Schwerpunktbereich 1c an der Universität Tübingen: Wenn Marken und Märkte auf Paragrafen treffen

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Was haben Coca-Cola, Spotify und Adidas gemeinsam? Richtig – nicht nur ein starkes Branding, sondern auch spannende juristische Fragen im Gepäck. Fragen wie: Darf ein Konkurrent ein ähnliches Logo benutzen? Was passiert, wenn Unternehmen sich heimlich über Preise absprechen? Und wem gehört eigentlich ein Gedanke – oder besser: die Melodie, die dir beim Duschen einfällt?

Antworten auf solche (und viele andere) Fragen findet man im Schwerpunktbereich 1c an der Universität Tübingen – dem Schwerpunktbereich für Kartellrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Wer hier denkt, es gehe nur trocken um Gesetze, der irrt: Es geht um Macht, Marken und Märkte – und ja, gelegentlich auch um Kartelle. Hast du schon mal etwas vom Tübinger Eiskartell gehört?

Tipps fürs Jurastudium

Worum geht es inhaltlich?

Der Schwerpunkt gliedert sich grob in zwei große Bereiche: Kartellrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Ergänzt wird das Ganze durch Einblicke ins Internetrecht, das Versicherungsvertragsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und eine ordentliche Portion wirtschaftlicher Zusammenhänge.

Im Kartellrecht dreht sich alles darum, wie der Wettbewerb fair bleibt. Preisabsprachen, Marktbeherrschung, Fusionen – das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist hier das juristische Rückgrat. Dabei bleibt es aber nicht beim nationalen Recht: Gerade im Zusammenspiel mit dem europäischen Binnenmarkt spielen auch die Art. 101 und 102 AEUV eine zentrale Rolle, etwa wenn Unternehmen grenzüberschreitend agieren oder es um europaweite Marktverzerrungen geht. Doch auch Exkurse ins Wettbewerbsrecht (UWG) sind dabei – darf ein Unternehmen sich z.B. als „klimaneutral“ bezeichnen?

    Klingt erstmal trocken? Ist es nicht – denn wer hätte gedacht, dass sich ganze Gerichtsverfahren darum drehen können, ob eine Schokoladenfirma den Preis mit der Konkurrenz abgestimmt hat?

    Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst Markenrecht, Designrecht, Patentrecht und das Urheberrecht. Hier geht es um den Schutz kreativer und wirtschaftlicher Leistungen – vom ikonischen Swoosh auf dem Sneaker bis zur Werbeanzeige mit dem gewissen Etwas.

    Examensrelevant ist das alles allerdings nur bedingt. Wer rein nach Prüfungsrelevanz geht, wird hier vielleicht enttäuscht. Aber: Man lernt unglaublich viel für die Praxis – und vor allem das „juristische Handwerkszeug“: Der Umgang mit neuen Gesetzen, das systematische Arbeiten mit Normen, und die Fähigkeit, auch in unbekannten Gewässern nicht unterzugehen.

    Und ja: Das erste Mal UrhG, UWG oder GWB? Keine Sorge – das geht (fast) allen so.

    Zeitlicher Ablauf

    Der Schwerpunkt erstreckt sich regulär über zwei Semester – ich selbst habe ihn auf drei verteilt, was pandemiebedingt leider notwendig war.

    Der inhaltliche Aufbau der Semester ist zweigeteilt: Im Wintersemester steht vor allem das Kartellrecht im Fokus, das Sommersemester widmet sich überwiegend dem gewerblichen Rechtsschutz. Es werden diverse Veranstaltungen angeboten – nicht alle sind prüfungsrelevant, aber alle lohnenswert. Auf der Website der Universität Tübingen kannst Du Dir einen Überblick verschaffen.

    Geleitet wird der Schwerpunktbereich 1c bereits seit vielen Jahren von Prof. Dr. Stefan Thomas. Dieser hält die Vorlesung im Kartellrecht und im Versicherungsvertragsrecht. Besonders schön: Nicht nur Professor:innen halten die Vorlesungen, sondern auch externe Praktiker:innen – ein echter Mehrwert! So bekommt man nicht nur die Theorie, sondern auch handfeste Einblicke in die anwaltliche Praxis. Wer hier gut aufpasst, knüpft auch gleich Kontakte zu Kanzleien für Praktika oder Werkstudentenstellen.

    Für den Schwerpunktbereich 1c reicht ein einzelner Gesetzestext leider nicht aus – aber keine Sorge: Mit der richtigen Auswahl ist man bestens gerüstet.

    Diese DTV-Texte benötigst du, um den Vorlesungen folgen zu können:

    Bitte beachte aber, dass für die Klausur noch weitere Gesetzestexte zugelassen sind und ggf. gekauft werden müssen. Eine Übersicht über die zugelassenen Hilfsmittel für die Klausur findest du auf der Website der Universität. Alle Lehrbücher oder Fallbücher, die du zur Klausurvorbereitung benötigen solltest, findest du in der Universitätsbibliothek oder dem Juristischen Seminar – du musst sie also nicht extra kaufen.

    Prüfungsleistung und Lernaufwand

    Die Prüfungsleistung besteht inzwischen nur noch aus einer fünfstündigen Aufsichtsarbeit, die Studienarbeit wurde abgeschafft. Die Klausur kann jeweils am Ende des Semesters (März und September) geschrieben werden. Dem schließt sich die mündliche Prüfung an (Juli oder Dezember). Die mündliche Prüfung findet in einer Gruppe von vier Prüflingen statt – zwei aus dem eigenen Schwerpunktbereich und zwei aus einem anderen. Man wird jeweils paarweise nach dem Schwerpunktbereich geprüft, also gemeinsam mit einem weiteren Prüfling aus dem gleichen Schwerpunktbereich. Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt etwa eine Stunde, wobei jeder Prüfling rund 15 Minuten befragt wird. Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf den eigenen Schwerpunktbereich.

    Meistens beziehen sich die Fragen auf die Veranstaltungen zum Kartellrecht oder gewerblichen Rechtsschutz – laut der Prüfungsordnung darf jedoch inhaltlich zu allen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs abgefragt werden.

    Der Lernaufwand ist definitiv nicht zu unterschätzen, insbesondere da der Schwerpunktbereich viele Rechtsgebiete abdeckt. Es gibt jedoch viel Lernmaterial, welches das Lernen wesentlich erleichtert. Beispielsweise ist Prof. Thomas Autor eines Lehrbuchs im Kartellrecht, welches als Lernmaterial für diesen Bereich ausreichend ist. Ergänzt wird dies durch sein ausführliches Skript aus der Vorlesung, was sich ebenfalls an seinem Lehrbuch orientiert. Die letzten Vorlesungswochen nutzt Prof. Thomas in seiner Vorlesung oft zur Wiederholung und bespricht gemeinsam Fälle. Ebenso wird ein Kolloquium im Kartellrecht angeboten, was man sich wie die Fallbesprechungen in den frühen Semestern vorstellen kann: Es werden meist echte Kartellrechtsfälle besprochen und eine klausurorientierte Lösung erarbeitet.

    Doch auch im gewerblichen Rechtsschutz gibt es Lehr- und Fallbücher, die einen gut auf die Klausur vorbereiten.

    Auf Rückfragen reagieren alle Dozenten schnell und sehr hilfsbereit – eine angenehme Lernatmosphäre also!

    Als weiterer Pluspunkt wird zweimal im Jahr eine Probeklausur unter Echtbedingungen angeboten – meist im Juli und Dezember. Es handelt sich hierbei meistens um alte Klausuren aus dem Schwerpunktbereich. Die eigene Arbeit wird dann mit einem Votum und einer Note bewertet, sodass man seinen eigenen Lernfortschritt gut einschätzen kann.

    Muss man jeden Morgen den News-Podcast anhören, damit man im Schwerpunkt mitkommt? Ganz klar: Nein. Du musst nicht jeden Tag wissen, was das Bundeskartellamt wieder aufgedeckt hat. Natürlich hilft ein Grundverständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge – aber das bekommst du auch ganz entspannt in den Vorlesungen mit. Aktuelle Fälle? Werden dort sowieso regelmäßig aufgegriffen. Du kannst also ruhig aufatmen: Dein Fokus darf auf dem Verständnis liegen, nicht auf dem Newsfeed.

    Für wen ist der Schwerpunkt geeignet?

    Du interessierst dich für Wirtschaft, Marken, Medien oder Technologie? Dann ist 1c genau dein Ding. Hier trifft Jura auf das echte Leben – ob im Unternehmensalltag, in der Werbung oder im Wettbewerb um das nächste große Patent.

    Vorkenntnisse brauchst du nicht, aber Offenheit für neue Materien und ein gewisses Faible für kreative und wirtschaftliche Themen schaden sicher nicht. Wenn du in der Schule Wirtschaft als Fach hattest, wirst du Begriffe wie Monopolstellung, Marktabgrenzung oder horizontaler/vertikaler Markt vielleicht wiedererkennen – ein netter Bonus, aber kein Muss. In den Vorlesungen wird wirklich bei null begonnen, sodass niemand mit Vorwissen im Vorteil ist.

    Was den richtigen Zeitpunkt betrifft: Ich selbst habe in meinem 5. Semester mit dem Schwerpunkt begonnen, die Klausur am Ende des 7. Semesters geschrieben und meine mündliche Prüfung schließlich am Ende des 8. Semesters abgelegt. Ich habe mir für den Schwerpunkt bewusst mehr Zeit genommen – auch, weil ich pandemiebedingt meinen Freischuss erst nach dem 11. Semester schreiben und dadurch etwas entspannter planen konnte.

    Grundsätzlich lässt sich der Schwerpunkt aber auch problemlos in zwei Semestern bewältigen. Gerade durch die gut strukturierten und klausurvorbereitenden Veranstaltungen wird einem der Einstieg und die Prüfungsvorbereitung sehr erleichtert. Die mündliche Prüfung habe ich parallel zur Examensvorbereitung vorbereitet – diese musste für ein paar Wochen zwar etwas pausieren, aber da sich der Stoff der mündlichen Prüfung mit dem aus der Klausur stark überschneidet, konnte ich vieles einfach wieder auffrischen und mich trotzdem parallel auf das Examen konzentrieren. Besonders hilfreich: Es gibt eine ganze Reihe an Protokollen zu den Prüfer:innen, die einem eine gute Vorstellung davon geben, was in der Prüfung gefragt werden könnte.

    Ob man den Schwerpunktbereich vor oder nach dem Staatsexamen absolviert, ist letztlich Typsache – beides hat seine Vor- und Nachteile. Ich persönlich habe mich bewusst für dieZeit vor dem Examen entschieden – und empfand den Schwerpunktbereich als eine willkommene Abwechslung im doch oft sehr examensgeprägten Jurastudium.

    Wie bereits erwähnt, sind die Inhalte nur am Rande examensrelevant – genau das kann aber auch ein echter Vorteil sein: Für viele ist der Schwerpunkt eine kreative Pause, eine Gelegenheit, neue Perspektiven zu entdecken, oder einfach mal etwas „anderes“ zu machen.

    Für andere kann er sich eher wie eine belohnende Zugabe nach dem Staatsteilanfühlen.

    Für mich stand fest: Nach dem Staatsteil möchte ich wirklich durch sein. Daher war es für mich genau richtig, den Schwerpunkt vorab zu absolvieren. Aber wie gesagt – das ist ganz individuell. Wichtig ist nur, dass man sich mit dem gewählten Weg wohlfühlt.

    Würde ich den Schwerpunkt nochmal wählen?

    Definitiv: Ja!

    Für mich war dieser Schwerpunkt der erste Studienabschnitt, bei dem sich das Lernen wirklich leicht angefühlt hat. Die Themen haben mich gepackt, die Dozent:innen überzeugt, und die Praxisnähe hat durchweg motiviert.

    Der Schwerpunktbereich 1c gehört in Tübingen sicherlich zu den beliebteren und die Veranstaltungen sind gut besucht. Dennoch ist der Schwerpunktbereich nicht zu groß und man hat viele Möglichkeiten Kommiliton:innen kennenzulernen, die sich für ähnliche Rechtsgebiete interessieren und mit denen man sich auch im weiteren Verlauf auf das Examen vorbereiten kann.

    Für mich hat sich herauskristallisiert, dass ich mir eine berufliche Zukunft im gewerblichen Rechtsschutz vorstellen kann. Zwar muss man sich mit der Wahl des Schwerpunktbereichs nicht auf eine berufliche Richtung festlegen. In meinem Fall hat sich dies für mich jedoch ganz klar so ergeben.

    Ein zusätzlicher Bonus: Möchte man ein Praktikum in diesem Bereich machen oder sucht man eine Stelle als Werkstudent:in, dann wird es gerne gesehen, wenn man den Schwerpunktbereich absolviert (hat) und somit Vorkenntnisse mitbringt.

    Wenn du also Lust hast, juristisch mal über den Tellerrand zu schauen, Marken, Märkte und Monopole zu analysieren – und dabei vielleicht sogar ein paar kreative Ideen zu schützen – dann: Willkommen im Schwerpunktbereich 1c.

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    Chiara Kowollik
    Chiara Kowollikhttps://www.linkedin.com/in/chiara-kowollik/
    Diplom-Juristin mit einer Leidenschaft für die facettenreiche Welt des gewerblichen Rechtsschutzes.

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