Mein Schwerpunkt Gesundheitsrecht – Ein Erfahrungsbericht aus Kiel

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Wie entscheidet man sich für den „richtigen“ Schwerpunktbereich im Jurastudium? Diese Frage stellen sich viele Studierende irgendwann im Laufe des Studiums. Ich möchte in diesem Beitrag von meinen Erfahrungen berichten und euch einen Einblick in meinen Schwerpunktbereich Gesundheitsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel geben.

Warum Gesundheitsrecht?

Gesundheitsrecht ist ein spannender, aber leider noch wenig verbreiteter Schwerpunktbereich im Jurastudium – dabei begegnet uns das Thema Gesundheit tagtäglich: beim Arztbesuch, in der Apotheke oder bei aktuellen politischen Diskussionen wie der Krankenhausreform. Auch wenn der Begriff „Gesundheitsrecht“ im Jurastudium kaum auftaucht, stoßen wir schon früh auf rechtliche Fragestellungen mit gesundheitlichem Bezug – etwa im Zivilrecht bei Behandlungsverträgen oder im Strafrecht bei ärztlichen Eingriffen ohne Einwilligung.

Gesundheitsrecht ist ein klassisches Querschnittsfach: Es vereint Inhalte aus dem Zivilrecht (z. B. Arzthaftung), dem Strafrecht (z. B. Medizinstrafrecht) sowie dem öffentlichen Recht (z. B. Krankenhausrecht, Sozialrecht). Für alle, die sich nicht auf ein Rechtsgebiet festlegen wollen – oder können – ist das ideal!

Aufbau des Schwerpunkts an der CAU Kiel

Ich habe im Wintersemester 2023/24 mit dem Schwerpunkt Gesundheitsrecht begonnen. An der CAU startet der Schwerpunktbereich jeweils im Wintersemester und ist klar strukturiert:

1. Schwerpunktsemester:

    • Grundlagen und Vertiefung des Sozialrechts
    • Ärztliches Berufsrecht
    • Medizinstrafrecht
    • Ethik der Medizinberufe
    • Vertiefung des Familienrechts

    2. Schwerpunktsemester

    • Arzthaftungsrecht
    • Krankenhausrecht
    • Pharma- und Medizinprodukterecht
    • Seminar

    Begleitend dazu gibt es im zweiten Semester ein Seminar, in dem Themen für die spätere Schwerpunktarbeit vergeben werden. Die Seminararbeiten werden im Rahmen einer zweitägigen Seminarfahrt (bei uns ging es nach Sehlendorf) präsentiert und diskutiert. Das war nicht nur eine schöne Abwechslung zum Studienalltag, sondern auch eine großartige Vorbereitung auf die wissenschaftliche Schwerpunktarbeit und die mündliche Prüfung.

    Ich persönlich habe meine Seminararbeit gemeinsam mit einer Kommilitonin vorgestellt – die Bewertung erfolgte jedoch einzeln durch die Professor:innen. Dieses Format hat mir sehr geholfen, ein besseres Gefühl für wissenschaftliches Arbeiten zu bekommen. Ich kann es wirklich jedem empfehlen!

    Digitalisierung im Gesundheitsrecht: Ein zentrales Zukunftsthema

      Ein besonders aktueller und zukunftsweisender Aspekt unseres Schwerpunkts war die Auseinandersetzung mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die digitale Transformation betrifft alle Bereiche des Rechts – und macht auch vor dem Sozial- und Gesundheitsrecht nicht halt. Wir haben intensiv über Themen wie elektronische Patientenakten, Videosprechstunden, digitale Behandlungsprogramme und Telemedizin diskutiert. Auch datenschutzrechtliche Fragestellungen im Gesundheitskontext standen im Fokus. Die DSGVO bezieht sich ausdrücklich auf medizinische Daten – und gerade in diesem sensiblen Bereich ist der Schutz durch technische und rechtliche Maßnahmen wie z. B. die elektronische Patientenakte essenziell. Durch neue Gesetze wie das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das am 25. März 2024 in Kraft getreten ist, wird die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen zunehmend ausgebaut. Ziel ist es, Gesundheitsdaten nutzbar zu machen – sowohl für die Versorgung als auch für die Forschung – und dabei gleichzeitig höchste Datenschutzstandards einzuhalten. Neben rechtlichen Grundlagen haben wir auch die gesellschaftlichen und ethischen Implikationen diskutiert: Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz in der Medizin? Welche Chancen und Risiken bringt robotergestützte Chirurgie mit sich? Wie verändert sich die Rolle von Ärzt:innen und Pflegekräften durch digitale Assistenzsysteme? Gerade dieser interdisziplinäre Zugang – zwischen Recht, Technik und Ethik – hat mir besonders gut gefallen. Die Digitalisierung ist nicht nur eine rechtliche Herausforderung, sondern auch ein zentrales Zukunftsthema für das Gesundheitswesen insgesamt.

      Was macht den Schwerpunkt besonders?

        Was ich an unserem Schwerpunkt besonders geschätzt habe, war die überschaubare Gruppengröße. Im Gegensatz zu überfüllten Hörsälen herrschte eine fast schon familiäre Atmosphäre. Es gab mehr Austausch, Diskussionen und die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen. Inhaltlich war der Schwerpunkt enorm vielseitig und aktuell. Es ging nicht nur um klassische medizinrechtliche Fragen, sondern auch um gesellschaftspolitische und ethische Themen. Wir haben z. B. diskutiert:

        • Wie funktioniert das bisherige Finanzierungssystem deutscher Krankenhäuser nach dem KHG?
        • Welche Reformen plant das Bundesgesundheitsministerium zur Krankenhausvergütung?
        • Welche Ziele verfolgt das MoPeG?
        • Wie werden Straftatbestände wie Abrechnungsbetrug oder Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB) rechtlich bewertet?

        Solche Diskussionen haben mir gezeigt, wie lebendig und bedeutend das Gesundheitsrecht ist – gerade in Zeiten politischen Wandels.

        Ich habe meinen Schwerpunkt im Gesundheitsrecht als unglaublich bereichernd empfunden. Die Themen sind anspruchsvoll, aber hochrelevant – gerade in einem Sozialstaat wie Deutschland, in dem das Gesundheitssystem eine tragende Rolle spielt. Der Schwerpunkt hat mein Interesse für dieses Rechtsgebiet vertieft und mir gezeigt, dass ich mich auch beruflich weiter in diese Richtung entwickeln möchte. Für alle, die Interesse an interdisziplinären Themen, politischen Reformen und gesellschaftlicher Relevanz haben, ist das Gesundheitsrecht ein absolut empfehlenswerter Schwerpunkt!

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