Keine Dienstlaptops im Rechtsreferendariat: Referendarinnen und Referendare als Sicherheitsrisiko?

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In den meisten Bundesländern werden Referendarinnen und Referendaren in der Justiz noch immer keine Dienstlaptops zur Verfügung gestellt – das ergab eine Anfrage von JURios. In einer digitalisierten Welt, in der sensible persönliche Daten online verarbeitet und Urteilsentwürfe am PC gefertigt werden, stellt das ein Sicherheitsrisiko dar.

Für ganze zwei Jahre durchlaufen Referendar:innen in Deutschland verschiedene Stationen innerhalb von Verwaltung und Justiz. Der juristische Vorbereitungsdienst, der mit dem zweiten Staatsexamen endet, stellt eine zwingende Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt sowie die Tätigkeit als Anwält:in dar. Grundsätzlich sollte man meinen, dass die Justiz, die derzeit immer wieder über Personalmangel klagt, ein großes Interesse daran hat, sich bei den angehenden Jurist:innen von ihrer besten Seite zu zeigen. Doch leider ist noch immer das Gegenteil der Fall. Referendar:innen in allen Bundesländern klagen über eine Unterhaltsbeihilfe unterhalb der Armutsgrenze, eine hohe Arbeitsbelastung und eine unzureichende Vorbereitung auf die Praxis. Hinzu kommt eine schlechte technische Ausstattung, die nicht nur das Arbeiten erschwert, sondern auch noch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellt.

Nur wenige Bundesländer stellen Dienstlaptops zur Verfügung

Im Juni deckte JURios auf, dass Referendar:innen in Bayern ihre Übungsklausuren zwar am Laptop schreiben dürfen, diese Laptops müssen die angehenden Jurist:innen jedoch selbst mitbringen. Ein weiteres Problem: Die Referendar:innen dürfen keine Ladekabel verwenden. Das Aufladen mitgebrachter Geräte in den Räumlichkeiten der Justiz ist (angeblich aus Arbeitsschutzgründen) strengstens untersagt. Obwohl die Übungsklausuren in einem Onlineportal der Justiz abgegeben werden müssen, gibt es außerdem nicht an allen Ausbildungsstandorten WLAN. Die Referendar:innen müssen sich also selbst darum kümmern, eine Internetverbindung (z. B. via Handy-Hotspot) zur Abgabe der Klausuren herzustellen. Das ist umständlich und ärgerlich für die Betroffenen.

Noch problematischer sind allerdings die Implikationen, welche die private Laptopnutzung im Referendariat für den Datenschutz und die IT-Sicherheit in der Justiz haben. Die rechtlichen und praktischen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Justizbereich sind hoch – aus gutem Grund. Gerichtsakten enthalten besonders schützenswerte Daten: medizinische Informationen, Details zu Straftaten, persönliche Lebensverhältnisse. Wenn solche Informationen auf ungesicherten, privaten Geräten gespeichert, über offene Netzwerke übertragen oder auf USB-Sticks ohne Zugriffsprotokoll transportiert werden, entsteht ein erhebliches Risiko für Datenlecks.

Der bundesweite Überblick zeigt dabei ein zersplittertes Bild. Während Referendar:innen im Saarland bereits seit Jahren mit verschlüsselten Dienstlaptops und dienstlichen E-Mail-Adressen ausgestattet sind, stellt der Großteil der Bundesländer nach wie vor keine Technik zur Verfügung – darunter etwa Bayern, Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

In diesen Ländern müssen angehende Jurist:innen mit privaten Endgeräten arbeiten. Die Nutzung ist zwar von restriktiven Datenschutzvorgaben begleitet – verschlüsselte USB-Sticks, Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten, keine Übertragung auf private Speichermedien – doch die Einhaltung in der Praxis wird nur unzureichend kontrolliert.

Berlin, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein prüfen Bereitstellung von Dienstlaptops

Berlin etwa erlaubt die Nutzung privater Laptops unter strengen Bedingungen. Die Inhalte elektronischer Akten werden passwortgeschützt zur Verfügung gestellt, die Weitergabe sensibler Daten via unverschlüsselter Mail ist untersagt. Referendar:innen verpflichten sich zum Datengeheimnis nach § 38 BlnDSG. Doch auch hier bleibt die Verantwortung letztlich beim Einzelnen. Das Problem ist den Verantwortlichen in Berlin jedoch bekannt. So teilt Eva Jobs, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz auf Anfrage von JURios mit: „Unter Rückgriff auf die derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen ist zunächst die (leihweise) Ausgabe von Laptops an Referendare geplant, die ihre Wahlstation in der Justiz ableisten. Um die Attraktivität der Ausbildung insgesamt zu erhöhen und den Datenschutz weiter zu verbessern, ist perspektivisch eine technische Ausstattung aller Referendare angedacht, weshalb entsprechende Mittel für die Haushaltsjahre 2026/2027 durch das Kammergericht angemeldet worden sind.“

Für Bremen teilte Stephanie Dehne mit, dass sämtliche Entwürfe immerhin anonymisiert zu verfassen seien, „sodass ein Schutz persönlicher Daten in jedem Fall gewährleistet ist.“ Dehne betont, dass dabei natürlich niemand Zugriff auf die Server der Freien Hansestadt Bremen habe.

Hamburg geht demgegenüber den genau umgekehrten Weg. Dennis Sulzmann, Pressesprecher der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, teilte auf JURios-Anfrage mit, dass den Referendar:innen selbstverständlich der Zugriff auf das Netz der Stadt gewährleistet werde. „In Hamburg können sich alle Referendar:innen mit den eigenen Geräten in das gesicherte Netz der Stadt einwählen. Das ermöglicht ihnen ein flexibles Arbeiten auch von zu Hause aus. Um die DSGVO und die internen Vorschriften zur IT-Sicherheit zu erfüllen, erhalten die Referendar:innen einen Account der Freien und Hansestadt Hamburg, der auch ein eigenes E-Mail-Postfach enthält, mit dem verschlüsselt kommuniziert werden kann. Sie können somit sicher aus dem Internet heraus auf interne Anwendungen und auch Akten zugreifen.“

Genauso wie in Berlin wird dabei auch in Hamburg geprüft, ob den Referendar:innen in Zukunft ein Dienstlaptop zur Verfügung gestellt werden kann. Bisher können die Referendar:innen an den Dienststellen Arbeitsplatzrechner vor Ort nutzen, um Entscheidungsentwürfe zu fertigen. „Im Übrigen wird die Ausgabe dienstlicher Notebooks noch geprüft. Hierzu muss zunächst eine laufende IT-Umstellung in den Gerichten abgeschlossen sein“, so Sulzmann.

Auch in Sachsen ist geplant, die Referendar:innen mit Dienstlaptops auszustatten. Wieland Schwanebeck teilte für das Sächsische Staatsministerium der Justiz mit, dass es seit Mai 2025 am Landgericht Chemnitz einen Pilotversuch hierzu gebe. „Die Referendarinnen und Referendare erhalten hierzu eine eigene Justizkennung und eine eigene dienstliche Mailadresse, über die sie mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern kommunizieren können; es ist eine geschützte ‚Referendarumgebung‘ auf Justizservern eingerichtet.“ Und auch um die Ausstattung der Ausbildungsräumlichkeiten steht es gut. „Die noch nicht mit Laptops ausgestatteten Referendarinnen und Referendare können ihre privaten Endgeräte in den Unterrichtsräumen an Stromanschlüsse anschließen und laden. Die Räume sind mit WLAN ausgestattet, das mit Vouchern zugänglich ist.“

Nextcloud-Austauschplattform in Nordrhein-Westfalen

Einen digitalen Hoffnungsschimmer gibt es auch in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland geht dabei einen Sonderweg. Um die praktische Juristenausbildung den digitalen Gegebenheiten anzupassen, steht den Referendar:innen seit dem 01. April 2025 – mit Ausnahme der Strafstation – eine Austauschplattform auf der Basis von Nextcloud zur Verfügung. Darüber können die Referendar:innen ihre Entscheidungsentwürfe direkt im Browser erstellen und mit ihren Ausbilder:innen teilen.

„Die Speicherung auf privaten Geräten ist untersagt“, teilt Dirk Reuter, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen JURios mit. Als Notlösung dürfen ausschließlich dienstlich ausgegebene USB-Sticks verwendet werden. Zusätzlich wird mit den Referendar:innen eine Dienstvereinbarung über die Nutzung dieser digitalen Infrastruktur geschlossen.

Saarland als Vorreiter: Dienstlaptops und volldigitale Klausuren

Im Saarland hingegen zeigt man, dass es auch anders geht. Referendar:innen erhalten zu Beginn ihres Vorbereitungsdienstes ein datengeschütztes Notebook, verschlüsselte USB-Sticks sowie eine dienstliche E-Mail-Adresse. Die Geräte setzen sich nach jedem Neustart zurück, sodass keine Daten dauerhaft gespeichert werden. Der Zugriff auf das Landesdatennetz ist zwar eingeschränkt, aber für den vorgesehenen Ausbildungszweck ausreichend.

Im Gegensatz zu Bayern nimmt das Saarland auch die Anfertigung des E-Examens sowie die Anfertigung der Übungsklausuren ernst. Auf JURios-Anfrage teilte Dr. Sigurd Wern, Leiter der Gemeinsamen Pressestelle mit: „Mit den Notebooks werden auch Präsenzklausuren geschrieben, um die Referendarinnen und Referendare bestmöglich auf das E-Examen vorbereiten zu können. Hierzu wurde der entsprechende Prüfungssaal mit einer speziellen Stromversorgung ausgestattet. Die Anfertigung der Klausuren erfolgt voll elektronisch einschließlich der Korrektur.“

Der politische Wille fehlt

Die aktuelle Situation macht deutlich: Das Rechtsreferendariat ist – mit wenigen Ausnahmen – digital und datenschutzrechtlich unterausgestattet. Während Gerichte und Verwaltungen auf eAkte, elektronische Kommunikation und digitales Arbeiten umstellen, müssen die angehenden Jurist:innen improvisieren – mit privater Technik, eingeschränktem Zugang und teils widersprüchlichen Anweisungen. In einer Ära digitaler Transformation bleibt ein entscheidender Teil der juristischen Ausbildung damit im analogen Zeitalter stecken: das Rechtsreferendariat.

Das Problem ist strukturell – doch es wäre einfach lösbar. Das zeigen die gelungenen Beispiele aus dem Saarland und die Bemühungen in weiteren Bundesländern. Hinzu kommt: Wer Nachwuchs für die Justiz gewinnen will, muss nicht nur für faire Bezahlung und Ausbildung sorgen, sondern auch für eine sichere, digitale Infrastruktur. Dienstlaptops sind kein Luxus – sie sind eine Notwendigkeit in einem digitalen Rechtsstaat.

Die Justizministerien in Hessen, Niedersachsen und Thüringen haben auf die Anfrage von JURios nicht geantwortet.


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