Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg führt den integrierten Bachelor ein. Damit folgt auch die Hansestadt den bundesweiten Bestrebungen, innerhalb des Jurastudiums ein „Auffangnetz“ für all diejenigen anzubieten, die das erste Staatsexamen nicht bestehen.
Der Fakultätsrat stimmte der Einführung eines integrierten LL.B. ab dem Wintersemester 2025/26 am 23. April 2025 verbindlich zu. Zwar steht die Zustimmung weiterer Gremien noch aus, diese wird aber als überwiegend wahrscheinlich angesehen. Nach den Plänen sollen alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/26 immatrikuliert sind, den Bachelorabschluss erhalten. Vorgesehen ist, dass die bisherige Schwerpunktarbeit in Zukunft gleichzeitig auch die Bachelorarbeit darstellen soll. Den Studierenden entsteht hierfür also kein zusätzlicher Mehraufwand.
Leider keine Rückwirkung
Ein kleiner Wermutstropfen: Die Einführung des integrierten Bachelors soll keine Rückwirkung haben. Wer also in den vergangenen Jahren an der Universität Hamburg bereits endgültig durch die erste juristische Staatsprüfung gefallen ist, hat keine Möglichkeit, den Abschluss nachträglich zu erhalten.
Die Fachschaft erklärt hierzu: „Grundsätzlich hätten wir uns natürlich eine weitreichendere Anrechnungsmöglichkeit gewünscht. Allerdings sind wir auch sehr froh, dass der LL.B. jetzt endlich fix ist.“
Die Fachschaft gab außerdem bekannt, dass sich der Studienaufbau durch die Einführung des integrierten Bachelors leicht ändern soll. Wie genau die neue Prüfungsordnung ausgestaltet sein wird, steht aber noch nicht fest.
Weiterführende Informationen werden in Kürze auf der Website des Fachschaftsrat Rechtswissenschaft (FSR Jura) veröffentlicht: http://www.fsr-rechtswissenschaft.de/