Rechter Referendar: Ehemaligem Mitglied der „Jungen Alternative für Deutschland“ fehlt Verfassungstreue

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Ein Diplomjurist aus Rheinland-Pfalz wird nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Dem Mann, der Mitglied der Jugendorganisation der AfD war und dem „Ein Prozent e.V.“ angehört, fehlt die notwendige Verfassungstreue. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Antragsteller wollte nach erfolgreichem Jurastudium in Rheinland-Pfalz als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten. Das wurde ihm verwehrt, wogegen der Mann Eilantrag zum Verwaltungsgericht Koblenz einlegte. Sein Ziel: Die Einstellung in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis.

Keine Verfassungstreue

Das lehnten die Richter:innen jetzt ab. Der Mann habe keinen Anspruch aus § 6 Abs. 4 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (LAG) auf Einstellung in das Rechtsreferendariat. Dem Diplomjuristen fehle es an der hierfür notwendigen Verfassungstreue. §§ 1 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 LAG und § 49 des Landesbeamtengesetzes setze voraus, dass sich die Referendar:innen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Das Gericht stellte dabei auf das Verhalten des Diplomjuristen in den letzten Jahren ab. Der Mann war demnach unter anderem Mitglieder der (inzwischen aufgelösten) Jugendorganisation der AfD sowie von „Ein Prozent e.V.“, einem Verein, der unter dem Deckmantel eines „Bürgernetzwerkes“ Organisationen und Veranstaltungen der Neuen Rechten finanziert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Verein als gesichert rechtsextrem. In beiden Organisationen hatte der Mann zumindest zeitweise herausgehobene Funktionen inne.

Mann beleidigt Schwarze und fordert Segregation

Der Diplomjurist veröffentlichte 2021 außerdem ein Buch, in dem er Schwarze als „Neger“ und „Erdnussköpfe“ bezeichnete. Darin behauptet er auch, ein österreichischer Fußballspieler, der dunkelhäutig sei, könne kein Deutscher oder Österreicher sein, genauso wie „Affenjungen“ oder „Schimpansen“ keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. Schwarze und weiße Menschen verglich er mit Nudeln und Kartoffeln, die für sich genommen köstlich seien, die man aber nicht zusammen in der Pfanne zubereiten würde.

In einem anderen Text bescheinigte der Mann dem Bundesverfassungsgericht eine „Demontage des Volksbegriffs“. Der Diplomjurist forderte außerdem eine „positive Erneuerung Deutschlands“, also einen Bevölkerungsaustausch im Sinne der Neuen Rechten. Im Beschluss des VG heißt es dazu: „Diese Aussagen sprechen für sich.“

Dem Diplomjuristen sei der Zugang zum Rechtsreferendariat deswegen zu Recht nicht gestattet worden. „Denn es ist ausgeschlossen, dass der Staat seine Hand dazu leiht, diejenigen auszubilden, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgehen.“


Entscheidung: VG Koblenz, Beschl. v. 09.05.2025, Az. 5 L 416/25.

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