Dies Bundesfachschaft Jura traf sich zum Gespräch mit Vertreter:innen der Justizministerkonferenz. Gemeinsam wolle man in Zukunft in einen Dialog über die Reform der juristischen Ausbildung treten.
Noch im Juni 2024 hatte die Justizministerkonferenz erklärt, dass sie keinen Reformbedarf bei der juristischen Ausbildung sehe. Diese grob falsche Einschätzung stieß bei Jurastudierenden, Referendar:innen, Interessenvertretungen, Anwaltschaft und Professorenschaft gleichermaßen auf großes Unverständnis.
Seit Jahren setzen sich verschiedene Interessenvertretungen – auf Bundesebene z.B. der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) – für eine Reform von Jurastudium und Referendariat ein. Die Initiative iur.reform machte hierfür auf Grundlage einer groß angelegten Umfrage zahlreiche Reformvorschläge. Im sog. “Hamburger Protokoll” sind vier Reform-Thesen verankert. All dies verhallte jedoch im Elfenbeinturm der Justizministerkonferenz. Stattdessen produzierte man munter weitere Verschärfungen der Ausbildungsordnungen und die Justizprüfungsämter glänzten durch eine Examenspanne nach der anderen.
Dialog eröffnet
Jetzt zeigt sich der Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA) als Teil der JuMiKo erstmals zu Gesprächen bereit. Am 27. Januar 2025 traf sich die Bundesfachschaft mit Vertreter:innen des KOA und des Deutschen Juristen-Fakultätentags e.V. (DJFT). Bei einer Auftaktveranstaltung tauschte man sich über die Empfehlungen des KOA-Berichts „Juristin und Jurist der Zukunft“ aus. Der Bericht wurde vom KOA erstellt und soll als Grundlage für zukünftige Reformen in der juristischen Ausbildung dienen.
Emilia De Rosa, Vorsitzende des BRF und Mitglied der Arbeitsgruppe, äußerte sich in der Pressemitteilung des BRF positiv: „Wir freuen uns, dass der Koordinierungsausschuss auf uns zugekommen ist und bereit ist, über Veränderungen in der juristischen Ausbildung zu diskutieren.“ Frederik Janhsen, Vorsitzender des BRF a. D. und ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe, hob die konstruktive Atmosphäre des Auftaktgesprächs hervor.
Zwei Arbeitsgruppen gebildet
Die Justizminister:innen der Länder hatten den Austausch angestoßen. Ziel ist, eine langfristige Veränderung der Ausbildung von Jurist:innen zu ermöglichen, die auf die Anforderungen der Zukunft reagieren. Der Austausch soll durch die Bildung von Arbeitsgruppen strukturiert werden, die sich mit spezifischen Themen befassen und die Ergebnisse später in einer gemeinsamen Besprechung zusammenführen.
Es wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet: „Psychische und demokratische Resilienz“ und „Methoden- und IT-Kompetenz“. In diesen Gruppen sind Mitglieder aller beteiligten Stakeholder vertreten. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, sollen auch externe Expert:innen eingebunden werden. Das Ziel: Konkrete Handlungsempfehlungen für die JuMiKo.
Wie fruchtbar diese Zusammenarbeit sein wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Inwiefern die JuMiKo dann auch tatsächlich bereit ist, auf die Empfehlungen des Ausschusses einzugehen, steht dabei in den Sternen. In der Vergangenheit wurden die Jurastudierenden regelmäßig enttäuscht. Trotzdem ist ein offener Dialog unter Beteiligung verschiedener Stakeholder eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation und lässt hoffen.