Wer haftet, wenn der Traktor Gülle schleudert?

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In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Kempten entschieden, dass ein Fahrzeughalter für die Schäden haftet, die ein Traktor verursacht, der Gülle auf eine benachbarte Ferienanlage schleudert.

Fäkalien in der Ferienanlage

Der Vorfall ereignete sich im April 2023, als ein Traktor mit einem Güllefass auf einem Feld in der Nähe einer Ferienanlage fuhr. Das Fass, das mit flüssiger Gülle gefüllt war, geriet ins Schlingern und schleuderte einen erheblichen Teil der Gülle auf das benachbarte Grundstück – eine Ferienanlage mit mehreren Häusern. Die stinkende Gülle landete im Außenpool und auf den Terrassen der Gäste und verursachte einen erheblichen Reinigungsaufwand. Auch die Außenfassade der Häuser sei mit Fäkalie verurnreinigt worden.

Der Betreiber der Ferienanlage machte daraufhin Ansprüche auf Schadensersatz geltend. Zur Begründung führte er an, dass der Vorfall zu einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Ferienwohnungen geführt habe. Der Halter des Traktors müsse hierfür haften.

Straßenverkehrsgesetz regelt

Das Gericht bejahrte die Haftung des Fahrzeughalters. Laut § 7 StVG haftet der Fahrzeughalter für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Das Tatbestandsmerkmal “bei Betrieb” ist dabei weit auszulegen. Es genüge, dass das Schadensgeschehen durch das KfZ mitgeprägt worden sei.

Die entscheidenden Punkte: Hier sei der Traktor auf einer öffentlichen Straße bewegt worden und nicht etwa auf einer reinen Nutzfläche. Der Traktor mit seinem Güllefass sei eine fahrbare Arbeitsmaschine, die gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtet. Der Scaden sei hier “bei betrieb”, nämlich beim Verteilen der Gülle geschehen. Durch den Einsatz des Traktors im Straßenverkehr habe sich damit das Gefahrpotential verwirklicht, das mit dem Ausbringen von Gülle im Straßenverkehr einhergeht.

Auf ein Verschulden des Traktorfahrers komme es nicht an, weil es sich bei § 7 StVG um einen verschuldensunabhängigen Anspruch handele.


LG Kempten, Urt. v. 23.12.2024, Az. 12 O 1063/24

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