Der Weg zur ersten juristischen Veröffentlichung – Was mir im Jurastudium niemand gesagt hat

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Mit Skripten, Karteikarten, Repetitorium oder doch mit YouTube-Videos zum Prädikatsexamen – im Jurastudium gibt es viele Tipps, um „erfolgreich“ zu sein. Erfolgreich im Klausurenschreiben. Im Hausarbeitenschreiben. In der Anwendung des Gutachtenstils. Für das Examen ist das super, aber woher man die nötigen Soft-Skills und das entscheidende Career-Capital für einen guten Start in die anschließende Berufslaufbahn bekommt, das lernen die Wenigsten im Hörsaal.

Eines der vielen Themen, die im Studium zu kurz kommen, ist die Frage, ob auch Studierende schon veröffentlichen können. Dabei lautet die Antwort ganz klar: Ja!

Wo und was angehende Jurist:innen auch schon während des Studiums veröffentlichen können, wie das eigentlich funktioniert und weshalb sich juristische Publikationen schon in diesem frühen Stadium lohnen, lest Ihr im Folgenden.

Wo kann ich veröffentlichen?

Das Angebot an juristischer Fachliteratur ist unüberschaubar groß, aber nicht alle Formate sind für studentische Veröffentlichungen geeignet. Dabei muss es nicht immer gleich die namhafte Fachzeitschrift sein, in der kürzlich die Lieblingsprofessorin veröffentlicht hat. An vielen Universitäten gibt es mittlerweile studentische Zeitschriften, die von Law Journals bis zu kreativen Zeitungen reichen. In Letzteren erscheinen durchaus auch satirische Texte über das Fakultätsleben neben Erfahrungsberichten vom letzten Praktikum. Diese Zeitschriften werden von Studierenden für Studierende gemacht und die Redaktionen freuen sich in den meisten Fällen über neue Redaktionsmitglieder oder Gastautor:innen.

Eine Liste mit kostenlosen Angeboten findet Du hier: „Kostenlose Jurazeitschriften – Ausbildungszeitschriften für das Jurastudium online lesen“

Daneben gibt es bekannte Ausbildungszeitschriften wie etwa die JuS oder JA, die ebenfalls Texte von Studierenden abdrucken. Wer keinen allzu großen Wert auf das Erscheinen in Printmedien legt, kann sich auch aktiv nach Blogs oder anderen Online-Formaten umschauen. Universitäten, wissenschaftliche Institute oder bekannte Zeitschriften wie die Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) oder das European Journal of International Law (EJIL) haben oft eigene Webseiten, auf denen sie juristische Texte publizieren und freuen sich über Beiträge von Studierenden. Und natürlich kannst Du auch bei einem Projekt wie JURios mitarbeiten (wir freuen uns immer über neue Gastbeiträge).

Wer an einem Lehrstuhl arbeitet, hat oftmals schon den Fuß in der Tür und unterstützt den/die Lehrstuhlinhaber:in bei der Recherche für Aufsätze oder andere Beiträge – diese Mitarbeit kann und sollte durch eine namentliche Erwähnung honoriert werden und viele Professor:innen sind gern bereit, nicht nur mit wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, sondern auch mit studentischen Hilfskräften gemeinsam zu publizieren. Und wenn es doch eine namhafte Zeitschrift sein soll, lohnt es sich, die Augen aufzuhalten für Schreibwettbewerbe – viele Verlage schreiben regelmäßig Wettbewerbe aus, bei denen Studierende ihre Beiträge einreichen dürfen, welche bei erfolgreicher Teilnahme veröffentlicht werden. Auch bei JURios gibt es ein- bis zweimal im Jahr einen Essay-Wettbewerb (weitere Informationen).

Was soll ich denn veröffentlichen?

Wer sich einmal das Inhaltsverzeichnis von Ausbildungszeitschriften näher angesehen hat, entdeckt dort viele Rubriken und abhängig davon, wo man veröffentlichen möchte, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wo es inhaltlich hingehen kann. In studentischen Journalen können oftmals umfangreiche Beiträge wie Seminararbeiten oder Hausarbeiten abgedruckt werden, die andernfalls dazu verdammt sind, in dunklen Schreibtischschubladen zu verstauben. Abgesehen von diesen studienbedingt ohnehin zu verfassenden Texten können Studierende allerdings auch kürzere Blogbeiträge, Aufsätze, Kolumnen oder andere Formate veröffentlichen. Darin bearbeiten Studierende Themen, die sie persönlich oder fachlich besonders interessieren. Sei es ein aktuelles Urteil, ein neuer Gesetzesentwurf oder ein Thema, das gesellschaftspolitisch diskutiert wird – oder dringend diskutiert werden sollte. Thematisch sind der Phantasie fast keine Grenzen gesetzt, solange ein juristischer Bezug vorhanden ist. Beispiele findet man unter anderem bei „Die Kleine Advokatin„.

Und wie funktioniert das Ganze nun?

Du hast eine gut bewertete Seminararbeit oder Hausarbeit oder aber ein Thema, das Dich brennend interessiert, willst endlich Deine erste Veröffentlichung angehen und fragst Dich nun, was Du dafür tun musst? Im Folgenden ein paar Handlungsvorschläge, mit denen der Traum der ersten Publikation bald Realität werden kann:

Option 1: Der Text ist schon fertig, wie geht es jetzt weiter?

Hast Du schon einen fertigen Text, kannst Du Dich direkt an die Zeitschrift Deiner Wahl wenden und anfragen, ob an dem Thema grundsätzlich Interesse besteht. Bei vielen Zeitschriften gibt es eine Klausel, dass man eine Bearbeitung bei keinem anderen Journal angeboten haben darf, um Mehrfachveröffentlichungen zu vermeiden. Es lohnt daher, bereits vorher einen Blick auf die nötigen Formalia (z.B. Autor:innenleitfaden) zu werfen, die mitunter erheblich variieren, und diese Anforderungen in der Auswahl einer geeigneten Zeitschrift zu berücksichtigen. Natürlich kann die Arbeit auch direkt an die jeweiligen Vorgaben angepasst und eingereicht werden. In jedem Fall lohnt es sich, noch einen selbstkritischen Blick auf die eigene Arbeit und gegebenenfalls das Feedback der Korrektor:innen zu werfen und den Text zu überarbeiten, bevor es weitergeht. Aber Achtung: Schicke Deinen Text nicht einfach an „irgendwen“ oder eine „info@-Adresse“. Die Kontaktdaten findest Du auf der Website der Journale.

Besteht seitens der Redaktion Interesse an der Veröffentlichung Deines Textes, wird die „Rohfassung“ in der Regel ans Lektorat oder die zuständigen Editor:innen weitergeleitet und im Rahmen eines Peerreview-Verfahrens gegengelesen und gegebenenfalls mit Verbesserungsvorschlägen versehen. Danach erhält der:die Autor:in das Dokument zurück und kann die jeweiligen Vorschläge einbauen – muss das aber nicht! Bei Verlagen heißt dieser Schritt „Fahnenkorrektur“. Je nach Journal und Fachbereich sind die Lektor:innen mal mehr und mal weniger engagiert; mitunter werden Artikel beinahe unverändert abgewunken, aber es gibt auch Fälle, in denen das Gefühl aufkommt, der Artikel sei völlig neu geschrieben worden – so etwas musst Du Dir nicht gefallen lassen und es ist wichtig, dass die Arbeit „Deine“ bleibt. Es ist vollkommen in Ordnung, Änderungsvorschläge abzulehnen, aber mit berechtigten Kritikpunkten sollte man sich in jedem Fall ernsthaft auseinandersetzen. Ist der Artikel zur allseitigen Zufriedenstellung überarbeitet, steht der Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe nichts mehr im Wege! Manchmal suchen die Verlage aber auch mit einem Vorlauf von mehreren Monaten, sodass Dein Artikel erst ein halbes Jahr später erscheint – lass Dich davon nicht entmutigen.

Option 2: Der Wille ist da, aber noch wurde nichts zu Papier gebracht?

Hast Du noch keinen fertigen Text, gilt es zunächst einmal, ein Thema zu finden. Dieses interessiert Dich im besten Fall selbst (ohne Motivation wird es schwierig!), oder es ist brandaktuell oder seit langem stark diskutiert. Ist das Thema klar, sollte im nächsten Schritt eine Plattform (Blog, Zeitschrift o.ä.) gefunden werden, die thematisch zum geplanten Inhalt passt und für eine Veröffentlichung offen sein könnte. Nun ist es Geschmackssache – und teilweise abhängig vom jeweiligen Verlag –, ob zunächst eine Anfrage gestellt wird, ob generelles Interesse an dem Thema besteht oder direkt losgeschrieben wird.

Zum Schreibprozess selbst könnte man einen eigenen Blogbeitrag schreiben, deshalb hier nur ein paar Tipps in aller Kürze:

  1. Überleg Dir früh, von wem Du gegebenenfalls Feedback bekommen kannst, wenn Du nicht weiterweißt – das können Kommiliton:innen, AG-Leiter:innen, Kolleg:innen oder auch einfach Freund:innen und Verwandte sein, die bereit sind, thematisch oder sprachlich ihren Senf dazu zu geben.
  2. Falls Du mit dem Blank-page-Syndrom oder Schreibblockaden kämpfst, führ Dir vor Augen, warum Du dieses Projekt in Angriff genommen hast (hierzu sogleich).
  3. Wenn Du Unsicherheiten bezüglich Umfang und Länge des Artikels hast, überleg Dir, wer den Beitrag wahrscheinlich lesen wird und welche Erwartungen diese Personen haben könnten.
  4. Scheu Dich nicht, bei den Editor:innen um Rat zu fragen – gerade bei studentischen Beiträgen wird oft viel Unterstützung angeboten, weil niemand erwartet, dass Studierende auf dem gleichen Niveau sind wie „fertige“ Jurist:innen.

Hast Du einen Text fertiggestellt, kannst Du Dich wieder an den zuvor genannten weiteren Schritten aus Option 1 orientieren.

Wozu soll ich mir den Stress eigentlich antun?

Bleibt nur noch die wichtigste Frage – warum Studierende überhaupt schon ans Veröffentlichen denken sollten. Erst einmal ist es eine schöne Art, noch etwas aus bereits geschriebenen Arbeiten zu machen. Im Laufe des Studiums wird so viel Zeit darauf verwendet, Seminar- oder Hausarbeiten zu verfassen, dass es eine Verschwendung wäre, die Ergebnisse der ganzen Recherchearbeit nicht mit anderen zu teilen.

Das Feedback von anderen – sei es in der Peerreview oder schon während der Erarbeitung – ist ein weiterer wichtiger Punkt. Für gute juristische Arbeit ist der selbstreflektierte Umgang mit Kritik unerlässlich und nicht selten lernt man auf diese Weise noch einmal ganz neue Blickwinkel auf das eigene Thema kennen.

Darüber hinaus ist die vertiefte Auseinandersetzung mit juristischen Themen und das selbstständige Arbeiten an wissenschaftlichen Beiträgen eine gute Übung für diejenigen, die mit dem Gedanken an eine akademische Laufbahn spielen. Wer schon mal erfolgreich den Prozess einer Veröffentlichung durchlaufen hat, kann mit einem Boost für das eigene Ego und Selbstbewusstsein rechnen – und auf dem Lebenslauf sieht das im Übrigen auch nicht schlecht aus! Veröffentlichungen sind für (angehende) Jurist:innen ein wichtiger Teil des eigenen Career-Capitals und können gerade zu Beginn der juristischen Karriere das entscheidende Alleinstellungsmerkmal im Bewerbungsprozess sein. Aber auch das Engagement bei einer studentischen Zeitschrift oder einen Blog wird von Recruiter:innen als positiv angesehen.

Ob als nicer Flex im Freundeskreis oder als potentieller Aufhänger im Bewerbungsgespräch – juristische Veröffentlichungen sind eine Option, die definitiv auch Studierende schon auf dem Schirm haben sollten. Also: Ran an die Tasten – Du hast mehr zu sagen, als Du denkst!

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Josephine Götze
Josephine Götze
Josephine Götze ist Diplomjuristin und absolviert zwei LL.M.-Studiengänge in International Human Rights Law und Legal Research an der University of Groningen.

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