Mit 18 auf den Pflichtteil verzichtet: Veltins-Sohn erbt nichts!

-Werbung-spot_imgspot_img

Jurastudierende lernen in der Vorlesung Erbrecht, dass selbst enterbte Familienangehörige normalerweise noch einen Anspruch auf den sog. Pflichtteil haben. Doch nach § 2346 Abs. 2 BGB kann auch diesbezüglich ein Verzicht erklärt werden. Das wurde dem Sohn der Brauereifamilie Veltins jetzt zum Verhängnis.

Carl-Clemens Veltins wurde von seiner Mutter, der Brauerei-Chefin Rosemarie Veltins, enterbt. Und nicht nur das: Nach einer durchzechten Nacht sei er kurz nach seinem 18. Geburtstag von seiner Mutter dazu gedrängt worden, ein Dokument zu unterzeichnen. Darin enthalten: Der Verzicht auf seinen Pflichtteil. Hierfür soll er mindestens 4,5 Millionen DM erhalten haben.

Vor dem Landgericht Ansbach macht der inzwischen 63-Jährige geltend, nicht verstanden zu haben, was er mit 18 Jahren unterzeichnet hatte. Seine Firmenanteile seien rund 40 Millionen wert gewesen.

“Ich wusste gar nichts. Ich schwör’s.”

Vor dem Landgericht Arnsberg hatte Carl-Clemens Veltins 2024 seine beiden Schwestern verklagt. Nachdem seine Mutter 1994 verstorben war, hätte ihrem Sohn eigentlich ein Drittel der Veltins-Brauerei zugestanden. Doch die Mutter hatte lediglich die beiden Schwestern in ihrem Testament bedacht und ihren Sohn enterbt.

Nach § 2303 BGB hätte Carl-Clemens Veltins in diesem Fall wenigstens sein Pflichtteil zugestanden. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Doch auch dieser Pflichtteilsanspruch lief ins Leere, nachdem Carl-Clemens Veltins mit 18 Jahren darauf verzichtet hatte.

Veltins-Sohn geht leer aus

Das Landgericht bestätigte jetzt, dass der Veltins-Sohn komplett leer ausgehe. Das Testament seiner Mutter sei wirksam. Die Enterbung des eigenen Kindes sei rechtlich zulässig. Dafür, dass die Mutter beim Verfassen des Testaments nach § 2229 Abs. 4 BGB testierunfähig gewesen sei – so die Behauptung des Sohnes – gebe es keine Anzeichen. Die Mutter habe das Veltins-Imperium bis zu ihrem Tod geleitet.

Die Veltins-Brauerei wird heute von Susanne Veltins, einer der beklagten Schwestern, gemeinsam mit ihrem Neffen Fabian Veltins geleitet und machte 2024 einen Umsatz von 459 Millionen Euro. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 30 Millionen Euro beziffert. Wieso genau die Mutter ihren Sohn enterbt hatte, ist nicht bekannt. Sie soll von seiner Lebensweise enttäuscht gewesen sein. Auf der offiziellen Website verschweigt die Unternehmensgruppe sowohl den inzwischen verstorbenen Vater Klaus als auch Sohn Carl-Clemens.


Fundstelle: LG Arnsberg, Urt. v. 05.06.2025, Az. 1-4 O 84/24

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel