13 Jahre unschuldig im Knast: Justizopfer soll 100.000 Euro zahlen

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Manfred Genditzki saß 13 Jahre unschuldig in einem bayerischen Gefängnis. Für einen Mord, der in Wahrheit ein Unfall war. Jetzt fordert der Freistaat Bayern von ihm die Zahlung von 100.000 Euro für seine Unterbringung.

Der Badewannen-Mord ist allen Jurastudierenden bekannt. Entweder aus der Strafrechtsvorlesung oder jedenfalls aus einem der zahlreichen True-Crime-Podcasts, die sich mit diesem Fall beschäftigen. Dem heute 63-Jährigen Manfred Genditzki war vorgeworfen worden, im Jahr 2008 eine 87-jährige Rentnerin geschlagen und in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Wegen dieser Tat war er vom Landgericht München II im Jahr 2010 zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden.

Freispruch nach 13 Jahren Gefängnis

Rund 13 Jahre später – im Juni 2023 – hatte das Landgericht München I das Urteil gegen den 63-Jährigen aufgehoben und ihn freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Inhaftierung von Manfred Genditzki um einen Justizirrtum gehandelt habe. Die Rentnerin sei nicht ermordet worden, sondern gestürzt und in der Badewanne ertrunken. Es handele sich um einen Unfall.

Die vorausgegangenen Verurteilungen hatten sich größtenteils auf die Aussage eines Rechtsmediziners gestützt, der damals ausschloss, dass die Rentnerin, aufgrund eines Schwächeanfalls, selbst in die Badewanne gestürzt und dort ertrunken sein könnte.

Neuere Sachverständigengutachten hatten aber ergeben, dass die 87-Jährige viel später als ursprünglich angenommen gestorben sein muss. Für den nun neu errechneten Todeszeitpunkt hat Manfred Genditzki jedoch ein Alibi. Er konnte also nicht der Täter gewesen sein (selbst wenn es sich nicht um einen Unfall gehandelt haben sollte).

Gustl Mollath mit ähnlicher Klage erfolgreich

Für eine ungerechtfertigte Inhaftierung steht Häftlingen in Deutschland eine Entschädigung zu. Die Summe lag früher bei 25 Euro pro Hafttag, wurde jedoch inzwischen auf 75 Euro angehoben. 75 Euro pro Tag, dafür, dass die Person unschuldig über Jahre eingesperrt war und ihr komplettes Leben an sich vorbeiziehen sah. Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums erhält Manfred Genditzkis insgesamt 368.400 Euro. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis. Gleichzeitig fordert der Freistaat von Manfred Genditzki jedoch auch 100.000 EuroEntschädigung für seine Unterbringung im Gefängnis auf Kosten des Staates. Eine höchst ironische Forderung.

Manfred Genditzkis wehrt sich jedoch. Er verklagte den Freistaat Bayern wiederum auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 750.000 Euro aus § 839 BGB. Und er könnte damit Erfolg haben. Das Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie verbrachte, hatte den Freistaat ebenfalls im Rahmen der Amtshaftung verklagt. Im Jahr 2019 sprach das Landgericht München I ihm insgesamt rund 670.000 Euro zu. Ursprünglich hatte er 1,8 Millionen gefordert.


Fundstelle: https://www.fr.de/ und https://www.bild.de/

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