Ein Strafprozess vor dem Landgericht Stuttgart muss komplett neu aufgerollt werden, weil ein Schöffe während einer Zeugenaussage eine WhatsApp-Nachricht gelesen hat und deswegen von seinem Handy abgelenkt war.
Die Schwurgerichtskammer an den Landgerichten ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöff:innen, also ehrenamtlichen Richter:innen besetzt. Hier werden – wie im vorliegenden Fall – Straftaten gegen das Leben verhandelt. Den bei Prozessbeginn 21 und 22 Jahre alten deutschen Angeklagten wird vor dem LG Stuttgart versuchter Mord vorgeworfen. Sie sollen im März 2023 im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen einen Mann angeschossen und lebensgefährlich verletzt haben.
Ablehnung wegen Befangenheit
Das Problem: Einer der Schöffen hat während einer wichtigen Zeugenaussage im Prozess eine WhatsApp-Nachricht gelesen. Er war also während Teilen der Beweisaufnahme von seinem Handy abgelenkt. Schöff:innen können genauso wie Richter:innen wegen Befangenheit abgelehnt werden. Und genau das beantragten die Anwält:innen hier.
Nach §§ 31 Abs. 1, 24 Abs. 2 StPO sind Schöff:innen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Maßgeblich ist dabei die Sicht eines vernünftigen Ablehnungsberechtigten.
Die Strafkammer stimmte hier zu, dass der Schöffe die Beweisaufnahme nicht so aufmerksam verfolgt habe, wie es geboten sei. Der Strafprozess soll deswegen nun am 7. Januar 2025 erneut beginnen. Alle bisherigen Ergebnisse des Strafprozesses sind unverwertbar. Der Prozess, der zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Tage andauerte, muss komplett neu aufgerollt werden.
Wir schätzen die Examensrelevanz dieses Falles für das zweite Staatsexamen mit 5/5 Sternen ein.
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