Der Gesetzesentwurf, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen in Deutschland zu legalisieren, ist vorerst gescheitert.
Nach § 218 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar, auch wenn Frauen in der Regel nicht dafür bestraft werden. Diese gesetzliche Regelung sorgt für eine kontroverse Debatte: Die einen fordern eine Entkriminalisierung, während die anderen am Status quo festhalten wollen. Da sich im Rechtsausschuss keine Mehrheit fand, um das Thema vor der Wahl im Bundestag zu behandeln, wird darüber in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgestimmt. Somit bleibt § 218 StGB vorerst unverändert in Kraft.
Aktuelle Regelung widersprüchlich
Die aktuelle Regelung ist widersprüchlich: Zwar gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, jedoch ist ein rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch selbst bei Einhaltung aller Vorgaben nicht möglich. Dies schreckt viele Ärztinnen und Ärzte ab, die den Eingriff durchführen könnten.
Zusätzlich erschwert die Kombination aus 12-Wochen-Frist, verpflichtender Beratung und dreitägiger Wartezeit den Abbruch für Schwangere, die sich oft erst spät zu diesem Schritt entscheiden. Für Frauen in Regionen mit wenigen Ärztinnen oder Ärzten, die bereit sind, Abbrüche vorzunehmen, ist die Situation ebenfalls prekär. Ein weiteres Hindernis stellt die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenkassen dar.
Neben dem Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des § 218 StGB brachten die Abgeordneten aber auch einen neuen Antrag in den Bundestag ein. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, mehr Möglichkeiten für Krankenkassen zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu schaffen und mehr Forschungsmittel für Verhütungsmittel gerade auch für Männer zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollten Schwangerschaftsabbrüche besser in die medizinische Aus- und Weiterbildung integriert werden und ein verbindlicher Teil der Ausbildung werden.
Expertenkommission für die Entkriminalisierung
Zuvor hatten mehrere Verfassungsrechtlerinnen, Ärzte und Wissenschaftlerinnen in einer dreistündigen Anhörung zu dem umstrittenen Gesetzentwurf Stellung bezogen.
Eine Expertenkommission hatte im April eine entsprechende Empfehlung für die Entkriminalisierung des Gesetztes abgegeben. Die damalige Ampelkoalition hat im März 2023 eine Expertenkommission eingesetzt, um zu klären, ob Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden sollen. 15 Frauen und drei Männer aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht wurden berufen.
Die Expertinnen und Experten haben empfohlen, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Ein generelles Verbot in der frühen Schwangerschaftsphase sei nicht mehr vertretbar. Die bestehenden Regelungen im Strafgesetzbuch würden weder verfassungsrechtlichen noch völker- oder europarechtlichen Prüfungen standhalten.
Für die mittlere Phase der Schwangerschaft – etwa zwischen der zwölften und 22. Woche – solle der Gesetzgeber festlegen, unter welchen Bedingungen ein Abbruch straffrei möglich ist. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Fötus eigenständig lebensfähig ist, was etwa in der 22. Woche liegt, sollten Abtreibungen weiterhin untersagt sein. Ausnahmen sollen jedoch weiterhin möglich bleiben, etwa bei Vergewaltigungen oder medizinischen Indikatoren, auch in späteren Schwangerschaftsphasen. Die Entscheidungen des Gremiums wurden damals einstimmig getroffen.
Aktuelle Regelungen und Reformvorschläge
Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit in § 218 StGB geregelt. Ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen gilt jedoch nicht als Straftat, wenn die Schwangere zuvor eine Beratung in Anspruch genommen hat und der Eingriff von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt wird. Diese Regelung ist in § 218a StGB verankert. Straffrei bleibt ein Abbruch außerdem bei medizinischen Indikationen oder nach einer Vergewaltigung.
Der Vorschlag der Abgeordneten sah vor, Abbrüche bis zur 12. Woche zu legalisieren.
Die Beratungspflicht sollte weiterhin bestehen, jedoch ohne die bisherige dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch. Falls eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung erfolgt, soll künftig nur die Ärztin oder der Arzt strafrechtlich belangt werden, während die Frau straffrei bleibt.
Darüber hinaus sollten die Kosten für den Eingriff künftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Schwangerschaftsabbrüche sollten außerdem nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, dass die Vorgaben für die Beratung festlegen.
Ernüchterndes Ergebnis
Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung des Ausschusses nötig gewesen – für die es, unter anderem durch den Widerstand von Union und FDP, keine Mehrheit gab. Es bleibt die Hoffnung, dass das Thema nach den Neuwahlen noch einmal aufgegriffen wird und es möglicherweise 2025 doch noch dazu kommt, dass Frauen über ihren Körper selbst bestimmen können.