Von China nach Deutschland: Ein Blick auf die juristische Ausbildung aus Auslandsperspektive

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Die Chinesin Chuqi Feng schloss an der China University of Political Science and Law einen Bachelor of Laws (LL.B.) ab. Danach entschied sie sich für ein Jurastudium in Deutschland. Nach einem Master – mit Bestnoten – an der LLM München arbeitet Chuqi Feng inzwischen an ihrer Doktorarbeit. Wir haben mit Chuqi Feng über ihren Lebensweg gesprochen.

JURios: Erzähl uns doch etwas über Deinen Hintergrund: Du bist in China aufgewachsen und hast dort zunächst an der China University of Political Science and Law studiert?

Chuqi Feng: Ja, genau. Die China University of Political Science and Law (CUPL) zeichnet sich durch ihre starke Spezialisierung und Exzellenz im Bereich der Rechtswissenschaft aus und gilt als die „höchste Ausbildungsstätte für Rechtswissenschaft in China“. Ich habe an der CUPL in Peking ein Doppelstudium in Rechtswissenschaft und Germanistik absolviert und habe die chinesische juristische Berufsqualifikationsprüfung mit hervorragender Bewertung bestanden. Dieses Studienprogramm ist gezielt darauf ausgerichtet, juristische Fachkräfte für die internationale Rechtskooperation auszubilden. Die CUPL unterhält enge Kooperationen mit zahlreichen europäischen Universitäten, darunter die LMU München, die KU Leuven, die Universität Bologna und viele mehr.

Im dritten Jahr meines Studiums habe ich im Rahmen eines Austauschprogramms ein Jahr an der Universität zu Köln verbracht. Dort habe ich erstmals an deutschen Jura-Vorlesungen teilgenommen – und auch den Kölner Karneval miterlebt.

JURios: Direkt nach Deinem Abschluss in China hast Du Dich für ein Masterstudium im Bereich Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz an der LMU entschieden. Wie kam es dazu?

Chuqi Feng: Während meines Austauschjahres in Köln hat mir der Lebensstil dort sehr gefallen. Besonders beeindruckt haben mich die deutschen rechtswissenschaftlichen Vorlesungen – vor allem aufgrund ihrer starken Anwendungsorientierung.

Kurz vor dem Abschluss meines Bachelorstudiums habe ich das Lehrbuch Allgemeiner Teil des BGB von Brox/Walker (41. Auflage) ergänzend ins Chinesische übersetzt, basierend auf der vorhandenen Übersetzung der 33. Auflage. Dieses Buch ist die erste Anlaufstelle für chinesische Jurastudenten, die sich einen Überblick über das deutsche Zivilrecht verschaffen möchten.

Diese intensive Auseinandersetzung mit dem deutschen Zivilrecht hat mich darin bestärkt, mein Studium in diesem Bereich weiter zu vertiefen.

Die deutsche zivilrechtliche Dogmatik und Methodenlehre haben großen Einfluss auf die chinesische Rechtslehre und die Gesetzgebung des Zivilgesetzbuchs genommen. Am Ende der Qing-Dynastie begann China mit der Ausarbeitung des Entwurfs eines Zivilgesetzbuchs (《大清民律草案》, 1911), das in fünf Bücher gegliedert war: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Die ersten drei Bücher orientierten sich an den Zivilgesetzbüchern Japans, Deutschlands und der Schweiz, wobei insbesondere Systematik und Aufbau dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entlehnt wurden. Das „Zivilgesetzbuch der Republik China“ (《中华民国民法》, 1929) übernahm weiterhin die aus Deutschland stammende Fünf-Bücher-Systematik. Es übernahm das für die deutsche Rechtswissenschaft charakteristische Konzept der „Trennungs- und Abstraktionstheorie“. In Bezug auf die Regelungen zur Übertragung dinglicher Rechte entspricht es inhaltlich vollständig dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Auch die Kodifikation des Zivilgesetzbuchs der Volksrepublik China (《中华人民共和国民法典》, 2020) folgt der pandektistischen Systematik des deutschen BGB. Die Systematik und die inhaltliche Ausgestaltung des chinesischen Zivilgesetzbuchs orientieren sich jedoch zunehmend an den Erfordernissen der eigenen rechtswissenschaftlichen Entwicklung. So sind beispielsweise das fünfte Buch zum Persönlichkeitsrecht sowie das siebte Buch zur deliktischen Haftung eigenständige und spezifisch chinesische Ausprägungen. Das Gesetz bietet damit auch eine Chance, eine eigenständige zivilrechtliche Dogmatik zu entwickeln.

Die Juristische Fakultät der LMU genießt in China ein sehr hohes Ansehen.

Seit Professor Zejian Wang (王泽鉴) im Jahr 1968 seinen Doktortitel bei Professor Karl Larenz an der LMU erworben und anschließend zahlreiche einflussreiche zivilrechtliche Monographien mit starker rechtsdogmatischer Prägung veröffentlicht hat, gilt Deutschland als eines der bevorzugten Zielländer für ein rechtswissenschaftliches Auslandsstudium chinesischer Studierender. Vor allem im Zivil- und Strafrecht stellen Professorinnen und Professoren mit Ausbildungshintergrund in der deutschen Rechtswissenschaft heute einen bedeutenden Teil des rechtswissenschaftlichen Lehrkörpers an chinesischen Universitäten. Vor diesem Hintergrund war die LMU für mich eine naheliegende Wahl für mein Masterstudium.

Was meine Entscheidung für das Studium im Bereich des Urheberrechts und gewerblichen Rechtsschutzes betrifft, so war sie gewissermaßen das Ergebnis eines glücklichen „Zufalls“. München ist auch ein zentraler Standort im Bereich des Patentrechts: Hier befinden sich das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Europäische Patentamt (EPA), das Bundespatentgericht, das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie seit Kurzem auch ein Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC). Die akademischen Ressourcen im Bereich des Geistigen Eigentums sind entsprechend vielfältig und hochkarätig. Auch mich hat diese lebendige rechtliche und wissenschaftliche Umgebung sehr angezogen. Ich schätze insbesondere den Austausch mit Professorinnen und Professoren, Patentanwältinnen und Patentanwälten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Richterinnen und Richtern. Nachdem ich an der LMU die Vorlesungen im Urheberrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz bei Professor Ansgar Ohly und Professor Matthias Leistner besucht habe, hat sich mein Interesse an diesem Fachbereich weiter vertieft.

JURios: Wie unterscheidet sich das Jurastudium in Deutschland vom Jurastudium in China? Was sind die größten Unterschiede?

Chuqi Feng: Das Jurastudium in Deutschland ist stark durch die Pflicht zum Bestehen des Ersten Staatsexamens geprägt, während das rechtswissenschaftliche Studium in China im Rahmen eines regulären Bachelorstudiums stattfindet. Die derzeitige juristische Berufsqualifikationsprüfung in China setzt in der Regel ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Fach Rechtswissenschaft voraus, markiert jedoch nicht den Abschluss des Studiums selbst. Wer die Prüfung besteht, kann – nach entsprechender praktischer Ausbildung und weiteren Prüfungen – als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig werden.

Das Jurastudium in China legt großen Wert auf die Vermittlung von theoretischem Wissen. Daher gibt es umfangreiche Vorlesungen in nahezu allen Rechtsgebieten, ohne eine Schwerpunktbildung wie in Deutschland. So sind beispielsweise sowohl das Internationale Privatrecht als auch das Recht des Geistigen Eigentums verpflichtende Fächer und Gegenstand der juristischen Qualifikationsprüfung.

Klausuren bestehen daher überwiegend aus Wissensabfragen und weniger aus Fallbearbeitungen, wie sie im deutschen Jurastudium üblich sind.

Der Horizont chinesischer Jurastudierender beschränkt sich dabei nicht allein auf die Rechtsdogmatik: Zum Pflichtcurriculum gehören auch Fächer wie Informatik, Mathematik, Logik, Politikwissenschaft, Geschichte und Kulturwissenschaft.

Dies führt zu einem weiteren zentralen Unterschied: Die Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind eine Besonderheit des deutschen Jurastudiums, die im chinesischen Studium weitgehend unbekannt sind. In den AGs lernt man falllösungsorientiert, juristische Methoden und Fachwissen praktisch anzuwenden. Dabei übt man auch das juristische Argumentieren – eine Fähigkeit, die nicht nur für Klausuren, sondern auch für das allgemeine juristische Denken und Arbeiten von großer Bedeutung ist. Auch die Hausarbeiten stellen eine besondere Prüfungsform dar: Innerhalb eines bestimmten Zeitraums muss ein komplexer Fall mithilfe sämtlicher verfügbarer Ressourcen – wie Kommentaren, Lehrbüchern und Rechtsprechung – gelöst werden. Für viele chinesische Jurastudierende ist dieses Format zunächst schwer vorstellbar.

Mittlerweile haben viele Universitäten in China, darunter auch meine Alma Mater, Fallbearbeitungskurse eingeführt, um den Studierenden den Gutachtenstil näherzubringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die juristische Methodik und die Ausbildungsstrategien weiterentwickeln, um das Potenzial der Rechtsprechung besser entfalten zu können.

JURios: Und wie gefällt es Dir in München? War es schwierig, sich einzugewöhnen? Was hast Du an Deutschland besonders liebgewonnen?

Chuqi Feng: München ist wirklich eine schöne Stadt mit vielen kulturellen Angeboten. Die Eingewöhnung fiel mir überhaupt nicht schwer. Am Wochenende gibt es mit Freunden immer etwas zu unternehmen, sei es Ausstellungen, Flohmärkte, das Tollwood-Festival, die Lange Nacht der Museen oder das „wichtigste“ Ereignis – das Oktoberfest. Besonders gefallen mir die Oper und das Orchester. In München gibt es viele schöne Theater, und mit dem „Unter-30“-Ticket kann ich für nur 10 Euro die besten Plätze ergattern. Die Biergärten sind für mich ebenfalls ein Highlight in Deutschland. Sie bieten das perfekte Ambiente, um entspannt mit Freundeskreis zusammenzukommen oder neue Leute kennenzulernen.

Chinesische Universität für Politikwissenschaft und Recht, N509FZ, WikimediaCommmons (CC BY-SA 4.0)

JURios: Bereits Dein Masterstudium hast Du mit Bestnote (14 Punkte – sehr gut) abgeschlossen. Jetzt promovierst Du an der LMU. Welche Herausforderungen gab es für Dich als Studentin aus dem Ausland? Welche Hürden musstest Du auf Deinem Weg meistern?

Chuqi Feng: Da ich mich sehr für IP-Recht und den Rechtsvergleich zwischen Deutschland und China interessiere, habe ich mich nach meinem Masterstudium für eine Promotion entschieden. Ich habe das große Glück, von Herrn Professor Matthias Leistner als Doktorandin an der LMU aufgenommen worden zu sein. In meiner Dissertation untersuche ich die Haftung von Online-Plattformen – wie etwa Facebook – für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und vergleiche dabei das europäische, das deutsche und das chinesische Recht.

Darüber hinaus durfte ich am Nachwuchsförderungsprogramm des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb teilnehmen, wo ich vier bereichernde Jahre geforscht und meine Dissertation abgeschlossen habe. In dieser Zeit hatte ich zahlreiche Gelegenheiten, mich mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die Herausforderungen neuer Technologien und des Immaterialgüterrechts auszutauschen. Zudem konnte ich wertvolle Erfahrungen durch die Teilnahme an Konferenzen sammeln, unter anderem bei der WIPO in Genf sowie in Singapur. Diese Zeit hat meinen Wunsch bestärkt, meine akademische Forschung fortzuführen und zugleich den Austausch zwischen der EU und China zu fördern.

Für mich war eine der größten Herausforderungen, den Mut zu finden, mich auszudrücken und auch eigene Texte kritisch zu hinterfragen und zu überarbeiten. Das galt besonders beim Verfassen meiner Magisterarbeit und Dissertation. Vor allem fiel es mir schwer, überhaupt mit dem Schreiben zu beginnen. Ich wollte immer so lange warten, bis ich alle Literatur gelesen und das erforderliche Wissen vollständig gesammelt hatte. Doch einen solchen Zeitpunkt gibt es in Wirklichkeit nie, denn erst durch das Schreiben selbst versteht man die Materie besser.

Daher würde ich beim nächsten Mal nicht mehr zu viel Zeit ausschließlich mit der „mentalen Vorbereitung“ verbringen. Einfach anfangen – just do it.

Zweitens fällt es mir schwer, bereits verfasste Aufsätze wieder „zu zerstören“ und zu verbessern. Es erfordert oft Entschlusskraft und Mut, immer nach einer besseren Version zu streben. Gute Aufsätze entstehen erst durch mehrfache Überarbeitungen. Ich kämpfe genau damit und werde vermutlich auch weiterhin damit ringen. Aber ist das nicht der „Sinn“ des Lebens? Wie Sisyphus, dessen ewige Aufgabe darin bestand, einen Felsblock einen Hügel hinaufzurollen – nur um kurz vor dem Gipfel mitanzusehen, wie er wieder hinabrollte.

JURios: Was kannst Du anderen Studierenden aus dem Ausland empfehlen, die in Deutschland einen juristischen Abschluss anstreben?

Chuqi Feng: Ich würde anderen Studierenden aus dem Ausland vor allem empfehlen, von Anfang an offen für die Unterschiede in der juristischen Ausbildung in Deutschland zu sein. Das Studium ist stark auf die Falllösungstechnik ausgerichtet und erfordert daher ein systematisches Verständnis des Rechts sowie viel Übung im Gutachtenstil. Außerdem würde ich raten, Geduld und Mut mitzubringen. Als ich während meines Auslandsjahres in Köln eine Klausur im BGB AT mitschreiben sollte, war ich sehr unsicher. Frau Professorin Dauner-Lieb sagte damals nur: „Nur Mut.“ – und sie hatte recht. Der Einstieg kann herausfordernd sein, aber gerade mit Beharrlichkeit und Offenheit erschließen sich viele spannende Perspektiven.

Es ist auch wichtig, die Möglichkeit zu nutzen, die Kultur kennenzulernen. Schließlich ist das Studium nur ein Teil des Lebens. Probiere neues Essen aus, unterhalte dich mit den Leuten, erkunde die Geschichte der Stadt und bleibe neugierig.

JURios: Vielen Dank für Deine Zeit! Wir wünschen Dir viel Erfolg bei der Verteidigung Deiner Dissertation!

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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