Der lange Weg zum integrierten Bachelor of Laws – und warum er in Baden-Württemberg stockt

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Fünf Jahre lernen, unzählige Klausuren und Hausarbeiten und am Ende: kein Abschluss. Für einige Jurastudierende in Baden-Württemberg ist die bittere Realität. Während fast alle anderen Bundesländer mit einem integrierten Bachelor of Laws eine Absicherung bieten, bleibt ausgerechnet das Land, das einst als Vorreiter galt, im Stillstand.

Immer mehr Bundesländer reagieren

Das Jurastudium gilt als hartes Studium. Es ist geprägt von jahrelangem Leistungsdruck, permanenter Unsicherheit und dem alles entscheidenden Staatsexamen am Ende. Wer scheitert, steht ohne jeden Abschluss da, trotz jahrelanger Arbeit und Belastung bis an die psychische Grenze

Abhilfe könnte ein integrierter Bachelor of Laws (LL.B.) schaffen, der die Leistungen der Studierenden im Studium würdigt und einen Abschluss bereits vor der Examensvorbereitung verspricht. Seit Jahren setzen sich daher Studierende für die Einführung eines solchen ein. Aber auch die Professorinnen und Professoren stehen dem nicht negativ gegenüber, wie bereits das Hamburger Protokoll, das Ergebnis einer Arbeitssitzung zwischen den Dekaninnen und Dekanen der juristischen Fakultäten, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesfachschaft sowie der Initiative iur.reform, zeigt.

Diesem Wunsch kommen auch immer mehr Bundesländer nach: In mittlerweile 14 von 16 Bundesländern wurde ein integrierter Bachelor of Laws bereits eingeführt oder es werden Gesetzesvorhaben hierzu vorangetrieben. Lediglich Baden-Württemberg, das mit der Einführung des „Unternehmensjuristen“ an der Universität Mannheim, als deutschlandweit ersten integrierten Jurabachelor bereits im Jahre 2008, eigentlich eine Vorbildrolle innehatte, und Bayern hinken hinterher.

In BW folgt auf Euphorie Ernüchterung

Überraschend plötzlich reagierte Baden-Württemberg am 6. November 2024: Auf Antrag der grün-schwarzen Koalition wurde kurzfristig eine Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) beschlossen, die den rechtswissenschaftlichen Fakultäten in BW die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen eines „Modellversuchs“ einen Bachelorabschluss „integriert“ in den Staatsexamensstudiengang einzuführen. Michael Joukov (Sprecher für Wissenschafts- und Hochschulpolitik der Grünenfraktion) versprach: „Wir beenden die Ungerechtigkeit, dass Studierende trotz jahrelanger Leistungen ohne Abschluss dastehen“.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz, der bereits seit Jahren auf die Einführung eines solchen Abschlusses hingearbeitet hatte, reagierte schnell: Ab dem Wintersemester 2025/2026 wird es dort die Möglichkeit geben, den integrierten Bachelor (LL.B) im Studiengangsverbund mit dem Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft zu absolvieren. Die Juristischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen sehen allerdings zum jetzigen Zeitpunkt von einer Einführung ab.

Der Landesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württembergs (LRF BW) sieht die Gründe hierfür einerseits im aufwendigen Akkreditierungsverfahren, das die Fakultäten für die Einführung des Bachelors durchlaufen müssten. Außerdem würde eine Modularisierung vorausgesetzt, die mit einer erhöhten Prüfungsdichte, in der Regel durch Semesterabschlussklausuren einher.  Dies sei an den betroffenen Fakultäten, an denen das „klassische“ Scheinsystem vorherrscht, nur schwer umsetzbar. Für knapp 7.500 Jurastudierende der ungefähr 10.000 Jurastudierenden in BW ändert sich damit erst einmal nichts.

Olschowski sagt Nein – trotz Konstanzer Einstimmigkeit

Dabei ist der Wunsch nach einem vollintegrierten Bachelor kraft Gesetzes mittlerweile weit verbreitet, wie zuletzt auf dem 44. Konstanzer Symposium deutlich wurde. Am 8. und 9. Mai 2025 diskutierten hochrangige Expertinnen und Experten aus Justiz, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien aus Bund und Land über die Frage „Muss die Juristenausbildung neu gedacht werden?“.

Jannika Seidel, die als Rechtsreferendarin aus Sicht der Studierenden sprach, beschrieb eindrücklich den Druck, unter dem die Studierenden leiden würden. „Das Staatsexamen ist ein Alles-oder-Nichts-Moment. Alle bis dahin erbrachte Leistungen spielen keine Rolle.“ Ein Bachelor würde den Druck nehmen und das Leistungsniveau gerecht abbilden, betont sie. Auch Prof. Dr. Thomas Lobinger, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht an der Universität Heidelberg, musste eingestehen, das alles auch so erlebt zu haben und es war auch für uns die Hölle.“ Er wünsche sich deshalb vom Gesetzgeber, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines LL.B nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dieser wird automatisch erworben, wenn man mindestens drei Jahre studiert, die Zwischenprüfung bestanden und alle Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten Staatsexamen erfüllt hat.

Justizministerin Gentges kam schließlich zu einem eindeutigen Fazit: „Die Diskussion in Konstanz hat gezeigt, dass sich alle Beteiligten, insbesondere die Arbeitgeber, die Anwaltschaft, die Studierenden sowie die Vertreter der juristischen Fakultäten, die einen solchen Abschluss bislang nicht verleihen, eine automatische Erteilung eines Bachelorgrads bei Nachweis bestimmter Studienleistungen wünschen.“ Sie werde daher die Wissenschaftsministerin Olschowski, die für die Umsetzung zuständig wäre, bitten zu prüfen, inwieweit eine Einführung zur gesetzlichen Verleihung des integrierten Bachelors möglich sei.

Olschowski lässt mit einer Antwort nicht lange auf sich warten: Durch Änderung im LHG aus November 2024 hätten die Fakultäten bereits die Möglichkeit einen integrierten Bachelor einzuführen; das sog. „NRW-Modell“ lehnt sie wiederum klar ab und erläutert hierzu: „Das widerspricht unserem Qualitätsanspruch und erschwert darüber hinaus einen internationalen Vergleich im Sinne von Bologna.“

Einstimmiger Widerstand aus den Fakultäten

Geschlossen reagierten hierauf nun die Fakultätsräte der Juristischen Fakultäten aus Freiburg, Heidelberg und Tübingen: In jeweils wortgleichen Stellungnahme machen sie deutlich, dass eine Teilnahme am Modellversuch durch die LHG-Änderung für sie nicht in Betracht komme. Neben der Befürchtung einer Mehrbelastung der Studierenden aufgrund zusätzlicher Prüfungen und nachteiligen Eingriffen in ein bewährtes Studiensystem, wolle man vor allem eine erhebliche Beanspruchung von personellen und sachlichen Kapazitäten der Fakultäten vermeiden, die zwingend zur Vorbereitung der Studierenden für die Erste juristische Prüfung gebraucht würden.  Zu dieser als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt bekenne man sich ausdrücklich. Schließlich begründe die „erhebliche Verantwortung“ der klassischen juristischen Berufe die Notwendigkeit zur Beibehaltung höchster Standards.

Die Qualität des Studiums wird in Baden-Württemberg zentral über die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPro) und bundesweit dem Deutsches Richtergesetz (DRiG) als Rahmen gesichert. Dies verspricht zumindest eine gewisse Vergleichbarkeit.

Stattdessen fordern die Fakultätsräte eben jenen integrierten LL.B. auf gesetzlicher Grundlage nach „NRW-Modell“, der in relativ kurzer Zeit wirksam werden und auch rückwirkend gelten könnte. Neben Nordrhein-Westfalen hätten auch Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ähnliche Regelungen erlassen. Letztlich hätte ein solcher aber auch tatsächliche Auswirkungen auf die Fakultäten: Im bundesweiten „Konkurrenzkampf“ um Studierende ist die Möglichkeit eines Bachelorabschlusses angesichts des eindeutigen Wunsches der Studierenden nach diesem ein wichtiger Standortvorteil. Aktuelle Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Standorten wären hierdurch beseitigt.

In Richtung Politik betont Professorin Dr. Christine Osterloh-Konrad, Dekanin der Juristischen Fakultät in Tübingen, dass die Einstimmigkeit der Fakultätsratsbeschlüsse, an denen neben den Professorinnen und Professoren auch Studierende beteiligt waren, an den drei Standorten zeige,dass sich diejenigen, die sich mit den Gegebenheiten des Fachs am besten auskennen, einig sind.“ Auf der Absolventenfeier in Freiburg sprach zusätzlich Sintje Leßner, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, den Fakultäten die volle Unterstützung ihres Hauses in diesem Punkt zu.

Der LRF BW wünscht sich einen Bachelor, von dem alle Studierenden profitieren können. Als einzige realistische Möglichkeit, diesen an allen Fakultäten umzusetzen, sieht auch er aktuell den Bachelor nach „NRW-Modell“, denn nur so könne ein landesweit einheitlicher, rechtssicherer und an allen Fakultäten umsetzbarer Bachelorabschluss für Jurastudierende garantiert werden.

Das Ziel in Sicht – doch die Politik tritt auf die Bremse

Es ist höchste Zeit, eine offensichtliche Ungerechtigkeit zu beenden: Studierende dürfen nach jahrelanger Leistung nicht ohne Abschluss dastehen. Wenn sich Fachwelt, Fakultäten und Justizministerium einig sind, dass der integrierte Bachelor of Laws in Baden-Württemberg gesetzlich eingeführt werden muss, sollte das Vorhaben längst beschlossene Sache sein – nicht Gegenstand endloser Modellversuche.

Dass Wissenschaftsministerin Olschowski dennoch blockiert, ist unverständlich und sendet ein fatales Signal an alle, die auf eine moderne juristische Ausbildung setzen. Während andere Bundesländer handeln, riskiert Baden-Württemberg, im Wettbewerb der Fakultäten dauerhaft zurückzufallen. Jetzt muss der Landtag den integrierten LL.B. kraft Gesetzes endlich beschließen – damit Leistung anerkannt und der Standort gestärkt wird.

Felix David ist Vorsitzender des Landesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württembergs e.V.

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