Seit seinem Amtsantritt Anfang des Jahres nimmt US-Präsident Donald Trump Kanzleien und die Justiz-Behörden ins Visier. Die American Bar Association (ABA) will sich die Einschüchterungen jetzt nicht länger gefallen lassen und klagt gegen die Trump-Regierung.
Die American Bar Association hat eine Klage gegen die Trump-Regierung eingereicht. Sie wirft der aktuellen US-Regierung vor, durch Sanktionen gegen einige Anwaltskanzleien die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu bedrohen und sie einzuschüchtern. Die Klage wurde vor dem Bundesgericht in Washington, D.C eingereicht. Die US-amerikanische Anwaltsvereinigung fordert, die Sanktionen für verfassungswidrig zu erklären und deren Vollstreckung zu stoppen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen mehrere Exekutivverordnungen von Präsident Trump, die gegen Anwaltskanzleien wie WilmerHale, Perkins Coie und Paul Weiss gerichtet sind (JURios berichtet). Diese Verordnungen führten unter anderem zur Aussetzung von Sicherheitsfreigaben für Kanzleien, zum Entzug des Zugangs zu Bundesgebäuden und zur Überprüfung bestehender Verträge mit der US-Regierung. Drei dieser Verordnungen wurden bereits von Bundesgerichten als verfassungswidrig eingestuft. In einem vierten Fall liegt noch keine endgültige Entscheidung vor, jedoch wurde ein Großteil der Sanktionen vorläufig blockiert.
Law Firm Intimidation Policy
Die ABA kritisiert, dass diese sogenannte „Law Firm Intimidation Policy“ eine einschüchternde Wirkung auf die gesamte Anwaltschaft habe. Sie führe zu einer „Schockstarre“, in der viele Jurist:innen Mandate, die mit einer Klage gegen die Bundesregierung verbunden wären, aus Angst vor Repressalien nicht mehr annähmen. Dies beeinträchtige den Zugang zum Recht und untergrabe die Kontrollfunktion der Justiz gegenüber der Exekutive.
ABA-Präsident William R. Bay betonte die Dringlichkeit des Schritts: „Es ist Zeit aufzustehen, sich zu äußern und gerichtliche Hilfe zu suchen. Es gab nie einen dringlicheren Moment für die ABA, ihre Mitglieder, unseren Berufsstand und den Rechtsstaat selbst zu verteidigen.“
Die Klage zielt darauf ab, die Sanktionen nicht nur für die betroffenen Kanzleien, sondern für alle ABA-Mitglieder und deren Kanzleien für verfassungswidrig zu erklären.
Die Reaktionen auf die Klage sind gemischt. Ein Sprecher des Weißen Hauses bezeichnete die Klage als “offensichtlich unbegründet” und betonte, dass Präsident Trump über die Befugnis verfüge, Verträge abzuschließen und Sicherheitsfreigaben zu erteilen. Die ABA weist jedoch darauf hin, dass die Sanktionen nicht nur einzelne Kanzleien betreffen, sondern alle Kanzleien einschüchtern sollen.
Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr
Die Klage ist Teil eines größeren Konflikts zwischen der ABA und der Trump-Regierung. Bereits zuvor hatte die ABA gegen die Regierung geklagt, unter anderem wegen der Streichung von Fördermitteln und der Einschränkung des Zugangs zu Gerichtsverfahren. Die ABA sieht in den jüngsten Maßnahmen einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechte der Anwält:innen ihre Mandantschaft ohne Angst vor Repressalien zu vertreten.
Die ABA wird in ihrer Klage von der Kanzlei Susman Godfrey vertreten. Die Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf die Beziehung zwischen der ABA und der Trump-Regierung haben. Bereits zuvor hatte das Justizministerium unter der Leitung von Generalstaatsanwältin Pam Bondi die Zusammenarbeit mit der ABA eingeschränkt und deren Veranstaltungen für Justizangestellte verboten. Die ABA sieht hierin einen Versuch, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und die Rolle der ABA als unparteiische Bewertungsinstanz für Richter:innen zu schwächen.
Fundstelle: https://www.americanbar.org/