Antragstellung für integrierten Bachelor an Universität Bielefeld ab jetzt möglich!

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Die Universität Bielefeld hat den integrierten Jurabachelor eingeführt. Ab dem 7. Mai 2025 verleiht die Fakultät für Rechtswissenschaft den integrierten Bachelor of Laws (LL.B.).

Die Einführung beruht auf dem neuen § 66 Abs. 1a Hochschulgesetz NRW, der erstmals die Möglichkeit eines integrierten Bachelors im Jurastudium vorsieht (JURios berichtet). Alle, die an der Universität Bielefeld Jura im Staatsexamensstudiengang studieren, können die Verleihung des LL.B. beantragen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Jurastudierenden die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben und zudem alle Zulassungvoraussetzungen der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen. Das Verfassen einer Bachelorarbeit ist nicht notwendig. Diese wird durch die Schwerpunktarbeit ersetzt.

Rückwirkung bis 2017

Im Gegensatz zu vielen anderen Prüfungsordnungen hat die Einführung des integrierten Bachelors an der Universität Bielefeld zumindest Rückwirkung bis ins Jahr 2017. Der Bachelorgrad kann an alle Jurastudierenden verliehen werden, bei denen die Voraussetzungen für die Verleihung erstmalig nach einem Zeitpunkt gegeben waren, der nach dem 31. März 2017 liegt.

Für alle, die den Schwerpunkt nach Bestehen des ersten Staatsexamens schreiben wollen, gilt: Auch nach einem endgültigen Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung kann das Studium fortgesetzt und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung absolviert werden.

Abschluss in der Berufswelt anerkannt

„Mit dem integrierten Bachelor honorieren wir die Leistungen, die unsere Studierenden schon vor der Ablegung des ersten Staatsexamens erbracht haben“, sagt Studiendekan Professor Dr. Frank Weiler.

Der integrierte Bachelor würdigt die im Studium erbrachten Leistungen und bietet einen greifbaren Abschluss auf dem Weg zum ersten Staatsexamen. Er sorgt dafür, dass Jurastudierende, die die erste juristische Staatsprüfung nicht bestehen, trotzdem über einen anerkannten Abschluss verfügen. So nimmt er auch den Druck aus dem Studium und mildert die Versagensängste der Jurastudierenden. Absolvent:innen des LL.B. können beispielsweise einen Master ablegen und in vielen Bereichen arbeiten, in denen die Berechtigung zum Richteramt nicht notwendig ist. Dazu gehören Stellen in der Verwaltung, dem Bankwesen, in Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei Versicherungen und Verlagen sowie im Ausland, wo der Bachelor/Master-Abschluss allgemein anerkannt ist.


Fundstelle: https://www.uni-bielefeld.de/

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Redaktion
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