Examensrelevant: „FUCK“-Tattoo auf der Stirn ist schwere Körperverletzung
Werden einer Person die Worte „FUCK“ über die Augenbraue tätowiert, kann das eine schwere Körperverletzung i.S.d. § 226 StGB darstellen. Dieses examensrelevante Urteil fällte der BGH. Schon der Sachverhalt ist kurios: Der spätere Täter geriet mit dem Tatopfer im Jahr 2023 in Streit, nachdem dieser ihm angeblich eine falsche Zahlenkombination auf den Fingerrücken gestochen hatte. … Examensrelevant: „FUCK“-Tattoo auf der Stirn ist schwere Körperverletzung weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten