Fäkalien auf Bundesverfassungsgericht geworfen

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Anfang Januar warf ein 48-jähriger Mann einen Beutel mit Steinen und Fäkalien auf das Bundesverfassungsgericht. Einen Tag später wurde er vom Amtsgericht Karlsruhe deswegen verurteilt.

Als Motiv gab der Mann an, dass er durch die Tat Aufmerksamkeit für seine Verfassungsbeschwerde schaffen wollte. Noch bevor der Mann das Gericht überhaupt betreten konnte, wurde er von Bundespolizisten angehalten. Nach einem kurzen Gespräch warf er den Beutel mit Steinen und Fäkalien gegen die Scheibe der Pforte des BVerfG. Dadurch beschädigte er ein Sonnenschutzrollo und die Sicherheitsverglasung.

Unzufriedenheit mit dem Gang des eigenen Verfahrens ist jedoch keine Rechtfertigung dafür, unser höchstes Gericht zu beschmutzen, erklärte das Amtsgericht Karlsruhe. Insbesondere, da nur ca. ein Prozent aller Verfassungsbeschwerden überhaupt Erfolg haben. Der Richter verurteilte den Mann nur einen Tag nach der Tat wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB zu 80 Tagessätzen a 30 Euro (2.400 Euro). Dem Mann werden zudem mehrere ähnlich gelagerte Taten am Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium vorgeworfen.

Beschleunigtes Verfahren

Die schnelle Verurteilung machte die Einleitung eines beschleunigten Verfahrens möglich. Die Ladungsfrist hierfür beträgt nach § 418 Abs. 2 StPO nur 24 Stunden. Eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe von einem Jahr darf im beschleunigten Verfahren nicht verhängt werden.

Gegründet wurde das Bundesverfassungsgericht 1951. Es nahm ursprünglich seine Tätigkeit im ehemaligen Palais des Prinzen Max von Baden in der Karlstraße in Karlsruhe auf. Das Gebäude, das man heute als Sitz des BVerfG kennt, wurde durch den Berliner Architekten Paul Baumgarten entworfen. Die Bauzeit betrug vier Jahre (1965 bis 1969).

Das Gebäude besteht aus vier Teilen, die durch einen 70m langen oberirdischen Gang verbunden sind. Die rundum freistehende und einsichtige Architektur soll die Transparenz des Gerichts abbilden. Die Schlichtheit des modernen Baus spiegelt die „sachlichen Würde” des BVerfG wider. Gläserne Wände ermöglichen Einblicke in den Sitzungssaal. Der Baumgarten-Bau wurde von 2011 bis 2014 für circa 46 Millionen Euro grundsaniert.


Entscheidung: AG Karlsruhe, Urt. v. 14.01.2025, Az. 16 Ds 280 Js 1278/25

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