Tötungsvorsatz bei Schlägen mit Quarzhandschuh
Der BGH entschied, dass die Annahme von Tötungsvorsatz bei mehreren Schlägen mit einem Quarzhandschuh in das Gesicht des Opfers, naheliegt. Der Hintergrund: Eine Ordnungsbehörde ging 2020 verwaltungsrechtlich gegen ein Wettbüro vor, das gegen die geltenden Corona-Vorschriften verstieß. Der Vater des Inhabers entschied sich daraufhin, mit zwei weiteren Männern einen Mitarbeiter der Behörde krankenhausreif zu schlagen. … Tötungsvorsatz bei Schlägen mit Quarzhandschuh weiterlesen
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