Mehr als 60 Strafrechtswissenschaftler:innen fordern evidenzbasierte, rationale Kriminalpolitik

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Als Reaktion auf die politischen Forderungen der letzten Monate veröffentlichten über 60 Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler eine gemeinsame Stellungnahme, in der sie sich für eine evidenzbasierte und rationale Kriminalpolitik aussprechen.

Soziale Integration als Präventivmaßnahme

Die Debatte nach dem Messerangriff in Aschaffenburg sei von „populistischen Instrumentalisierungen und verzerrten medialen Darstellungen geprägt.“ Auch wenn emotionale Reaktionen auf schreckliche Taten nachvollziehbar seien, sei ein „wissenschaftlich fundierter Umgang mit Kriminalität essenziell, um wirksame, nachhaltige und verfassungskonforme Lösungen zu entwickeln.“

Die wissenschaftliche Forschung zeige insbesondere, dass „soziale Integration eine der wichtigsten Präventivmaßnahmen gegen Kriminalität ist.“ Den Familiennachzug für Geflüchtete infrage zu stellen sei daher nicht zielführend.

Die Strafrechtswissenschaftler:innen kritisieren außerdem die Forderung, Personen mit Aufenthaltsberechtigung nach der Begehung von zwei Straftaten (auch wenn es Bagatelldelikte sind) abzuschieben. Derartige Forderungen würden jedweder Verhältnismäßigkeit entbehren.

Kriminalstatistiken für Wahlkampf missbraucht

Auch die populistische Inszenierung von Kriminalstatistiken ist den Strafrechtler:innen ein Dorn im Auge: „Ein häufiges Problem ist die Gleichsetzung registrierter Straftaten mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung. Polizeiliche Kontrollmechanismen und veränderte Anzeigebereitschaft, aber auch andere Faktoren, beeinflussen die Zahlen oft stärker als eine reale Zunahme der Kriminalität oder eine subjektive Wahrnehmung von Kriminalität, gerade auch mit Blick auf die Medienberichterstattung und die Debatten in den sozialen Medien. Selektiv ist oft die Darstellung bestimmter Delikts- und Personengruppen, wie es sich in der derzeitigen Debatte spiegelt. Kriminalität ist aber keine Folge der Staatsangehörigkeit.“

Die Stellungnahme fordert deswegen eine durch Rationalität und Evidenz geprägte Kriminalpolitik, die sich von populistischen Verzerrungen löst und wissenschaftliche Erkenntnisse einbezieht.

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