Ein Richter aus Großbritannien hat eine formelle Verwarnung der Disziplinarkammer erhalten, nachdem er zugegeben hatte, vor über 15 Jahren in seinem Richterzimmer Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
Die Geschichte klingt fast wie aus einer Soap Opera: Eine Beschwerde, die das Judicial Conduct Investigations Office (JCIO) erreichte, behauptete, dass der Richter Paul Kirtley und seine damalige Partnerin in den heiligen Tempel der Justiz Sex gehabt haben sollen. Das Ganze soll allerdings bereits vor 15 Jahren passiert sein. Wie der Vorfall nach so langer Zeit das Tageslicht erblicken konnte, ist nicht bekannt.
Verstoß gegen Leitfaden für richterliches Verhalten
Kirtley selbst gab zu, dass der Vorfall tatsächlich so stattgefunden habe, wie es in der Beschwerde stand. Er entschuldigte sich aus tiefstem Herzen und zeigte sich tief beschämt.
Aber warum der ganze Aufruhr? Der Leitfaden für richterliches Verhalten verlangt, dass Richter:innen nicht nur in der Lage sein sollten, Urteile zu fällen, sondern auch ihre persönliche Lebensführung so zu gestalten, dass das Vertrauen in ihre Unparteilichkeit gewahrt bleibt.
Mildernd wurde berücksichtigt, dass es sich um einen einmaligen, einvernehmlichen Vorfall gehandelt habe, der über 15 Jahre zurückliege. Dennoch sei das Ausüben solcher Handlungen in Richterkammern geeignet, den Respekt gegenüber dem richterlichen Amt zu mindern. Es wurde empfohlen, Kirtley eine formelle Verwarnung zu erteilen.
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