden, zuständig ist, unabhängig davon, ob die Täter Staatsangehörige von Vertragsstaaten sind. Weiterhin entschied der IStGH 2021, dass er die territoriale Zuständigkeit für die palästinensischen Gebiete hat, einschließlich Gaza. Dadurch besteht für ihn die Möglichkeit vermeintliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, die von allen Parteien des Konflikts (Israel, Hamas oder andere Gruppierungen) auf diesem Gebiet begangen wurden.

Rechtliche Konsequenzen für Mitgliedsstaaten

Die Haftbefehle des IStGH haben weitreichende Konsequenzen, obgleich der Gerichtshof als solcher keine Exekutive besitzt, um diese selbst durchzusetzen.Rechtlich verpflichtet werden jedoch die 124 Mitgliedsstaaten des Römischen Statuts – darunter auch Deutschland – die Personen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, festzunehmen und vorzuführen, wenn sie sich auf ihrem Territorium befinden.

Diese Verpflichtung erstreckt sich ausschließlich auf solche Staaten, die das Römische Statut ratifiziert haben. Neben Israel ist eine solche Ratifizierung in einer Reihe von Ländern nicht erfolgt, darunter auch die USA, China oder Russland, sodass für sie keine Verpflichtung besteht, die Haftbefehle durchzusetzen.

Kommt ein Mitgliedsstaat nun seiner Verpflichtung zur Zusammenarbeit, wie der Festnahme einer gesuchten Person, nicht nach, können sich verschiedene rechtliche und politische Folgen ergeben. Das Ignorieren der Anweisungen des IStGH, könnte als Verletzung der völkerrechtlichen Pflichten aus dem Römischen Statut gewertet werden. Dies würde die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs und die internationale Rechtsordnung untergraben. Der IStGH kann den Fall an die Vertragsstaatenversammlung oder, je nach Fall, auch an den UN-Sicherheitsrat übermitteln, durch welchen dann diplomatischen Druck auf den säumigen Staat ausgeübt werden könnte und gegebenenfalls auch Sanktionen diskutiert werden. Schließlich sind auch Spannungen zu anderen Mitgliedsstaaten oder internationalen Organisationen nicht auszuschließen.

Außenministerin Annalena Baerbock sagte, dass man sich natürlich an Recht und Gesetz halten werde. Eine mögliche Einreise Netanjahus in die EU sei zwar unwahrscheinlich, man prüfe aber die Rechtslage.

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