Mit 6,5 Punkten in die Justiz? In einigen Bundesländern entspricht das bereits der Realität

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Nachdem bekannt wurde, dass der Sohn des amtierenden Generalstaatsanwalts von Schleswig-Holstein mit nur sieben Punkten in den beiden juristischen Staatsexamina in den höheren Justizdienst aufgenommen wurde, ist die Empörung groß. Viele Referendarinnen und Referendare fühlen sich – zu Recht – vor den Kopf gestoßen. Denn in vielen Bundesländern wird weiterhin offiziell kommuniziert, dass eine Einstellung als Richter oder Staatsanwältin ein Doppelprädikat (zweimal neun Punkte) erfordere. Was ist dran an den Notenansprüchen? Wir haben recherchiert.

Der Sohn des amtierenden Generalstaatsanwalts, Ralf Peter Anders, hat im ersten Examen nur 7,01 Punkte und im zweiten 7,1 Punkte erzielt. Mit einer Gesamtpunktzahl von nur rund 14 Punkten ist die Aufnahme in den höheren Justizdienst normalerweise nicht möglich. Kritiker:innen vermuten deswegen, dass diese Entscheidung aufgrund der familiären Verbindung getroffen wurde.

Einstellungsvoraussetzungen Schleswig-Holstein

Auf der Website der Justiz Schleswig-Holsteins heißt es zu den Einstellungsvoraussetzungen: „Es werden grundsätzlich zwei mit Prädikat (mindestens 9 Punkte) abgeschlossene Staatsexamina sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erwartet.“

Diese Noten hat der Sohn des Generalstaatsanwalts ganz offensichtlich nicht erzielt. Gibt es für Bewerberinnen und Bewerber noch einen anderen Weg? Grundsätzlich: ja!

„Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, insbesondere unter Berücksichtigung beruflicher Vorerfahrungen oder Zusatzqualifikationen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen, wenden Sie sich gerne an die Referatsleitung oder die Mitarbeitenden des Referats“, heißt es von Seiten des Justizministeriums.

Ab 6,5 Punkte in die Justiz? Es kommt auf das Bundesland an!

Was bedeutet das für interessierte Referendarinnen und Referendare? Auch wenn auf der Website von einem Doppelprädikat gesprochen wird, ist eine Einstellung wohl bereits mit 2×7 Punkten möglich – wenn man entsprechende zusätzliche Qualifikationen mitbringt. Was das genau bedeutet, wird von der Justiz aber leider nicht verraten. So ist auch nicht bekannt, über welche Qualifikationen der Sohn des Generalstaatsanwalts verfügt.

Und wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Diese sind bei der Kommunikation der Notenerfordernisse oft etwas ehrlicher. So ist das Prädikatserfordernis in vielen Bundesländern schon längst gefallen.

Einstellungsvoraussetzungen höherer Justizdienst nach Bundesland

Baden-Württemberg:

8 Punkte im Ersten und Zweiten Examen

Öffnungsklausel: Wenn besondere Leistungen dies rechtfertigen, insbesondere wenn in der zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 7,5 Punkte

Bayern

8 Punkte im Zweiten Staatsexamen

Keine Öffnungsklausel: Zusatzqualifikationen können erst 8 Punkten im Zweiten Examen berücksichtig werden

Berlin

7 im Ersten, 7,5 Punkte im Zweiten; 15 Punkte in Summe

Staatsanwaltschaft: 6,5 Punkte im Zweiten, 14 Punkte in Summe

Brandenburg

8 Punkte im Zweiten + besondere Qualifizierung

Staatsanwaltschaft: Fundierte und anwendungssichere Rechtskenntnisse, die belegt sind.

Bremen

8 Punkte im Ersten, 7 Punkte im Zweiten Staatsexamen

Öffnungsklausel: Bei zusätzlicher Qualifikation sind geringfügige Abweichungen möglich, eine Unterschreitung von 7 Punkten in der ersten Prüfung auch dann, wenn besonders gute Leistungen in der zweiten Staatsprüfung erbracht wurden.

Hamburg

9 Punkte in beiden Staatsexamina

Öffnungsklausel: In einem Examen ein „vollbefriedigend“ und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend“, wenn besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen vorliegen.

Hessen

7,5 Punkte im Zeiten Examen, 15 Punkte in beiden Examina

Öffnungsklausel: Sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände vorliegen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.

Mecklenburg-Vorpommern

8 Punkte im Zeiten, „befriedigend“ im Ersten

Öffnungsklausel: Mindestens 7,0 Punkte im Zweiten Examen und besondere fachliche Qualifikation.

Niedersachsen

8 Punkte im Zweiten Staatsexamen

Öffnungsklausel: „befriedigend“ im Zweiten Staatsexamen und besondere fachliche Qualifikation.

Nordrhein-Westfalen

Prädikat im Zeiten Staatsexamen

Öffnungsklausel: 7,76 Punkte im Zweiten, besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten Prüfung.

Rheinland-Pfalz

8 Punkte im Zweiten Staatsexamen

Öffnungsklausel: Bei der Grenze von 8 Punkten handelt es sich nicht um ein Ausschlusskriterium, sondern lediglich um eine Orientierungsmarke, sodass es auf die Qualifikation der einzelnen Bewerbung ankommt.

Saarland

7,5 Punkte in beiden Staatsexamina oder 9 Punkte im Zweiten

Öffnungsklausel: Für Beamte auf Lebenszeit und Personen mit mindestens vierjähriger Tätigkeit in einem juristischen Beruf: 7 Punkte in beiden Examina oder 8,5 im Zweiten

Sachsen

7 Punkte im Zeiten, 14 Punkte in beiden Examina

Öffnungsklausel: Besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation können Abweichungen von den Notenwerten rechtfertigen.

Sachsen-Anhalt

Beide Examina „befriedigend“, Summe 16 Punkte

Öffnungsklausel: Ihre Berufserfahrung mit juristischem Bezug kann in gewissem Maße Abweichungen von der geforderten Gesamtpunktzahl beider Examina zulassen.

Schleswig-Holstein

Doppelprädikat

Öffnungsklausel: Bei besonderer Qualifizierung (in Realität ab 2×7 Punkte)

Thüringen

Summe 14 Punkte, in beiden mindestens „befriedigend“

Öffnungsklausel: Keine

Unser Ratschlag an alle, die als Richterin oder Staatsanwalt arbeiten wollen. Bewerbt Euch! Egal mit welcher Note! Ab 6,5 Punkten habt ihr eine reale Chance – je nach Bundesland und persönlicher Qualifizierung. Lasst Euch nicht von Neinsagern oder intransparenten Websiteeinträgen von einer Bewerbung abhalten. In der Justiz wird auch nur mit Wasser gekocht!

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Redaktion
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