Das OLG-München hat entschieden, dass ein Pflichtverteidiger im Verfahren um den sogenannten „Starnberger Dreifachmord“ keine zusätzliche Pauschvergütung erhält. Das kuriose: Schuld daran ist die Tatsache, dass der Verteidiger in einem Podcast über seinen Fall plauderte und dafür bezahlt wurde.
Im Januar 2020 wurden in Starnberg die Leichen eines Ehepaars und ihres Sohnes aufgefunden. Der 21-jährige Freund des Sohnes wurde als Tatverdächtiger festgenommen und im Jahr 2025 vor dem Landgericht München II wegen dreifachen Mordes angeklagt. Der Prozess zog sich über 80 Verhandlungstage hin und erregte großes öffentliches Interesse – sowohl unter Jurist:innen als auch unter True Crime Fans.
72.000 Euro für 80 Prozesstage
Einer der am Verfahren beteiligten Pflichtverteidiger hatte beantragt, ihm aufgrund des umfangreichen Verfahrens eine Pauschgebühr in Höhe von 72.000 Euro zu gewähren. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch ab und begründete dies mit zusätzlichen Einkünften des Verteidigers aus der kommerziellen Zweitverwertung seiner Tätigkeit – nämlich dem Auftritt in einem True Crime Podcast. Zudem habe der Verteidiger an Live-Veranstaltungen teilgenommen, bei denen er das Verfahren thematisierte. Für seine Auftritte sei er bezahlt worden.
Die Pauschalvergütung nach § 51 Abs. 1 RVG setzt aber voraus, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar seien, weil der Pflichtverteidiger ein Sonderopfer erlitten hätte. Beispielsweise wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwere der Sache. Das sei hier nicht der Fall, da der Anwalt sein Wissen aus dem Verfahren erfolgreich – auch finanziell – zweitverwertet habe.
Die Folge #111 Starnberger Dreifachmord: Im Talk mit Dr. Alexander Stevens des True Crime Podcasts „Eyes in the Dark“ kann u.a. hier angehört werden: https://plus.rtl.de/
Entscheidung: OLG München, Beschl. v. 29.04.2025, Az. 1 AR 392/24