Volkswagen bleibt ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro erspart – wegen eines formalen Fehlers: Der zuständige Staatsanwalt in Hannover hatte den Schriftsatz nicht unterschrieben. VW muss daher keine Zahlung leisten.
Was war geschehen? Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper hatte Volkswagen Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeworfen. In einem Prozess vor dem Landgericht Hannover wurde VW aber zunächst freigesprochen. Dagegen wollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Allerdings vergaß der Staatsanwalt seine Unterschrift unter dem Schriftsatz. Das Oberlandesgericht Celle ließ die Beschwerde deswegen nicht zu und stellte das Verfahren ein. VW muss das Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro nicht zahlen.
“Bedauernswerter Einzelfall” – aber teuer!
Oliver Eisenhauer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover spricht von einem bedauernswerten Einzelfall – allerdings einem Einzelfall, der den Staat besonders teuer zu stehen kommt. Landesdatenschutzbeauftragter Lehmkemper möchte deswegen gerne selbst Bußgeldverfahren führen können – ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft. Hierfür will er sich im Bundesrat einsetzen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Hannover negativ in die Schlagzeilen gerät. Ein Staatsanwalt soll im großen Stil Ermittlungsergebnisse an eine Drogenbande verraten haben. Unter anderem ging es um die Einfuhr von 16 Tonnen Kokain. Der Staatsanwalt muss sich jetzt selbst vor dem Landgericht Hannover verantworten (Az. 99 KLs 3/25).
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