Darf man alternden Bundesrichtern die Kreditkarte verweigern?

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Das Schlimmste, was einer Bank (aus deren Perspektive) passieren kann, ist ein Schuldner, der verstirbt. Wo kommen wir nur hin, wenn der Inhaber einer Kreditkarte das zeitliche segnet, bevor er seinen Kredit ausgeglichen hat? Das frage sich auch eine Bank und weigerte sich, einem 88-jährigen Mann eine Kreditkarte auszustellen. Dumm nur, dass der ältere Herr ein Ex-Bundesrichter war und wegen Altersdiskriminierung rechtliche Schritte gegen sein Bankinstitut einleitete.

Der ehemalige Vorsitzende Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erhält monatlich eine Pension in Höhe von 6.400 Euro. Eine Zahlung von der die meisten Rentner:innen in Deutschland nur träumen können. Als er bei seiner Bank eine Kreditkarte mit einem Verfügungsrahmen von 2.500 Euro beantragte, lehnte diese ab. Bei dem 88-Jährigen ergebe sich eine “ungünstige Rückzahlungsprognose” wegen des Alters. Der Mann könne sterben, bevor er den eingeräumten Kredit zurückgezahlt habe. Außerdem sei der Aufwand für die Bank, den Rückforderungsanspruch gegen die künftigen Erben durchzusetzen, zu hoch. Sie lehnten den Abschluss eines Kreditkartenvertrags deswegen ab.

Altersdiskriminierung aus dem AGG

Dagegen klagte der ehemalige Richter zunächst vor dem Amtsgericht Kassel und dann vor dem Landgericht Kassel. Und bekam Recht. Die Bank habe ihn aufgrund seines Alters diskriminiert. Das sei nicht zulässig.

Nach § 1 AGG dürfen Menschen u.a. wegen ihres Alters nicht benachteiligt werden. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG auch beim Abschluss zivilrechtlicher Verträge. Wird eine Person trotzdem diskriminiert, muss der Vertragspartner Schadensersatz aus § 21 AGG bezahlen.

Die Richter:innen führten aus, dass Rückzahlungsausfälle weniger vom Alter der Kund:innen abhinge, sondern mehr von der Zahlungsfähigkeit. Zwar habe die Bank ein Interesse daran, nur mit solventen Kund:innen zu handeln, man könne älteren Menschen den Abschluss eines Kreditkartenvertrags deswegen aber nicht pauschal verweigern.

Das Verhalten der Bank habe “zu einer nicht unerheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung“ geführt. Das LG Kassel bestätigte deswegen die Vorinstanz und sprach dem pensionierten Richter einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.000 Euro zu.


Fundstelle: LG Kassel, Urt. v. 23.09.2024, Az. 4 S 139/23

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