Frau mit tätowierten Händen darf in den Polizeidienst

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Eine Frau mit Tattoos auf beiden Handrücken darf Polizistin werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Die 33-Jährige Frau trägt auf beiden Handrücken gut sichtbar Tattoos, nämlich Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder. Als sie sich um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bei der Berliner Kriminalpolizei bewarb, erhielt sie aufgrund dieser Tätowierungen eine Absage. Der gegen diese Ablehnung eingereichte Eilantrag der Frau hatte jedoch Erfolg.

Das Tragen von Tätowierungen im sichtbaren Bereich stünde einer Einstellung bei der Polizei nur dann entgegen, wenn die Tattoos über das übliche Maß hinausgingen und wegen ihrer besonders individualisierenden Art geeignet seien, die amtliche Funktion in den Hintergrund zu drängen.

Tattoos von Blumen weit verbreitet

Tattoos von Blumen und Pflanzen sowie persönlichen Daten seien heutzutage so weit verbreitet, dass bereits zweifelhaft sei, ob die Handtattoos der Frau „über das übliche Maß“ hinausgingen, so das Gericht. Jedenfalls seien die Tattoos trotz ihrer Sichtbarkeit nicht geeignet, die amtliche Funktion der Frau als Polizistin in den Hintergrund zu drängen. Der unkritische Inhalt bestehend aus Blumen und Kindernamen böten Bürger:innen zudem keinen Anlass, über die persönlichen Überzeugungen der Polizistin als Privatperson zu spekulieren. Sie muss deswegen in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.

Tätowierungen bei der Polizei beschäftigen die Justiz immer wieder. Meistens geht es aber um bestimmte Botschaften.

Unter anderem entschied das VG Düsseldorf, dass ein Polizeibewerber, der neben einem Engel und einer Friedenstaube auch ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm trug, eingestellt werden muss (JURios berichtet). Das VG Trier entschied 2022, dass ein Polizeibewerber für den gehobenen Polizeidienst charakterlich ungeeignet sei, weil er auf dem Rücken den Schriftzug „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trug. 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen Polizeianwärter nicht wegen einer Löwen-Tätowierung ablehnen darf. Eine Tätowierung mit der Nazi-Losung „Meine Ehre heißt Treue“ verletze bei einem Lehrer hingegen die einer Lehrkraft obliegenden Verfassungstreuepflicht, so das LAG Berlin (JURios berichtet).


VG Berlin, Beschl. v. 27. 02. 2025, Az. VG 26 L 288/24

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