Bereits seit einiger Zeit wird diskutiert, ob der Bundestag ein Verbotsverfahren der rechtsradikalen AfD-Partei einleiten soll. Über 600 Juristinnen und Juristen sprachen sich jetzt in einem offenen Brief des Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hierfür aus.
„Diese Woche ist die letzte Chance: Die Antragsberechtigten müssen jetzt ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einleiten, bevor es zu spät ist“, erklärt RAV-Vorstandsmitglied Angela Furmaniak in einer Pressemitteilung des RAV.
Zu den Unterzeichnenden gehören Anwältinnen, Richter, Notarinnen, Professoren und viele andere aus dem gesamten Bundesgebiet. Der offene Brief richtet sich an die Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie die Bundesregierung und fordert die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD.
Voraussetzungen nach Art. 21 GG gegeben
Voraussetzung des Verbotes ist nach Art. 21 Abs. 2 GG, dass die Parteien „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Die Entscheidung ist nach Art. 21 Abs. 4 GG dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
Bereits im November 2024 hatten 17 renommierteste Verfassungsrechtler:innen dieses gefordert und anhand ihrer Expertise dargelegt, wieso das Parteiverbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Schon im Juni 2023 hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem 70-seitigen Gutachten gezeigt, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Seit Anfang 2021 ist die AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingeordnet.
Über die Gesinnung der AfD heißt es in dem offenen Brief des RAV: „Sie verbreitet Falschinformationen, sabotiert demokratische Prozesse und hetzt immer offener gegen Menschengruppen, die nicht in ihr Weltbild passen. Es ist ihr gelungen, menschenverachtende Sprache und Forderungen in die Parlamente zu tragen und zu normalisieren. Permanent beklagen führende AfD-Funktionär:innen einen ‘Import’ von ‘Messermännern’ und ‘Gruppenvergewaltigern’, den es mittels ‘Remigration’ zu bekämpfen gelte. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass AfD-Abgeordnete von einem ‘Bevölkerungsaustausch’ fabulieren, gegen den sich ‘Bio-Deutsche’ wehren müssten.“
Verbotsantrag bereits vorgelegt
Der RAV-Geschäftsführer Dr. Lukas Theune betont in der Pressmitteilung der RAV: „Die rechtsextreme Partei richtet sich gegen grundlegende Werte unserer Verfassung.“
Im November hatte eine Gruppe von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten einen Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ‘Alternative für Deutschland’ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (20/13750) vorgelegt, der noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar im Bundestag beraten werden soll.
*Transparenzhinweis: Die Verfasserin gehört zu den Unterzeichnenden des offenen Briefes des RAV.
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