Axtmörder nutzt Fahrservice für Weg zum Opfer: Wer haftet?

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In den USA nutzte ein Axtmörder den Taxiservice Lyft, um sich zum Haus seines späteren Opfers bringen zu lassen. Der Vater der ermordeten Frau verklagt jetzt das Fahrdienstunternehmen. Ist Lyft Schuld am Tod der Frau? Hätte der Mord verhindert werden können, wenn der Täter den Tatort nicht erreicht hätte?

Ein tragischer Fall, bei dem ein Vater gegen das Fahrdienstunternehmen Lyft klagt, beleuchtet eine brisante rechtliche Frage: Kann ein Unternehmen wie Lyft für das Verhalten eines Fahrers haftbar gemacht werden, wenn dieser einem Mörder den Weg zum Tatort ebnet? Der Fall dreht sich um den Mord an Julie Minogue, einer Mutter von drei Kindern aus Milford, Connecticut, die im Dezember 2022 von ihrem Ex-Partner Ewen Dewitt mit einer Axt getötet wurde. Die Klage, die von Minogues Vater eingereicht wurde, wirft die Frage auf, ob Lyft für das Verhalten eines seiner Fahrer verantwortlich gemacht werden kann, der Dewitt, trotz seines bedrohlichen Verhaltens und der Axt, zum Tatort fuhr.

Auf dem Weg zur Ex-Freundin: Mit Axt und Alkohol

Ewen Dewitt, der Ex-Freund von Julie Minogue und Vater ihres 3-jährigen Sohnes, fuhr am 6. Dezember 2022 mit einem Lyft-Fahrer von seinem Elternhaus in Roxbury zum Haus seiner Ex-Partnerin in Milford. Dabei hatte der spätere Täter eine Axt bei sich und verhielt sich auffällig aggressiv. Der Fahrer fuhr den Mann trotz alledem sogar noch zu einem Laden, damit dieser Alkohol und andere Utensilien für den geplanten Mord besorgen konnte. Nachdem Dewitt seine Ex-Freundin in ihrem Zuhause mit der Axt ermordet hatte, stellte er sich Stunden später der Polizei.

Minogue hatte in den Wochen vor ihrem Tod wiederholt die Polizei informiert, dass sie von Dewitt belästigt wurde. Doch die Polizei hatte trotz dieser Beschwerden keine Schritte unternommen, um einen Haftbefehl gegen den späteren Täter zu erwirken.

Haftung von Lyft: Kann das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden?

Mit einer Zivilklage richteten sich der Vater des Opfers nun gegen Lyft wegen widerrechtlicher Tötung („wrongful death“) und Fahrlässigkeit („negligence“). Das zentrale Argument: Der Fahrer habe nicht nur versäumte, die Polizei zu informieren, sondern auch noch einen gewalttätigen, betrunkenen Mann mit einer offensichtlich gefährlichen Waffe zum Tatort gefahren. Durch die Beförderung und den Zwischenstopps für den Kauf von Alkohol habe er die Gefahr einer gewalttätigen Tat erhöht. Der Vater des Opfers argumentiert, dass die „unvernünftigen und fahrlässigen Handlungen“ des Fahrers ein wesentlicher Faktor für den Mord waren.

Lyft beantragte dagegen die sofortige Abweisung („Motion to dismiss“). Die Anwält:innen bestritten die Vorwürfe und führten an, dass das Tötungsdelikt auf die „kriminelle und grausame Handlung“ von Dewitt zurückzuführen sei. Sie argumentieren, dass es in Connecticut keine Pflicht gebe, andere vor den Handlungen Dritter zu schützen. Es sei denn, es besteht eine „besondere Beziehung“ zwischen den Beteiligten.

Diese Regelung ähnelt in gewissen Umständen der Garantenstellung, die nach deutschem Recht für eine Unterlassungstat nach § 13 StGB erforderlich ist. Zudem müsste man in einer deutschen Examensklausur im Rahmen einer möglichen Beihilfe zur Tat nach § 27 StGB die Frage der „berufstypischen Handlungen“ erörtern.

Die rechtliche Grundlage: „Respondeat Superior“

Bundesrichter Victor A. Bolden entschied am 15. August, die Klage zunächst nicht abzuweisen. Der Richter stellte fest, dass in Fällen, in denen das Verhalten des Beklagten eine „erhöhte Gefahr“ für einen Dritten schafft, eine Haftung möglich sein kann.

Das Gericht erklärte, dass Lyft unter Umständen nach der rechtlichen Doktrin des „respondeat superior“ haftbar gemacht werden könnte. Diese Doktrin besagt, dass ein Arbeitgeber für das Fehlverhalten seiner Angestellten verantwortlich gemacht werden kann. Auch wenn Lyft in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen nicht haften musste, betonte der Richter, dass die besonderen Umstände dieses Falles eine weitergehende Untersuchung erforderten. Eine abschließende Entscheidung kann erst nach „Discovery-Prozess“ getroffen werden, bei dem weitere Beweise gesammelt werden.


Entscheidung: US DC Conn., Beschluss vom 15.08.2025 – No. 3:25-cv-0007

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